Guten Abend!
Patient wird wg. eines infrarenalen Aortenaneurysmas und einer Nierenarterienstenose links wg. Niereninsuffizienz stationär diagnostiziert (Angio-CT). Prä- und post-CT erhielt der Patient eine Infusionsbehandlung. Entlassung mit Wiederaufnahmetermin in 3 Wochen. Geplant: Aortenstent und Nierenarterien-Stent links in einer OP.
5 Tage nach Entlassung aus der Chirurgie ungeplante Aufnahme Innere Klinik wegen Gastroenteritis. Infusionsbehandlung. Nach Besserung Übernahme in die Gefäßchirurgie und vorgezogene Stentimplantation.
HD K52.9 (war der Aunahmegrund in der Inneren), ND I71.4. OPS 5-38A.14 und 5-28C.0A
DRG: G36Z mit eff. RG von 15,15
Wäre der Patiient wg. des Aneurymas elektiv zum Termin aufgenommen worden, wäre es bei HD I71.4 die DRG F51B, eff. RG 5,23 (wie für Aortenstents üblich) geworden.
Somit wäre ein fast 3-fach höherer Erlös entstanden, nur weil der Pat. wg. Gastroenteritis aufgenommen wurde, und wir die OP während dieses Aufenthaltes durchführten.
Hat das so seine Richtigkeit? Kommt eine Fallzusammenlegung infrage? Wird uns unterstellt, wir hätten bewusst diese Variante gewählt, um einen 3-fachen Erlös zu generieren? Organisationsverschulden? Kann der MDK argumentieren, wir hätten die OP während dieses Aufenthaltes gar nicht durchführen dürfen?