Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Klinik hat vor sehr kurzer Zeit ein Schlaflabor erhalten, dessen Abrechnung in meinen Bereich fällt. Allerdings bin ich alles in allem etwas ratlos. Es wird eine Polysomnographie durchgeführt (1-790), als Diagnose sollte das OSAS dienen (G47.31). So weit, so gut. Das Problem ist jetzt eher die Krankenkasse bzw. die Situation ambulant versus vollstationär.
Die Patienten bleiben 2 bis 3 Tage und kommen am Abend von Tag 1 zu uns. Sie werden über Nacht überwacht. Am Folgetag wird entweder rein gar nichts mit ihnen gemacht (sie sind ja soweit auch vollkommen gesund, selbst kleine Nebendiagnosen wie ein Hypertonus sind selten) oder sie gehen arbeiten/heim. Am Abend von Tag 2 kommen sie wieder - repeat.
Aktuell ist es so das die Patienten als vollstationär geführt werden für die gesamte Dauer. Natürlich ist es absehbar das der MDK da schimpfen wird. Aber wie soll man in so einer Situation verfahren? Am Morgen von Tag 2 entlassen und am Abend ovn Tag 2 wieder vollstationär aufnehmen? Es als ambulant laufen lassen (was ich bei der Überwachung über die gesamte Dauer der Nacht auch schon happig fände)? Hat hier jemand Schlaflaborerfahrung/-expertise und könnte mir da ein wenig Rat geben?
Mit freundlichem Gruß