Hallo alle zusammen,
ich grübel schon seit langem über folgenden Fall nach:
Eine Pat. mit Z.n. operierten und chemotherapierten MammaCA wird zur Nachsorge aufgenommen. Stationär ergibt sich kein Anhalt auf Metastasen oder Rezidiv.
Diese Tatsache spricht für die Kodierung nach DKR §0209a Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese, welche folgendermaßen aussehen würde . . .
HD: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
ND: Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese
ABER die Pat. nimmt zur adjuvanten Therapie Tamoxifen Tbl.
lt. Roter Liste zählt Tamoxifen zu Zytostatika, andere antineoplastische Mittel u. Protektiva - Anw.: Adjuvante Therapie nach Primärbehandl. des Mammakarzinoms. Metastasierendes Mammakarzinom.
Also ist die Behandlung des MammaCA noch nicht abgeschlossen, da die Pat. ja schließlich noch eine weiterführende Therapie bekommt (was aber nicht der Grund der stat. Behandlung ist)!
Diese Tatsache spricht wiederum gg. die Kodierung eines Schlüssels aus der Kategorie Z85.- Malignom in der EA.:no:
Wie ist in diesem Fall die Kodierung korrekt???
HD: C50.- MammaCA
ND: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
Prozedur: 8-540.0 Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen: Oral
Wo ich auch schon bei der nächsten Frage bin - Sorry - I)
Kann bei der Gabe von Medikamenten wie bsw. Tamoxifen, Arimidex generell der Prozedurenkode 8-540.0 angegeben werden?
Beide AM zählen lt. Roter Liste zu Zytostatika!
So und nun ist Feierabend:dance1:
Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende
Michael Graf