Orale Chemotherapie/ Zytostatika

  • Hallo alle zusammen,

    ich grübel schon seit langem über folgenden Fall nach:
    Eine Pat. mit Z.n. operierten und chemotherapierten MammaCA wird zur Nachsorge aufgenommen. Stationär ergibt sich kein Anhalt auf Metastasen oder Rezidiv.
    Diese Tatsache spricht für die Kodierung nach DKR §0209a Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese, welche folgendermaßen aussehen würde . . .

    HD: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
    ND: Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese

    ABER die Pat. nimmt zur adjuvanten Therapie Tamoxifen Tbl.
    lt. Roter Liste zählt Tamoxifen zu Zytostatika, andere antineoplastische Mittel u. Protektiva - Anw.: Adjuvante Therapie nach Primärbehandl. des Mammakarzinoms. Metastasierendes Mammakarzinom.

    Also ist die Behandlung des MammaCA noch nicht abgeschlossen, da die Pat. ja schließlich noch eine weiterführende Therapie bekommt (was aber nicht der Grund der stat. Behandlung ist)!
    Diese Tatsache spricht wiederum gg. die Kodierung eines Schlüssels aus der Kategorie Z85.- Malignom in der EA.:no:

    Wie ist in diesem Fall die Kodierung korrekt???

    HD: C50.- MammaCA
    ND: Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
    Prozedur: 8-540.0 Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen: Oral

    Wo ich auch schon bei der nächsten Frage bin - Sorry - I)
    Kann bei der Gabe von Medikamenten wie bsw. Tamoxifen, Arimidex generell der Prozedurenkode 8-540.0 angegeben werden?
    Beide AM zählen lt. Roter Liste zu Zytostatika!

    So und nun ist Feierabend:dance1:
    Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,
    aus meiner Sicht sehe ich die Problematik weniger in der Verschlüsselung, sondern in der Frage, ob die Krankenkassen diesen Fall überhaupt honorieren werden, völlig gleich, welchen Schlüssel sie wählen. Mein MDK würde höflich darauf hinweisen, dass die Behandlung der Wahl nicht stationär wäre...so hätte ich zwar behandelt, aber kein Geld erhalten...hmmm.


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Herr Poschmann,

    Ihre Zweifel in Bezug auf Fehlbelegungspotential sind durchaus berechtigt. Jedoch wirft sich da generell die Frage auf, ob Tumornachsorgen in Zukunft überhaupt noch stationär durchzuführen sind. Nicht nur zwingend auf das MammaCA bezogen. Denn bsw. auch bei Colon CA - die Koloskopie oder das CT kann auch ambulant erfolgen!

    Bislang werden diese Fälle (bei uns) aber noch stationär zum Teil durchgeführt. Und aus diesem Grunde müssen Sie auch korrekt Kodiert werden - wo für mich obrige Fragen aus meinem ersten Post auftauchten.

    Wenn der MDK in Zukunft die Notwendigkeit der stat. Behandlung diesbezüglich in Frage stellt, muß man sich sicherlich Gedanken machen, diese Behandlungen in den ambulanten Bereich zu verlagern.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo,

    da meine ursprüngliche Fragestellung aus dem ersten Post immer noch offen ist und mir die Sache sehr wichtig ist, möchte ich alle bitten, die einen Ratschlag haben - postet ihn ?( ;(

    Ich kann die Fragestellung auch noch einmal umformulieren, um dem Problem der Fehlbelegung etwas aus dem Weg zu gehen.
    Worum es mir eigentlich geht ist folgendes:

    Schließt die Tatsache, das eine Patientin mit Tamoxifen oder Arimidex gegenwärtig behandelt wird die Verwendung des Schlüssels Z85.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Eigenanamnese von vornherein aus, da strenggenommen die Behandlung des Tumorleidens ja noch nicht abgeschlossen ist (auch wenn kein Rezidiv/ Metast. nachweisbar sind)?!? Sollte statt dessen auf die Kategorie C50.- MammaCA zurückgegriffen werden?

    Und kann die orale Applikation dieser o.ä. Medikamente mit 8-540.0 Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen: Oral kodiert werden.

    Bin für jede Meinung dankbar!!!:roll:

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf!
    Wir haben für die dermatologischen Tumorpatienten festgelegt, das eine
    adjuvante Therapie (Tamoxifen, Roferon A und ähnliches) als laufende Behandlung gelten. D.h. der Malignom-Kode bleibt HD.
    Ohne die Tumorerkrankung wäre ja eine Therapie nicht nötig, ohne Therapie steigt die Wahrscheinlichkeit einer Neuerkrankung.

    Ein schönes Wochenende
    D. Zierold
    :bounce: :drink:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Wir kodieren das bei uns auch so: So lange Behandlung noch nicht abgeschlossen--> Malignom Hauptdiagnose, wenn entsprechende Komorbiditäten vorhanden, Nachuntersuchung auch stationär durchfechtbar (Zumindest kann man die DRG-Rechnung guten Gewissens auf die Reise schicken). Sicher auch eine prinzipielle Frage Siehe Kodierung I10 oder I25.11 als Nebendiagnose, wenn man (nur) Medikamente verordnet.
    8-540.0 Prozedur Applikation Zytostatika bei Neubildungen inklusive Therapie mit Immunmodulatoren oder modifizierten monoklonalen Antikörpern.
    Dies müsste eigentlich auch die speziell onkologischen KollegInnen interessieren.
    Problem ist nebenbei, wie die teuren Antikörper bei Hepatitis oder M.Crohn kodiert werden können - nämlich gar nicht?:kr:
    --
    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

  • Hallo,

    DKR 0209a sagt eindeutig: Die Kodes der Kategorie Z85.- nur bei endgültig abgeschlossener Malignom-Behandlung.

    Hauptdiagnose in diesem Fall: C50.-

    Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese darf nicht als Nebendiagnose angegeben werden (nur bei abgeschlossener Tumor-Therapie ohne Rezidiv und entsprechend Nebendiagnosen-Definition).

    Z08.- Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung trifft als Nebendiagnose ebenfalls nicht zu, da die Hauptbehandlung des Tumors von vorn herein nicht abgeschlossen war.

    Z08.- wird als Nebendiagnose verschlüsselt, wenn ich nicht wegen eines primären Tumor stationär aufnehme, sondern zur Nachuntersuchung und ein Rezidiv feststelle. Das Tumor-Rezidiv ist HD. Das heißt, die Behandlung des Tumors war vorher schon einaml abgeschlossen.

    Z08.- wird als Hauptdiagnose verschlüsselt, wenn ich zur Nachuntersuchung stationär aufnehme und kein Rezidiv feststelle. Z85.- ist in diesem Fall Nebendiagnose.

    zu Herrn Graf:
    8-540.0 würde ich auch verschlüsseln.

    Die Frage der stationären Behandlung / Aufnahme ist ein anderer Punkt.

    Tankred Kopp

  • I)
    Hallo alle zusammen ,

    ich möchte das alte Thema nochmals aufnehmen .

    Diesmal speziell im Hinblick auf das Medikament Tamoxifen .
    Sucht man in der Roten Liste nach dem Medikament , so findet man es unter der Hauptgruppe Zytostatika , andere antineoplastische Mittel und Protektiva und kann somit den Prozedurenkode :

    8-540.0 Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika bei Neubildungen:oral verschlüsseln

    Nun sind unsere Gynäkologen der Meinung , daß Tamoxifen ein Hormontherapeutikum und kein Zytostatikum sei !?!:shock1:

    Somit könnte ich 8-540.0 nicht kodieren !

    Welche Meinung haben andere Gynäkologen/Onkologen zu dem Thema Tamoxifen - Zytostatikum/Hormontherapeutikum ???

    Ich hoffe auf zahlreiche Antworten .
    Vielen Dank ! :dance1:

    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Schädlich

  • Allegra Herr Schädlich,

    Zitat:

    Die alleinige Therapie mit Tamoxifen ohne Chemotherapie nach der Brustkrebsoperation kann bei vielen Brustkrebspatientinnen völlig ausreichend sein. Wissenschaftler des Dana-Faber Cancer Institutes und der Harvard Medical School in Boston führten diesbezüglich eine Studie mit 1669 Brustkrebspatientinnen durch, die im Journal of the National Cancer Institut veröffentlich wurde.

    Tamoxifen bei einer bestimmten Patientengruppe ausreichend
    In der Studie wurde bei postmenopausalen Brustkrebspatientinnen mit negativen Lymphknoten untersucht, inwieweit sie auf eine Hormontherapie mit Tamoxifen ansprechen und ob die alleinige Gabe von Tamoxifen gegenüber der Kombination mit Chemotherapie als adjuvante Therapie nach der Operation ausreicht.

    gefunden in Google.de


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,
    ihre Gynäkologen haben Recht!

    Gruß
    E. Rembs

  • Auch wir haben in unserer Klinik seit einigen Tagen darüber diskutiert.
    Ihr Vorschlag für die Kodierung ist unseres Erachtens korrekt.
    Nach Rücksprache mit ID Berlin und auch nach Gesprächen mit den Gynäkologen sind wir zu dem Schluß gelangt, dass solang eine Tamoxifen Gabe erfolgt das Malignom nicht in der EA kodiert wird und eine Chemotherapie oral kodiert wird.
    :-p
    Allen ein angenehmes Wochenende