Abrechnung mit PKV, Rechtliche Möglichkeiten

  • Da dies mein erster Beitrag in diesem Forum ist, zunächst ein herzliches

    HALLO

    an Alle.

    Nun zu meinem Problem:

    Es kommt regelmäßig vor, dass private Krankenkassen die von uns in Rechnung gestellte DRG nicht bezahlen, sodern nur die DRG, die sie wollen. Selbst eindeutige Fälle, die der MDK ohne Zweifel als richtig beurteilen würde, werden einfach nicht akzeptiert, die Widersprüche laufen ins Leere.

    Bisher waren wir hier der Meinung, dass in diesem Fall nur die Liquidierung über den Patienten möglich ist, was allerdings aus verschiedenen Gründen oft nicht durchgeführt werden kann.

    Nun habe ich aber gehört, dass es durchaus auch die Möglichkeit gibt die Private Kasse direkt auf Zahlung zu klagen, da ja der Patient die Pflicht zur Zahlung an seine PKV übergibt, sonst wäre ja eine direkte Abrechnung mit der PKV nie möglich sondern müsste ja immer über den Patienten gemacht werden.

    Mich würde nun interessieren, ob schon jemand eine PKV geklagt hat oder welche Möglichkeiten, außer Rechnungstellung an den Patienten direkt, es gibt um zu seinem Recht und zur Bezahlung der DRG durch die PKV zu kommen.

    Vielen Dank

    Galaxius

  • Hallo Galaxius,

    die PKV ist verklagbar. Der Rechnung an die PKV liegt eine Abtretungserklärung des Patienten auf der vorgelegten PKV-Card oder eine schriftliche Kostenzusage der Kasse zu Grunde.

    Wir haben auch schon PKVen verklagt. Zuständig sind die Zivilgerichte.

    Alles Gute,

    dewag

  • Hallo,

    was mich jetzt natürlich interessiert, waren die Klagen auch erfolgreich? Anscheinend soll es da ja Vertragsklauseln geben, die die Kasse im Falle einer Klage befreien und somit das KH erst wieder keine Handhabe hat....

    Schöne Grüße

    Galaxius

  • Hallo, wenn Sie am Clinic Card verfahren teilnehmen können Sie die private KK direkt verklagen. Andernfalls ist ein direktes Vorgehen gegen die private Kasse nur möglich, wenn das die private KK einer Abtretung der Ansprüche des Patienten zustimmt und ein Abtretungsvertrag zwischen Patient und Krankenhaus geschlossen wird. Unserer Erfahrung nach machen das aber nicht alle privaten Kassen mit bzw, es wird richtig kompliziert sollte der Patient bereits verstorben sein. Weiteres Problem ist, dass sich die Zivilgerichte mit der Materie der KH Abrechnung so gut wie gar nicht auskennen und da die abenteuerlichsten Entscheidungen rauskommen können. Bei niedrigen Streitwerten will das ganze also gut überlegt sein. Viele Grüße

  • Danke für die bisherigen Antworten,

    wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann man zwar prinzipiell die privaten KK verklagen, aber nur dann, wenn die das auch zulassen :wacko: und selbst dann ist man vor Gericht in "Gottes Hand".

    Vielleicht kann ja jemand konkretere Erfahrungen berichten, damit ich besser abschätzen kann, wann sich der Klagsversuch lohnt...

    Danke

    Galaxius

  • Hallo,

    für private Leistungen ist der Patient zahlpflichtig. Wenn er dann nicht alles von seiner Versicherung zurückbekommt, ist es natürlich ein Problem, ihn von Seiten des Krankenhauses zu verklagen, denn erstens kommen Kosten auf das KH zu, wenn der Pat. zahlungsunfähig ist, bleibt das KH sogar auf den eigenen Anwaltskosten sitzen. Zweitens ist es für den Ruf des Hauses nicht förderlich, wenn sich herumspricht, dass es seine Patienten verklagt. Andererseits kann man sich aber auch nicht alles gefallen lassen, denn dann geht der Ruf in die andere Richtung, d.h. es spricht sich herum, dass man Leistungen beanspruchen kann ohne sie bezahlen zu müssen.

    OKIDOCI 8)