Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich sehe die Sache mit der Tamoxifenbehandlung genauso, wie oben beschrieben. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen und damit das Malignom HD.
Aber wie steht der Fall denn ohne eine Medikamenteneinnahme?
Ich konnte letztlich ebenfalls erfolgreich eine stationäre Aufnahme zum Staging beim MDK durchfechten.
Der MDK besteht aber auf eine Kodierung mit Z08._ als HD.
In der DKR 0201b steht aber:"Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen,
Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben,bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt."
Hier wird das Staging explizit in Bezug auf den Ersttumor erwähnt. Wann ist eine Malignombehandlung entgültig abgeschlossen?
Können die Leitlinien zur Tumornachsorge hier herangezogen werden?
Sind es 5 Jahre? bzw. kann das evidence based empfohlene Ende der Nachuntersuchungen nach Malignomkrankheiten als Grenze gelten?
In freudiger Erwartung auf eine rege Diskussion
verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Papi
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