Aortenstent / Fehler-DRG

  • Guten Abend!

    Patient wird wg. eines infrarenalen Aortenaneurysmas und einer Nierenarterienstenose links wg. Niereninsuffizienz stationär diagnostiziert (Angio-CT). Prä- und post-CT erhielt der Patient eine Infusionsbehandlung. Entlassung mit Wiederaufnahmetermin in 3 Wochen. Geplant: Aortenstent und Nierenarterien-Stent links in einer OP.

    5 Tage nach Entlassung aus der Chirurgie ungeplante Aufnahme Innere Klinik wegen Gastroenteritis. Infusionsbehandlung. Nach Besserung Übernahme in die Gefäßchirurgie und vorgezogene Stentimplantation.

    HD K52.9 (war der Aunahmegrund in der Inneren), ND I71.4. OPS 5-38A.14 und 5-28C.0A

    DRG: G36Z mit eff. RG von 15,15

    Wäre der Patiient wg. des Aneurymas elektiv zum Termin aufgenommen worden, wäre es bei HD I71.4 die DRG F51B, eff. RG 5,23 (wie für Aortenstents üblich) geworden.

    Somit wäre ein fast 3-fach höherer Erlös entstanden, nur weil der Pat. wg. Gastroenteritis aufgenommen wurde, und wir die OP während dieses Aufenthaltes durchführten.

    Hat das so seine Richtigkeit? Kommt eine Fallzusammenlegung infrage? Wird uns unterstellt, wir hätten bewusst diese Variante gewählt, um einen 3-fachen Erlös zu generieren? Organisationsverschulden? Kann der MDK argumentieren, wir hätten die OP während dieses Aufenthaltes gar nicht durchführen dürfen?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,
    so ist das eben im pauschalierendem System. Wäre der Erlös in der Gefäß-DRG höher gewesen uns sie hätten den Patienten noch mal entlassen, dann wären die Argumente mit "Beurlaubung", "nicht abgeschlossene Behandlung" etc. gekommen. Es kommt halt bei der Argumentation immer drauf an, auf welcher Seite des Tisches man gerade sitzt und ob man vom aktuellen Gruppierungsergebnis profitiert oder nicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    ... Es kommt halt bei der Argumentation immer drauf an, auf welcher Seite des Tisches man gerade sitzt und ob man vom aktuellen Gruppierungsergebnis profitiert oder nicht.

    Guten Tag


    „Es war ein großer Irrtum, die Gesetze des Marktes einer sozialen Praxis wie der Krankenversorgung überzustülpen.
    ...
    Wir beobachten heute eine Kolonialisierung der Medizin durch die Ökonomie. Ökonomisches Denken ist zwar wichtig,
    aber die Ökonomie darf nur eine Dienerin der Medizin sein.“


    http://www.aekno.de/downloads/archiv/2012.10.014.pdf


    und

    „Ein Plädoyer gegen die immer stärker um sich greifende Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Immer öfter, kritisiert Sandel, ist
    Geld das einzige und letzte, was zählt...“

    http://www.arte.tv/de/was-man-fue…mC=7020954.html


    Gruß
    E Rembs

  • Guten Tag!

    Vielen Dank für die Antworten. Bin auf die Beurteilung des MDK jetzt schon gespannt (werde wenn es soweit ist berichten).

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,
    ich bin ja normal auch für höheren Erlös für die Klinik :-))
    Aber andererseits fällt mir dazu eben auch die HD-Definition ein (frei zitiert): HD ist die Diagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des Aufenthalt verantwortlich usw. Nun ist halt die Frage, wie der "gemeine Jurist" das Wort "Veranlassung" definiert... Nur der Anlass zur Aufnahme (HD: Gastroenteritis) oder eben Anlass für den gesamten Aufenthalt - da wäre meiner Ansicht nach doch das Aneurysma die HD, da dies ja den Aufenthalt in Länge und Umfang massgeblich bestimmt hat und diese Krankheit ja bereits mitgebracht wurde.

    Oder anderes Beispiel: Hätte man ein Colon-Ca gefunden und operiert, hätte man dies doch auch zur HD gemacht?

    Natürlich kann man dies drehen und wenden wie man will, es wird immer Probleme geben - was, wenn ein vorbekanntes Aneurysma während eines sonstigen Aufenthaltes wegen OSG-## rupturiert und man es dann operiert...? Da würde ich nun das Aneurysma vielleicht auch nicht unbedingt zur HD machen (ohne Kenntnis von RG in einem solchen Falle).

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo,
    eine Gastroenteritis als Symptom für ein Aortenaneurysma wäre mir jetzt spontan nicht so eingefallen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,
    fangen wir jetzt wieder mit den Grundlagen der HD-Definition an? Ich dachte, dies wäre jetzt langsam klar - den Juristen eher noch als "gemeinen" ärztlichen Kollegen.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Morgen,
    fangen wir jetzt wieder mit den Grundlagen der HD-Definition an? Ich dachte, dies wäre jetzt langsam klar - den Juristen eher noch als "gemeinen" ärztlichen Kollegen.

    Guten Morgen,

    ich muss dem Kollegen Bartkowski recht geben. Im diskutierten Fall ist der Sachverhalt nun doch wirklich mehr als eindeutig.

    Kodierregelkonformes kodieren führt zu einer DRG die dann abzurechnen ist. Ob hier der Einzelfall kostenmäßig korrekt dargestellt wird ist sekundär. Wir haben halt ein pauschalierendes System.

    Einen schönen Tag.

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling