Beatmungsstunden waren medizinisch nicht erforderlich ...

  • hallo forum!


    Ich denke, da ist ein anfänger am gutachten gewesen.
    Dieses thema ist - um es mit den worten von merguet zu sagen - für den mdk ein gefährliches terrain, ein zu gefährliches.
    Da muss ich mich als nicht- behandelnder arzt raushalten.
    Vielleicht sollten Sie, GenS, den gutachter eine chance geben, sein gutachten wieder einzukassieren.


    Insgesamt ist das thema prämortale kosten ein weites feld, ein zu weites. Einzig und allein die Jungen werden um eine antwort nicht herumkommen.


    mfg ET.gkv

  • Hello again,


    Hätte ich keine Probleme mit. Null. Nicht die Bohne.
    Ich kann einem Pat. / Angehörigen immer erklären, wieso z.B. eine bestimmte Diagnose kodiert wurde, die nun aus der Kodierung entfernt wurde. Ich würde mich mit Patienten zusemmensetzen und denen haarklein erklären wieso ich diese Diagnose angegeben habe.


    ach? Ich zitiere aus zwei unterschiedlichen aber aktuellen Gutachten dieser Woche

    a) In den vorliegenden Unterlagen finden sich keine Hinweise darauf, dass eine Lungenembolie vorgelegen hätte oder behandelt wurde. Die Nebendiagnose kann also nicht kodiert werden. => Änderung RG von 3,587 auf 1,821

    b) Bzgl. des OPS-Schlüssels 5-469.70 kann dieser nicht nachvollzogen werden. Es erfolgte nicht die Übernähung eines Ulcus, sondern lt. OP-Bericht einer Verletzung im Bereich des terminalen Ileums, dieser Zustand ist zu codieren mit dem OPS-Schlüssel 5-467.02 => Änderung RG 6,377 auf 3,228

    dann erklären Sie mal schön haarklein dem (selbstzahlenden) Patienten, warum durch Kodierung nicht vorhandener Tatsachen die Rechnung doppelt bzw. sogar fast dreifach so hoch ist/war.

    Ich bin es leid, Patienten (Angehörige) und die Presse zu missbrauchen, um seine Sichtweise auf "böse Gutachter, geizige Krankenkassen oder betrügerische Krankenhäuser" zu untermauern.

    Aber wir kommen damit weit weg von dem ursprünglichen Thema....

    Gruß

    zakspeed

  • Ich denke, da ist ein anfänger am gutachten gewesen.
    Dieses thema ist - um es mit den worten von merguet zu sagen - für den mdk ein gefährliches terrain, ein zu gefährliches. 
    Da muss ich mich als nicht- behandelnder arzt raushalten. 
    Vielleicht sollten Sie, GenS, den gutachter eine chance geben, sein gutachten wieder einzukassieren. 
    Insgesamt ist das thema prämortale kosten ein weites feld, ein zu weites. Einzig und allein die Jungen werden um eine antwort nicht herumkommen. 


    Hallo ET.gkv,

    leider - und ich meine es wirklich - waren es sehr erfahrene Gutachter, die ich beruflich schon lange kenne und als kompetent und ausgewogen einschätze. Die Tatsache, dass wir uns mit solchen Themen im Rahmen einer Abrechnungsprüfung beschäftigen müssen, ist sehr beunruhigend.

    Die Fragestellungen kommen ja von den Kostenträgern... Ich gebe Ihnen Recht, das Thema prämortale Kosten ist ein weites Feld. Das Problem muss aber anders angegangen werden ...

    Gruß

    GenS

  • hallo GenS!


    Erfahrene gutachter: das überrascht mich.
    Es ist eine sache eine schriftliche stellungnahme auszutüfteln,
    etwas ganz anderes ist es, den gleichen sachverhalt verbal in der öffentlichkeit zu vertreten. Ein einziges falsches wort und alles ist erledigt.
    Und was, wenn die eigene zur barmherzigkeit neigende ehefrau von diesen sparvorschlägen erfährt.
    Ich möchte nicht in der haut der kollegen sein.
    Auch der mdk ist eine sich ständig ändernde mischung. Eine generelle Linie bei diesem thema ist für mich nicht vorstellbar.


    mfg ET.gkv

    • Offizieller Beitrag

    Und was, wenn die eigene zur barmherzigkeit neigende ehefrau von diesen sparvorschlägen erfährt.

    Guten Tag


    Prognose:
    Es kommt der Tag - Ehefrau und Nachbarschaft lesen im Internet (Bewertungsportale)
    die Namen und Themen (z.B.: Beatmungsstunden als "Steinbruch für Sparvorschläge“)


    Gruß


    E Rembs

  • Hallo Zusammen,


    letzendlich muss ja die KK über die Bewertung entscheiden. Ich würde hier die jeweiligen Kostenträger anrufen und ganz freundlich fragen, ob in diesem Fall das Gericht entscheiden soll.

