Hallo zusammen,
ich möchte mal einen Vorschlag zur Diskussion stellen, der hier intern in einer Arbeitsgruppe aufkam:
Nach jedem Negativgutachten (MDK oder PKV) soll sofort die DRG-Rechnung entsprechend angepasst werden, während parallel noch ein evtl. Widerspruch läuft.
Das hätte zur Folge, daß der Bestand an offenen Forderungen sich stark verkleinert, und zum Jahresabschluss keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Alle Erlöse, die man dann doch noch reinholt, können zusätzlich als periodenfremde Erträge zu verbuchen. Das Erlösbudget ist ständig aktuell. Soweit klingt es ganz bestechend, aber spontan fällt mir dazu auch noch ein:
- So ein Vorgehen kann im Widerspruchsverfahren auch als Schuldeingeständnis gedeutet werden.
- Bei erfolgreichem Widerspruch müssen alle Änderungen in Kodierung und Abrechnung zurückgenommen werden.
- Wenn es um primäre Fehlbelegung geht, trifft das sogar auf ganze Fälle zu.
- Die Krankenkassen haben einen Liquiditätsvorteil, der sie auf den Geschmack bringen könnte.
Und vor allem: ich habe keine Ahnung, ob das irgendwo so praktiziert wird. Deshalb wollte ich mal "die Szene" fragen, macht das jemand so, und mit welchen Erfahrungen? Oder ist das völlig exotisch? Was für Aspekte gibt es noch?
Vielen Dank schonmal für Eure Kommentare,
J. C.