Streichung des präoperativen Tages

  • Guten morgen !
    Einige Kassen beginnen damit, bei Wahleingriffen den präoperativen Tag zu kürzen mit dem Hinweis auf prästat. Vorbereitung und Aufnahme am OP-Tag.

    Dabei werden sogar größere OP's (z.B. arterielle Eingriffe in Gefäßchirurgie) angegangen.

    Ich persönlich halte dies für bedenklich im Hinblick auf den präoperativen Stress, dem der Pat. meistens ausgesetzt ist.

    Wer hat noch Erfahrungen damit ? Gute Argumentation dagegen ? Liegen bereits MDK-Gutachten diesbezüglich vor ?

    Im Hinblick auf die DRG's, die ja in Kürze kommen, eine völlig überflüssige Diskussion, die da von den Kassen angeregt wurde. Danke dafür an alle Sachbearbeiter. Die Zeit könnten wir sinnvoller Verwenden.

    :smile:

    MfG

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Lieber Herr Gust!
    Das Problem kenne ich schon recht lange, sicher länger als 1 Jahr.
    Diesbezüglich wird häufig inzwischen auch vom MDK argumentiert wie von Ihnen beschrieben.
    Erfolg hatte ich bei
    BMI von > 30
    Anreise von > 20 Minuten per Auto
    Geheinschränkung (Arthrose mit Gehstreckenverkürzungen, AVK mit Gehstrecken von < 50 m)
    ASA III oder schlechter

    Ich bin nicht sicher, ob sich die Prüfung unter den DRG verändern wird - man wird sicher die Grenztage bei der Mindestverweildauer in genau deiser Hinsicht prüfen.

    Zur weiteren Info, was uns und unsere Patienten in Zukunft erwarten wird, kann nur dringend das Studium des AEP-Verfahrens empfohlen werden. Auch wenn es offiziell nicht als Grundlage benutzt wird - die Prüfkriterien richten sich schon sehr danach!

    Viele Grüße, guten Erfolg!
    Pinguin - alias Ursula Stüwe

  • Das Problem mit dem praestationären Tag haben wir schon seit drei Jahren. Damals haben wir einen Konsens mit dem örtlichen MDK gefunden und eine Checkliste zusammengestellt. Nach einer Woche kam der Rückpfiff vom überörtlichen MDK. Die Argumente waren fast wörtlich aus dem AEP übernommen.
    Ich fürchte nach Einführung der DRG wird das AEP Verfahren, auch wenn es noch gesetzlich verankert ist zur Prüfung der Notwendigkeit der stationären Behandlung eingesetzt.

    Weiterhin viel Erfolg

  • Guten morgen !
    Prinzipiell habe ich nichts gegen das AEP Verfahren (insgesamt glaube ich auch, dass wir ein großes Sparpotential in unseren Kliniken haben). Aber es darf nicht auf Kosten der Patienten gehen (oder eine Patientengefährdung bedeuten), so dass große Veränderungen vor allem auch in unserer Aufbau und Ablauforganisation des Klinikums nötig wird und dafür benötigen wir Zeit und klare Strukturen.

    Es kann doch nicht angehen, dass nach bekannte Werden eines 3 Millia. defizits die Kassen plötzlich (und in vielen Gegenden Deutschlands scheint es plötzlich zu sein) auf dem präoperativen Tag rumreiten.

    Natürlich kann man z.B. eine Coro ambulant vorbereiten und dürfführen. Dann muss es aber in ganz Deutschland klare Regeln geben, die für alle gelten. Und auch die Ausnahmen müssen klar definiert werden. Wenn xx Umstände bei dem Patienten vorliegen, dann ist kompl. stat. Versorgung möglich, wenn nicht dann nur ambulant.
    Wenn aber alle Kardiologien von heute auf morgen einen Großteil der Coros ambulant durchführen würden, dann würde dies allein schon unserer System spregen (z.B. Notarztsystem um alle Komplikationen wieder in die Klinik zu bringen, mal abgesehen von der steigenden Anzahl an Komplikationen, die ja zu befürchten sind.). Das alles müßte schon qualitätsgesichert sein und vor allem müssen wir von dieser retrospektiven Betrachtungsweise wegkommen. Wenn alles gut verlaufen ist im Nachhinnein zu behaupten, man hätte dies ja auch ambulant, vor-, nachstationär (oder wie auch immer) durchführen können ist nicht nur unfair sondern auch feige.

    MfG


    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Hallo Forum,

    Wir haben ebenfalls bereits seit etwa einem Jahr mit der versuchten Streichung des präoperativen Tages zu kämpfen. Bei uns betrifft es vor allem die Gynäkologie, die auch komplexe Eingriffe fast durchgängig laparaskopisch durchführt und eine unterdurchschnittliche Verweildauer hat.

    Interessanterweise wird auch vor Eingriffen mit potentieller Darmbeteiligung oder -resektion (z. B. Revisions-Eingriff bei multiplen Voroperationen und Konglomerat im Unterbauch, gemeinsam durch die Chirurgie und Gynäkologie laparaskopisch durchgeführt oder auch Verdacht auf Darmbeteiligung bei Endometriose) die präoperative stationäre Darmvorbereitung vom MDK mit dem Hinweis abgelehnt, sie sei ambulant durchführbar. In der deutschen Version des AEP-Verfahren rechtfertigt die präoperative extensive Darmspülung, dass ein Eingriff nicht am Aufnahmetag oder Folgetag durchgeführt wird, darauf wurde in den mir aktuell vorliegenden MDK-Gutachten nicht eingegangen, obwohl teilweise im Widerspruchschreiben explizit darauf hingewiesen wurde.

    Hier wird von einigen Gutachtern offensichtlich gleichgesetzt
    laparaskopischer Eingriff = kleiner Eingriff und
    keine Darmresektion = keine große Darmvorbereitung notwendig
    Das AEP-Verfahren hat hier eine klare Aussage, die aber nicht beachtet wird. Klare Kriterien von Seiten des MDK wären hier sehr hilfreich.

    Diese Auseinandersetzungen sind extrem lästig und in jedem Einzelfall neu zu führen. Mit Beginn der DRG-Abrechnung ist wenigstens dieses Thema hoffentlich vom Tisch, auch wenn ich bezüglich der Grenztage bei der Mindestverweildauer die gleichen Befürchtungen habe wie Kollegin Stüwe.

    Viele Grüße,

    P. Möckel