• Hallo ,


    wir haben gerade hier eine Diskussion über die Bronchiallavage, ab wann Sie kodiert werden darf.

    Es gibt Aussagen ab einer bestimmten Menge an Spülung würde diese erst gelten.

    Dies ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Es ist doch egal ?( ob ich mit 1 oder 4 oder 10 Liter Spüle.

    Wie ist Eure Meinung dazu ???

    Vielen Dank unf Gruß

  • Hallo Dosenpfand,

    meinen Sie den Kode 1-620.01? Im OPS gibt es keinen Hinweis auf eine Mindestmenge an Spülflüssigkeit, die zur Kodierung erforderlich wäre - von daher frage ich mich, wie jemand zu dieser Behauptung kommt!?

    Es gibt allerdings eine Kodierempfehlung der SEG 4, der sich der FOKA angeschlossen hat: die finden sie hier: http://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-128. Vielleicht hilft Ihnen das bei der Argumentation weiter.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Sehr geehrter Dosenpfand,

    siehe auch: Bronchuslavage

    Wenn Sie allerdings die therapeutische Spülung bei einer Alveolarproteinose anwenden, dann bleibt die Menge der verwendeten Spüllösung unerheblich.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim