Vielen Dank ans Forum,
meisten sind es ja die Abers, die es ausmachen.
In diesem Fall gibt es bei der Argumentation von SLindenau auch zu bedenken, dass die Urteile relativ frisch sind und somit meine alten Fälle darauf vermutlich nicht anzuwenden sind.
Selbst wenn die Gerichte die Fristen zur nachträglichen Rechnungskorrektur vom Krankenhaus auch auf die Kassenseite übertragen, wird es leider nicht für alte Fälle gelten.
Danke, Mille