OPS - Definition "Gelenkbereich"

  • Hallo zusammen,
    wir haben einen Pat. (Fall aus 2008 ) mit einer subkapitalen Humerusfraktur (S42.22 <> MDK: S42.20 -siehe Bild 1), die osteosynthetisch mit einer winkelstabilen Platte und einer Cerclage versorgt wurde (siehe Bild 2 - dort außerdem Fraktur nach erneutem Sturz unterhalb der Osteosynthese).
    Nun schreibt der Gutachter, es läge (bei der ersten Fraktur) eine Versorgung im Schaftbereich vor, wir hingegen haben im Gelenkbereich kodiert.


    Leider finde ich keine klare Definition im OPS, wo dies unterschieden wird. Die Unfallchirurgen im Haus sind der Meinung, es sei ganz klar "Gelenkbereich".

    Der Hintergrund ist der, dass durch die Umkodierung des MDK dieser und der nachfolgende Fall in die gleiche Basis-DRG gelangen, mit einer Gelenk-OPS aber eben nicht.

    Was ist nun wohl richtig?

    Vielen Dank und viele Grüße
    P. Dietz

    Einmal editiert, zuletzt von P_Dietz (15. November 2012 um 10:26)

  • Hallo Herr Dietz,

    gemäß Ihren Bildern lag initial eine subcapitale Humerusfraktur vor, deren Versorgung zu den Gelenkeingriffen gehört (weil dadurch direkt die Gelenkfunktion beeinflusst wird). Dass es hierzu keine weiteren Ausführungen im OPS gibt, dürfte daran liegen, dass dies jedem auf diesem Gebiet Tätigen ohnehin klar ist.
    Die zweite Fraktur ist eindeutig eine Schaftfraktur (am distalen Plattenende).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,
    ja, ja, man lässt sich doch manchmal von den MDK-Gutachtern (hier: einem Internisten...!) verwirren. Bisher hat sich noch nie jemand gestört, wenn solche Frakturen - oder auch die pertrochantäre Femurfraktur als "Gelenkbereich" verschlüsselt wurden, es leuchtet auch irgendwie ein (selbst einem Anästhesisten).

    Die zweite Fraktur ist klar - nur eben: da der Gutachter die erste auch als Schaftfraktur sieht, geht diese auch in die gleiche BasisDRG wie die zweite Fraktur, und da der zeitliche Abstand gering (innerhalb OGVD) war, gibt's damit natürlich eine Fallzusammenführung, was mit 1. Gelenk und 2. Schaft nicht der Fall war! Nur am Rande (zur Qualität der Gutachten und der Kassenprüfung, leider auch der internen Prüfung) sei angemerkt, dass der Zuverlegungs-Abschlag (wegen "Aufnahme aus anderem KH" - hier Psychiatrie) von keinem als falsch erkannt wurde, da der Pat. aus dem (psychiatr.) Pflegeheim kam!

    Gute Nacht!

    P. Dietz

  • hallo Herr P_Dietz!


    zur ICD:
    wahrscheinlich kommt die S42.20 aus dem alphabICD-VZ:
    Fraktur>Humerus>subkapital>>S42.20
    Allerdings ergibt die kontrolle im systICD: S42.20 Teil nicht näher bezeichnet
    ( unter der subüberschrift S42.2- Fraktur des proximalen Endes des Humerus)
    Ihr pre-op Rö zeigt eine subkapitale fraktur in höhe Collum chirurgicum.
    Dazu findet sich im systICD S42.22 Collum chirigicum (wie von Ihnen codiert)
    Auch ist S42.20 nicht unter S42.3 (Fraktur des Humerusschaftes) unterzubringen.


    zur OPS:
    Sie fragen nach einer definition Schaft <>Gelenkbereich.
    Die haben seit menschengedenken beim oberarm die Anatomen festgelegt: das Collum chirurgicum.
    An sich ist die codierung der frakturen bei langen röhrenknochen extemly simpel da dichotom. Was nicht schaft ist, das ist gelenkbereich.
    Ihre skHF S42.22 ist nicht Schaft, also 5-793._1 oder 5.794._1 und nicht 5-791._2 oder 5-792._2.
    Selbst S42.20 kann nicht Schaft sein, nur S42.3 wäre Schaft.


    Die klassifikation der proximalen Humerusfrakturen nach Codman* ist in dieser hinsicht auch einen blick wert.
    Für die codierung dieses falls genügt aber die anatomie. Und die haben nicht nur chirurgen gebüffelt, auch anaesthesisten und internisten.


    Zwar hat der mdk immer recht, dieser fall scheint mir aber eine ausnahme.


    * Chirurg 2012; 83:858-865 (Oktoberheft)
    mfg ET.gkv

    Einmal editiert, zuletzt von ET.gkv (16. November 2012 um 10:21)

    • Offizieller Beitrag

    Zwar hat der mdk immer recht, ...


    Guten Tag


    zur Einnerung

    Refrain:
    Die Partei, die Partei, die hat immer recht.

    Louis Fürnberg „Lied von der Partei“


    Droht dem MDK möglicherweise das gleiche Schicksal wie der Partei?


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo zusammen,
    besten Dank für die Antworten. Ein Widerspruch ist erstellt und findet vermutlich kein Gehör!

    Denn leider kennen wir bereits den Standardsatz 1: "...keine neuen Erkenntnisse..." oder hören den Standardsatz 2: "...hatten bereits Gelegenheit zum Widerspruch..."....

    So viel zur Sinnhaftigkeit des Verfahrens, die an anderer Stelle schon ausreichend diskutiert wurde...

    Schönes Wochenende!
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    nicht verzagen, es gibt ja noch die Sozialgerichte :!:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld