PEPP P003D - 1:1-Betreuung mit erhöhtem Aufwand - Mindeststunden?

  • Hallo Kodiergemeinde,
    nun eine Frage zur P003D. Laut dem mir vorliegenden Definitionshandbuch werden für die Anrechnung der P003(A, B, C) Mindeststunden bei einer Mindestbetreuung von 6 Stunden pro Tag verlangt, damit diese PEPPs gültig sind (mehr als 300, 150, 100 Stunden in Summe).

    Für die P003D kann ich eine vergleichbare Angabe im Handbuch nicht finden.

    Weiß hier jemand Rat?

    Für entsprechende Auskünfte möchte ich mich schon im Vorfeld bedanken.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

  • Hallo,

    Sie werden keine explizite Angabe zur P003D finden. Die Definition der Basis-PEPP P003 steht als ersters ausgeführt (also direkt unterhalb BPEPP P003). Alle Fälle, die dieser Definition entsprechen und nicht in den A-, B- oder C-Splitt gehen, landen dann "automatisch" in der P003D, hier also bei >80 "Stunden".

    Viele Grüße,
    J.Helling

  • Schönen guten Tag,

    Übrigens sind die Stunden nicht ganz genau zu nehmen. Sie ergeben sich nämlich aus den durchschnittlichen im OPS angegebenen Zeitintervallen. Das Kriterium für die Basis PEPP P003 lautet:

    Anzahl Kodes (Erh BehAufw psyStör Erw, 1:1-Betreuung > 6 - 12 h/d (P003-1)) * 9 +
    Anzahl Kodes (Erh BehAufw psyStör Erw, 1:1-Betreuung > 12 - 18 h/d (P003-2)) * 15 +
    Anzahl Kodes (Erh BehAufw psyStör Erw, 1:1-Betreuung > 18 - 24 h/d (P003-3)) * 21 > 80

    Der Kode 9-640.01 Erh BetrAufw psy/psom St/VerhSt Erw: 1:1-Betr: >6-12 h/d wird mit dem Mittelwert aus 6 und 12, also 9 gewichtet, d. h. wenn sie diesen Kode 80/9 = ungefähr 9 mal angeben, erfüllen Sie in das Kriterium für die Basis PEPP P003 also mindestens in die P003D. Diesen Kode verschlüsseln Sie allerdings ja bereits bei mehr als 6 Stunden Betreuung, d.h. Sie können das Kriterium bereits mit etwas mehr als 54 Stunden erreichen, vorausgesetzt sie haben eben jeden Tag mindestens 6 Stunden. Natürlich ist die Gefahr, bei nur knappen Erreichen der Grenze vom MDK darunter gekürzt zu werden, größer!

    Es reichen also regelmäßig:

    • 9 Tage >6 Stunden = > 54 Stunden
    • 6 tage > 12 Stunden = > 72 Stunden
    • oder 4 tage > 18 Stunden = 64 Stunden

    Ich wette, die Ersten entwickeln bereits ein entsprechende Behandlungskonzept!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,

    ist das sicher, dass die Kodes mit den jeweiligen Mittelwerten gerechnet werden? Wo steht das?
    Man könnte doch auch einfach den Wortlaut des Def. Handbuches umsetzen, und die "Anzahl der Kodes" mit den jeweiligen Werten multiplizieren und das dann addieren?
    Ich habe diese Kodes für unsere Fälle aus 2012 mal durchgerechnet (Nein wir entwickeln kein entspr. Konzept):
    Von unseren knapp 6000 Entlassungen (Erwachsene aus Allgemeinpsychiatrie, Gerontopsychiatrie und Sucht) in 2012, wurden ca. 400 zeitweise 1:1 betreut. Das wären ca. 7%. Von diesen hätten aber lediglich 57 (14%) die Anforderungen einer PEPP aus dem Bereich BPEPP P003 (1:1) erfüllt. Das wären gerade einmal 1% der Gesamtfälle. Alle anderen 1:1 Betreuten würden in eine "normale" PEPP fallen. Soviel zur "leistungsgerechten Vergütung"....

    Helmutwg

  • Schönen guten Tag Helmutwg,

    die Multiplikatoren sind die jeweiligen Zeitmittelwerte der Kodes. Diese werden in der Definition des Definitionshandbuchs mit der Anzahl der jeweiligen Kodes multipliziert und addiert. Die Basis-PEPP P003 wird angesteuert, wenn diese Summe größer 80 ist. Dies wird interpretiert als "die Mittlere Betreuungszeit der jeweiligen Kodes muss in Summe größer als 80 Stunden sein"

    Nach meinen Informationen landen bezogen auf alle Fälle (voll-, teilstationär, Psychiatrie, Poschosomatik KJP) (allerdings schon als PEPP gerechnet, also mit Fallzusammenfassungen) etwa 1,3 % der Fälle überhaupt in einer Prä-PEPP und ca 75% in der SK vollstationäre Psychiatrie.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,
    dann hatte ich das doch richtig verstanden, ich hatte nur die Multiplikatoren 9, 15 und 21 als Zeitmittelwerte nicht erkannt.
    Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht!
    Herzliche Grüße, HelmutWG

  • Guten Tag zusammen,

    ich möchte auf Folgendes hinweisen: Was das Jahr 2012 anbelangt, durften "Personen" die 1:1-Betreuung codieren. Ab 2013 dürfen das nur noch 3-jährig Examinierte. Für unser Haus kann ich sagen sagen, dass es in den Tagschichten so gut wie unmöglich ist, die mindestens 6 Stunden zu codieren. Diese Ressourcen haben wir beileibe nicht. Selbst in der Nachtwache setzen wir Krankenpflegehelfer (1-jährig) in Kombination mit einer 3-jährigen Kraft ein.
    Verschärfend kommt hinzu, dass es in naher Zukunft wohl so sein wird, dass fixierte Patienten in Form einer Sitzwache (und nur die kann codiert werden; die Videoüberwachung "zählt" ja nicht) begleitet werden müssen. Wir werden sehr viel mehr "Sitzwachen" leisten müssen, die nicht zu einer Prä-PEPP führen.

    Das Prinzip der Prä-PEPP mag ich gar nicht so sehr kritisieren. Es soll wirklich einen Aufwand abbilden, der weit über dem Normalen liegt und der dann auch entsprechende Relativgewichte erhält. Das sind nun mal wenige Prozent. Ich glaube aber inzwischen, dass das InEK hier über das Ziel hinausschießt. Weder die 1:1-Betreuung noch die Intensivkategorie sind in Bereichen, die man erreichen kann noch werden die tatsächlichen Aufwände korrekt erfasst. Erinnert mich, zum x-ten Male, an die 25-Minuten-OPS bei Manikern etc. Wobei da ja auch das DIMDI eine Rolle spielt. Aber wir werden ja beruhigt: Lernendes System!

    Ich wette, die Ersten entwickeln bereits ein entsprechende Behandlungskonzept!


    Sie ahnen ja gar nicht, wie recht sie damit haben!!! Wie wäre es mit einer Station, auf der nur 1:1-Betreuungen stattfinden?? Mal so als Anregung :thumbdown:

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Was das Jahr 2012 anbelangt, durften "Personen" die 1:1-Betreuung codieren. Ab 2013 dürfen das nur noch 3-jährig Examinierte.

    Hallo Jorge,

    wenn ich mal nachfragen darf: Im OPS-Katalog 2013 finde ich diese Aussage so nicht. Es ist weiterhin von "Person" die Rede. Die Aufzählungen in den Kodes 9-60ff sprechen auch nur exemplarisch von 3-jährig-Examinierten; "Einjährige" erscheinen mir nicht ausgeschlossen.

    Übersehe ich da etwas?

    Beste Grüße
    f_2

    Auch das geht vorbei.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    im OPS 2013 ist zum Code 9-640 folgendes zu lesen:

    1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird. Mehrere Zeiträume von mindestens 2 Stunden können über den Tag addiert werden.

    BeiEinzelbetreuung oder intensiver Beaufsichtigung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend mit einem Kode unter 9-640.0 oder 9-640.1 zu kodieren.

    Braucht dann die Einzelbetreuung oder intensive Beaufsichtigung in einer Kleinstgruppe durch 2 Personen nur 1 h dauern, weil hier die Gesamtsumme zählt?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    Freundliche Grüße

    Str.