    Ich gehe davon aus, dass keine Kasse eine solche Öffentlichkeit sucht und daher die praktische Relevanz in der Abrechnung gegen Null geht.

    Trotzdem erschreckt mich der Ansatz des MDK, obwohl er mich nicht soooooo wahnsinnig überrascht.

    mfg

    Bern

  • Hallo Forum,

    bei uns streicht der MDK erstmals Beatmungsstunden wegen fehlender Indikation, allerdings nach einer großen Bauch-Operation und nicht in Zusammenhang mit einer palliativen Behandlung. Als Argument wird angeführt, dass aufgrund einer guten BGA die Extubation schon 1,5 Stunden früher möglich war, die Notwendigkeit einer längeren Beatmung sei nicht erkennbar. Damit wird die postoperative 24 Stunden-Grenze nicht mehr erreicht, der gesamte Beatmungszeitraum entfällt und die DRG wird geändert.

    Eigentlich dachte ich aber, wir therapieren keine BGA´s sondern Patienten. Gibt eine eine Möglichkeit, der Kürzung des MDK zu widersprechen? Leider bin ich nicht vom Fach, mir fehlen daher Gegenargumente.

    Vielen Dank im Voraus

    und allen Forumsteilnehmern ein frohes neues Jahr

    A. Bauer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    „Die Indikation zur Beatmung sollte primär anhand klinischer Parameter und weniger anhand von Laborwerten gewählt werden!
    ...
    Dagegen sollte die Blutgasanalyse nur in Kombination mit dem klinischen Erscheinungsbild des Patienten zur Frage der Beatmungsindikation
    herangezogen werden“


    Intensivmedizin
    herausgegeben von Hugo Van Aken
    Thieme Verlag
    S. 413


    Informieren Sie die Fachgesellschaft und/oder die Ärztekammer


    Gruß
    E Rembs


  • super Idee, informieren Sie die Angehörigen auch völlig wertungsfrei und unpolemisch, wenn Sie eine Abrechnung wegen fehlerhafter Kodierung berichtigen müssen?


    Das würde ich für eine sehr gute Idee halten, zakspeed - und das meine ich völlig ernst.

    Da >90% der Streitigkeiten über die "fehlerhaften" Abrechnungen unseres Hauses die Verweildauer betreffen, wäre ich regelrecht begeistert, die Patienten nicht nur darüber zu informieren, was alles nicht bezahlt wird:

    Noch lieber würde ich auch darüber informieren, in welchen -eindeutigen- Fällen die Notwendigkeit der Verweildauer angezweifelt wird. Und was das in der Konsequenz gerade für Alte und Patienten in dünner besiedelten Regionen bedeuten würde.
    Auch Fälle, bei denen Leistungen eindeutig erbracht wurden, die aber aus formalen Gründen gestrichen werden, wären ein schönes Thema.

    Wirklich, das würde ich gerne tun.

    Es wäre wirklich gut, wenn wir mehr Transparenz in das Verfahren bekommen würden und die Kassenvertreter, die in der Presse hemmungslos polemisieren, einmal entsprechenden Gegenwind erhalten. Als Medizincontroller bin ich es einfach gründlichst leid, dass wir in der Berichterstattung pauschal kriminalisiert werden.

    Ein sterbender Patient, dem man aus wirtschaftlichen Gründen die Beatmung hätte abdrehen sollen, ist dafür sicher gut geeignet. Schliesslich sind das keine Einzelfälle, ich kenne leider genug Vergleichbares.

    Vieleicht sollten wir das Thema Transparenz tatsächlich einmal aufgreifen, gegen Gerüchte-Berichterstattung in der Presse hilft nur Offenlegung. Und auch der Patient sollte eigentlich ein Recht darauf haben, zu erfahren, was der erbrachten Leistungen mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

    Das dazu notwendige Verfahren habe ich technisch schon halbwegs im Kopf, wenn Mitforisten Interesse haben, sollten wir das mal bei einem gepflegten Bier bei der DGfM oder auf der conhIT besprechen.

    es grüßt, sich energisch das Gefieder putzend,

    der Kolibri

    PS: Ich habe den Maulkorb-Paragraphen nicht im Kopf - wo (geschweige denn warum) war eigentlich festgelegt, dass wir die Patienten nicht über das Verfahren informieren dürfen? Wenn mir da einer der Mitforisten auf die Sprünge helfen könnte..?