Rechnungsstorno nach 1 1/2 Jahren gefordert

  • Vielen Dank ans Forum,

    meisten sind es ja die Abers, die es ausmachen.

    In diesem Fall gibt es bei der Argumentation von SLindenau auch zu bedenken, dass die Urteile relativ frisch sind und somit meine alten Fälle darauf vermutlich nicht anzuwenden sind.

    Selbst wenn die Gerichte die Fristen zur nachträglichen Rechnungskorrektur vom Krankenhaus auch auf die Kassenseite übertragen, wird es leider nicht für alte Fälle gelten.

    Danke, Mille

  • Hallo,

    ich möchte kurz einbringen:

    Thüringer Landessozialgericht L 6 KR 295/11, Urteil rechtskräftig

    Dieses Urteil beschreibt, wann eine Verlegung vorliegt und wann nicht.

    Ich denke, dass dieses Urteil auf den gegenständlichen Fall anzuwenden geht, somit keine Verlegung

    Schöne Grüße

    Gal

  • Hallo,

    ....wird es leider nicht für alte Fälle gelten.

    Woraus nehmen Sie dies?

    Sollten Sie "alte" Fälle beklagen, werden die Gerichte selbstverständlich die aktuelle BSG Rechtsprechung nutzen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • interessant dürfte in diesem Zusammenhang m.E. auch das Urteild des LSG Saarland sein (anhängig beim BSG), mal sehen ob vom BSG dann auch eine Aussage dazu kommt, ob die 2012er Urteile zum Haushaltsjahr auch in die andere Richtung gelten...