Hallo, 2 Fragen beschäftigen mich außerdem
1. sehr allgemein:
Ist es korrekt, dass alle Entgeltarten die ausgeglichen werden, intrabudgetär ist? Alles Extrabudgetäre kann ohne Beschränkung abgerechnet werden?
2. neue Bluter Entgelte aus Anlage 7 des Fallpauschalen Kataloges
ZE 98 ist doch im LBFW ansetzbar (das temporäre, unbewertete ZE). Kann man das ZE97 (dauerhaft erworben, unbewertet) dem Nicht DRG Bereich zuordnen (als technische Veränderung des Ausgabenbudgets)? Gibt es hierzu (juristisch) gesicherte Kenntnisse?
Vorab vielen herzlichen Dank.