Zur Diskussion gestellt: nach Negativgutachten sofort neuberechnen ?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mal einen Vorschlag zur Diskussion stellen, der hier intern in einer Arbeitsgruppe aufkam:

    Nach jedem Negativgutachten (MDK oder PKV) soll sofort die DRG-Rechnung entsprechend angepasst werden, während parallel noch ein evtl. Widerspruch läuft.

    Das hätte zur Folge, daß der Bestand an offenen Forderungen sich stark verkleinert, und zum Jahresabschluss keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Alle Erlöse, die man dann doch noch reinholt, können zusätzlich als periodenfremde Erträge zu verbuchen. Das Erlösbudget ist ständig aktuell. Soweit klingt es ganz bestechend, aber spontan fällt mir dazu auch noch ein:

    - So ein Vorgehen kann im Widerspruchsverfahren auch als Schuldeingeständnis gedeutet werden.

    - Bei erfolgreichem Widerspruch müssen alle Änderungen in Kodierung und Abrechnung zurückgenommen werden.

    - Wenn es um primäre Fehlbelegung geht, trifft das sogar auf ganze Fälle zu.

    - Die Krankenkassen haben einen Liquiditätsvorteil, der sie auf den Geschmack bringen könnte.

    Und vor allem: ich habe keine Ahnung, ob das irgendwo so praktiziert wird. Deshalb wollte ich mal "die Szene" fragen, macht das jemand so, und mit welchen Erfahrungen? Oder ist das völlig exotisch? Was für Aspekte gibt es noch?

    Vielen Dank schonmal für Eure Kommentare,

    J. C.

  • Hallo,
    bei uns deutet die KK eine korrigierte Rechnung als Anerkenntnis des GA und betrachtet den Fall als abgeschlossen - egal ob da noch ein Widerspruch läuft etc.
    Schwierig würde dann wahrscheinlich auch das Einklagen von Fehlbeträgen, da ja formal nix fehlt.
    Rückstellungen müssen aber trotzdem eingestellt werden, da zum Jahresabschluss ja oft auch noch Gutachten fehlen, von welchen dann eine gewisse Anzahl auch negativ ist.
    Schwierig könnte auch werden nach x Jahren (z.B. Sozialgericht) so einen Fall wieder herzustellen.

    Ich sehe in so einem Verfahren keine Vorteile.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Vorbemerkung: Gutachten: ein Werturteil, keine Tatsachenbehauptung


    Siehe:
    Das Gesundheitswesen 74 645 2012
    Bei 280 von 402 geprüften Krankenhausfällen kamen die MDK Gutachter zum gleichen G-DRG Ergebnis

    Übereinstimmung 70%

    Daher:
    Vorsicht! Geld zurück bei unzutreffendem Gutachten?


    Es drohen erhebliche Verluste

    Wenn Sie stornieren ist vermutlich das Geld für immer (!) weg (bzw. ein anderer hat es)


    Gruß
    E Rembs

  • Guten Morgen,

    der Liqiditätsvorteil ist für mich kein Argument, schließlich gibt es genug Kostenträger, die Ihre Rechnungen zunächst (mit Vorbehaltsvermerk) in voller Höhe begleichen und unter Umständen erst Monate später nach erfolgreichem MDK-Gutachten einen Teil davon zurück bekommen und das auch noch unverzinst lassen. ;)

    Gruß