• Guten Tag.


    Wenn bei Aufnahme statt der 9-982.1 die 9-980.1 kodiert wurde und es bereits im System abgespeichert wurde, darf dann noch nachträglich umkodiert werden und wenn ja, welche Konsequenzen hätte das?


    Mit freundlichen Grüßen


    Manfred Heinen

  • Hallo,

    meiner Meinung nach darf (bzw. muss, wenn es sich um eine nachträglich festgestellte Fehleingabe handelt) die Einstufung oder eine sonstige Eingabe jederzeit geändert werden, solange der Fall nicht abgerechnet und die Daten an die Kasse übermittelt wurden. Danach wirds komplizierter, aber auch nicht unmöglich.

    Falls ein System das verhindert, sollte mit dem Administrator gesprochen werden.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo Manfred,

    wir korrigieren immer wieder solche Codes um, wenn diese nicht OPS-konform eingegeben wurden - und das oft genug erst nach der Entlassung! Für die Abrechnung mit den Kassen ist das ohnehin nicht relevant, deshalb erzeugen wir die Codes auch erst später. ( NuxVomica, werden bei Ihnen OPS-Codes an die KK übermittelt?).

    Einzig wichtig ist doch, dass die Daten dann in der Datenlieferung nach §21 richtig sind.

    Gruß
    Anyway

  • Hallo Herr Heinen,
    unabhängig davon, ob irgendwelche Pseudo-OPS an die Kassen übermittelt werden, hier vielleicht noch ein genereller Hinweis:
    Sämtliche Kodierungen (ICD und OPS) können Sie jederzeit wieder ändern, wenn es nötig ist. Die Daten bleiben ja bis zur Abrechnung in Ihrem System und gelangen nicht nach außen. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der Abrechnung alle Daten so vorliegen, wie sie korrekt sind.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,

    bei uns (RP) werden sowohl die Psych-PV Kodes als auch die OPS Kodes an die Kassen übermittelt. Wenn die Kodes fehlen schicken einzelne Kassen die Rechnungen zurück. Nicht immer, aber immer öfter...
    Wenn auch nur ein OPS dabei ist wird problemlos bezahlt...
    HelmutWG

  • Guten Tag Hr. Heinen

    Guten Tag.
    Wenn bei Aufnahme statt der 9-982.1 die 9-980.1 kodiert wurde und es bereits im System abgespeichert wurde, darf dann noch nachträglich umkodiert werden und wenn ja, welche Konsequenzen hätte das?

    Sie können jederzeit die Kodierung ändern/anpassen/korrigieren.

    Spätestens am 3 Werktag muss dem Kostenträger einen Aufnahmeanzeige vorliegen. Sollten die Daten jedoch nicht korrekt sein, hat das bisher keine Konzequenzen.
    Solange der Fall noch nicht abgerechnet wurde, bekommt eine Änderung der Kodierung im Verlauf, außer den Mitarbeitern, die Zugriff auf die Kodierung haben, keiner mit.

    Die Daten gehen nach der Aufnahmeanzeige, erst wieder mit der Entlassanzeige/Abrechnung nach außen. Sollte Ihnen nach der Abrechnung auffallen, dass die Daten fehlerhaft sind, können Sie diese auch dann noch korrigieren, zuvor muss jedoch die Rechnung storniert werden. Im Anschluß an die Änderungen wird der Fall dann erneut abgerechnet.

    Bei den DRG´s können wir Rechnungsänderungen innerhalb von 6 Wochen nach Ausgang der ersten Rechnung jederzeit korrigieren, danach nur unter bestimten Voraussetzungen:

    • Die Differenz der Änderung der Schlussrechnung muss größer als die Aufwandspauschale sein
    und
    • 5% des ursprünglichen Rechnungsbetrages übersteigen
    oder
    • er handelt sich um einen offensichtlichen Kodierfehler


    Zusätzlich ergibt sich aus dem Urteil des 1. Senats vom 8.9.2009:

    • Außerhalb des Wirtschaftsjahres der Krankenkassen ist eine Änderung nur noch wegen „offensichtlicher Fehler“ (bleibt undefiniert) möglich
    oder
    • die Krankenkasse hat die Prüfung noch nicht abgeschlossen (z.B. MDK-Prüfung)
    oder
    • die Rechnung wurde von uns unter Vorbehalt gestellt


    Dies wird sicherlich auch für die PEPP´s gültigkeit haben, sofern wir in irgendwann nur noch über PEPP´s abrechnen.

    Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH