• Pat. mit bekannter MS kommt zur geplanten Aufnahme ins KH wg distaler Radiusfraktur, was ein BG-Fall ist. Direkt bei der Aufnahme fällt ein akuter MS Schub auf wodurch die OP abgesagt wird. Pat. wird auf die Neurologie gelegt, bekommt Ihre erste Schubtherapie und am Abend Entlassung. Weitere Therapie poststationär. Was ist hier nun die richtige HD :whistling: bzw Kodierung? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und sage schon mal im voraus DANKE!

    PS. bräuchte bitte schnell ne Lösung, da es hier im Haus unterschiedliche Meinungen gibt und ich keine falsche Kodierung zur Abrechnung geben möchte.

  • Hallo ta neuro, Hallo mariel,

    DKR 007f kommt meines Erachtens hier nicht zur Anwendung, da die MS als Komplikation nicht wie unter "b.)" aufgeführt, nach Aufnahme aufgetreten ist, sondern (wenn ich Sie richtig verstanden habe) während der Aufnahme. Demnach kodieren Sie nach DKR D002f und dann ist es die MS.

  • Ja, Pat. ist schon mit dem akuten Ms Schub ins KH gekommen. Deswegen bin ich auch der Meinung das hier dieser als HD zu werten ist. In unserem Controlling ist da aber jemand anderer Meinung. ??????? Wäre der Schub erst nach Aufnahme aufgetreten hättest Du natürlich recht Mariel.

    LG

  • Hallo,

    in diesem Fall sind die DKR, denke ich, klar geregelt. Ihr Patient kommt zwar (Einweisung) zur Versorgung seiner Radiusfraktur, dabehalten (Aufnahme) haben Sie ihn aber wegen der MS, welche bei Ihnen im Haus auch hauptsächlich behandelt wurde. Die Zuweisung der Fraktur als HD würde zu einer völlig falschen Kalkulationsgrundlage führen.

    Gruß

  • Guten Morgen,

    nach der Hauptdiagnosenfrage (D002f) wäre die Fraktur HD, bei der Aufnahme akuter MS Schub, also noch eine Aufnahemediagnose, die zur Hauptdiagnose führen kann. Nun muss nach dem Resourcenverbrauch entschieden werden. Aber das alles mal beiseite, ist die stationäre Abrechnung überhaupt gegeben? Sollte der Fall nicht vorstationär abgerechnet werden?
    LG
    mariel

  • Guten Abend,

    für mich spricht gegen die MS, dass der Patient ohne die Fraktur gar nicht stationär aufgenommen worden wäre. Die Fraktur war Anlass zur stationären Aufnahme, der akute Schub der MS hätte ggf. auch ambulant behandelt werden können???? Für die Frage der Abgrenzung der Leistungspflicht ist das hier absolut von Relevanz, da hieran klar wird, ob die BG zuständig ist oder die Kasse.
    Anderes (ähnliches) Beispiel: Kind hat Durchfall, geht trotzdem zur Kita. In der Kita stürzt das Kind vom Klettergerüst. Das Krankenhaus entscheidet sich (weil bei der Aufnahme zeitgleich vorliegend) zur Hauptdiagnose für A09 wegen des hier höheren Ressourcenaufwands an Stelle von S06.0 (Kind kommt klar zur Überwachung eines vermuteten SHT). Ohne den Sturz wäre es überhaupt nicht zur Aufnahme gekommen. Aufnahmegrund ist SHT mit Zuständigkeit der BG!

    Gruß Kathrin

  • Hallo,

    Zitat

    "Die Einweisung beschreibt die Situation vor der Krankenhausaufnahme. Die Aufnahme beschreibt die Situation im Krankenhaus.", um es anders auszudrücken "Warum wurde der Patient ins Bett gelegt?"

    Zitat Dr. Zaiß, DRG-Verschlüsseln leicht gemacht

    Nach der Fallbeschreibung nicht wegen der Fraktur.

    Gruß

  • Guten Morgen,

    ich will nicht kleinlich sein. Aber vor dem "Ins-Bett-Legen" steht die Frage des Eintritts in die stationäre Behandlung. Also der Umstand der Aufnahme (weswegen kam der Patient überhaupt).

    Wäre der Patient ohne die Fraktur überhaupt an die Krankenhauspforte gekommen?

    Gruß

  • Hallo KathrinR,

    Zitat

    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die
    Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”


    und

    Zitat

    Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder
    Einweisungsdiagnose entsprechen.

    es geht nicht um "weswegen der Pat. gekommen ist" sondern warum die stationäre Aufnahme erfolgte.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Thema hatten wir schon in einem Thread ausführlich von 2003 bis 2009 diskutiert, mit Hinweis auf ein Urteil (das man i. O. finden kann oder eben nicht):
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=1987&sessid=279ef7df7d82327fc5a5c28cb0a6d4d6&start=1

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau