Doppelkodierung Erreger

  • Hallo an alle,

    bei unserer letzten MDk Prüfung wurde unsere Kodierung M00.06 (Arthritis durch Staphylokokken) mit B95.6( Staph. aureus)

    kritisiert und es wird noch entschieden, ob der B95.6 gestrichen wird. Es würde sich um eine Doppelkodierung handeln, die wiederum nicht rechtens ist ; unsere Argumentation , das der B Kode die HD näher bestimmt wurde abgestritten.Handelt es sich tatsächlich um eine Doppelkodierung? ?( Vielen Dank schonmal

    diedrei

  • Hallo diedrei,

    das kommt darauf an: den B95.6! darf man zusätzlich kodieren, da er ja eine zusätzlich Information enthält (dass es sich um einen Staph. aureus handelt). Somit erfüllt der M00.06 nicht die Definition des Kombikodes. Bei B95.7! und B96.8! sind keine zusätzlichen Informationen enthalten, somit kann man hier von einer Doppelkodierung sprechen. Dies ist eine Stelle, an der sich 2 allgemeine Kodierrichtlinien widersprechen; auf der einen Seite habe ich die Kodierrichtlinie des Kombikodes, auf der anderen Seite die Kodierrichtlinie mit den obligat anzugebenden Ausrufezeichenkodes.
    Klar ist aus meiner Sicht aber, dass der B95.6! zusätzlich kodiert werden darf.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo diedrei,

    schauen Sie mal in die DKR D012i, speziel in die Tabelle 2 und den Satz darüber:"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben".

    Schönen Gruß
    C.Busch