die neuen Bluterentgelte aus Anlage 7 und was Allgemeines

  • Hallo, 2 Fragen beschäftigen mich außerdem
    1. sehr allgemein:
    Ist es korrekt, dass alle Entgeltarten die ausgeglichen werden, intrabudgetär ist? Alles Extrabudgetäre kann ohne Beschränkung abgerechnet werden?

    2. neue Bluter Entgelte aus Anlage 7 des Fallpauschalen Kataloges
    ZE 98 ist doch im LBFW ansetzbar (das temporäre, unbewertete ZE). Kann man das ZE97 (dauerhaft erworben, unbewertet) dem Nicht DRG Bereich zuordnen (als technische Veränderung des Ausgabenbudgets)? Gibt es hierzu (juristisch) gesicherte Kenntnisse?

    Vorab vielen herzlichen Dank.

  • Hallo Forum,

    ich habe hierzu auch noch eine Frage zu dem ZE2013-98

    Fußnote 11):


    Für das Jahr 2013 ist ein Schwellenwert in Höhe von 15.000€ für das ZE2013-98 vorgegeben. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfaktor angefallene Betrag abzurechnen. Ab dem Katalog 2014 wird der Schwellenwert durch das InEK ermittelt.


    Soll das heißen, dass man für Kosten bis 14.999 € sitzen bleibt? ?(

    Gruß
    Okidoki

  • Guten Tag,
    und wenn man den Text ganz genau liest
    (für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfaktor )
    gilt das nicht für das ZE als solches insgesamt, sondern für jeden einzelnen Faktor (OPS) aus der Anlage zum ZE 2013-98 isoliert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch