die Idee, die Mutter zu fragen..Respekt! Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen.
Hallo,
das ist doch die einfachste Variante (und wenn man Mutti schon bei Rechnungslegung anruft kann es sofort erledigt werden).
Es wird immer Fälle auf beiden Seiten geben, die erst nach längerer Zeit aufgegriffen werden (können). Sei es auf KH-Seite, wo die Buchhaltung kurz vor der Verjährung feststellt, dass doch noch Posten zur Zahlung offenstehen (meist sind das Fälle, in denen irgendwas im §301 gehakt hat und die dann kurz vor Mitternacht noch gelöst werden sollen) oder auf Kassenseite, wenn (neue) Programme geschaffen werden, die dann im Rahmen der Verjährung (4 Jahre) alles abgrasen (z.B. Verlegungen ohne Verlegungsabschläge, Dialyseabrechnungen oder auch Neugeborene mit fraglicher Versorgung ausserhalb Kreißsaal). Das sind aber meist "Einzelaktionen", da diese Programme künftig zeitnaher eingesetzt und die Rückforderungen früher angefordert werden. Das dürften ja aber auch nicht die Mega-Kosten sein (z.B. hier P67D mit Abschlag UGVD = 0,096 Relativgewicht).
Das ist aber alles ein Geben und Nehmen und sollte m.E. nicht zu hoch aufgehängt werden.
Gruß
zakspeed