300 € Rechnung

  • Hallo,
    sehe ich auch so. Wenn keine Rückforderung eingeht würde ich auch für 4 Jahre die Füße still halten. Denn ich denke mir, dass ihr Benefit durch das nicht umgesetzte Gutachten über 300 EUR liegt.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo liebes Forum,

    bei uns kommt es jetzt vermehrt vor, dass die Krk. die Aufwandspauschale nicht zahlen wollen, obwohl es bei der selben DRG bleibt und es zu keiner Änderung des Abrechnungsbetrages kommt. Sie beziehen sich z.B. darauf, dass ND gestrichen wurden die ich allerdings im Widerspruch auch begründen könnte. X( Aber warum ? waren ja für die Kodierung nicht relevant...

    Wie soll man mit solchen Fällen verfahren ?( ?(

    Viele Grüße

    Siggi

  • Hallo Forum,

    bin neu im Forum und weiß daher nicht, ob dieses Thema schon diskutiert wurde.

    Wie sieht´s bei nach MDK-Gutachten nicht zusammenzuführenden, also für das Kh erfolgreichen, Fällen mit der AWP aus?

    Wenn der MDK eine Zusammenführung nicht befürwortet hat, wie viele AWP´s werden dann fällig? Nur eine, oder pro Fall eine?

    Nach meinem Verständnis müssten bei zwei Fällen, die zusammengeführt werden sollten, auch zwei Pauschalen fällig werden. Bei drei Fällen dann ggfs.drei u.s.w.

    Wer weiß Rat?

    Viele Grüße

    Mille

  • Hallo,

    anbei ein kurzes Zitat aus einem relevanten Urteil:

    Krankenhäuser dürfen für die MDK-Prüfung der Fallzusammenlegung zwei Aufwandspauschalen abrechnen, wenn gegenüber dem Krankenhaus die Prüfung in beiden Fällen angezeigt wurde - - Urteil des Sozialgerichts Trier vom 25.05.2011 (S 5 KR 128/10)

    Viele Grüße,

  • Hallo,

    erstmal war dieses Urteil ja nur ein SG-Urteil, ist es schon rechtskräftig?

    Außerdem: Die Prüfung wird doch immer in beiden Fällen angezeigt, wenn auch meistens auf einer Anforderung.

    Also können wir nun zwei Pauschalen abrechnen?

    VG

    Mille

  • Schönen guten Morgen,

    ich kenne dieses Urteil vom SG Augsburg: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=141507&s0=fallzusammenführung&s1=aufwandspauschale&s2=&words=&sensitive=

    Danach gibt es die Aufwandspauschale nur einmal. Müsste rechtskräftig sein, zumindest ist mir nicht bekannt, dass Berufung eingelegt wurde.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    ich bin absolut nicht sicher, dass dieses Urteil generell nur eine AWP bei Fallzusammenführungen zulässt.

    In diesem konkreten Fall wurde explizit das zweite Aufenthaltsdatum angefragt und zwar unter der Maßgabe, dass für den ersten Fall die 6 Wochenfrist abgelaufen war. Normalerweise sind auf den Prüfaufträgen aber die Aufenthaltsdaten beider Fälle genannt. Die Begründung des Gerichtes lässt die grundsätzliche Beantwortung der Frage also weiter offen.

    VG

    Mille

  • Hallo Mille,

    das SG Augsburg sagt, dass die Prüfung einer Fallzusammenführung eine Prüfung ist und deshalb nur eine Aufwandspauschale zu entrichten ist. Etwas anderes gilt natürlich, wenn über die Frage der Fallzusammenführung hinaus noch weitere Falldetails (z. B. Kodierung ICD, OPS...) in beiden Fällen geprüft werden sollen!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt