DRG-Kodierung für intramedulläres Melanocytom im Rückenmark - Selbstzahler

  • Hallo,

    bei meiner Mutter wurde ein intramedulläres (im Rückenmark) Melanozytom (Melanocytoma) diagnostiziert und herausoperiert (teilweise). Diagnose vor der Op lautete auf "extramedulleres Meningiom".

    Für die Abrechnung wurde der DRG-Kode B03B (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie) zur Grunde gelegt.

    Melanocytom ist jedoch ein gutartiges Tumor. Es ist zwar extrem selten, aber so wie ich das verstehe auch nicht komplizierter zu operieren, als andere intramedulläre Tumore. Es lag auch keine Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie vor.Die Op dauerte 1-3 Stunden, eigentlich etwas kürzer als uns vorausgesagt wurde. Komplikationen traten auch keine auf. Insgesamt blieb sie 9 Tage im Krankenhaus.

    Daher gehe eigentlich davon aus, dass DRG-Kode B18Z (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes) richtiger wäre.

    Was ist eure Meinung dazu?

    Die Kostendifferenz ist nicht unerheblich, da meine Mutter wohnt im Ausland und ist nicht versichert. Ich muss also für die sämtliche Kosten privat aufkommen.

    Auch die Abrechnungsform an sich ist ziemlich knapp - es sind weder einzelne IPS/OPS codes, die Beatmungszeit, noch die Wahlleistungen einzelner Ärzte aufgeschlüsselt. Können wir Herausgabe dieser Informationen verlangen?

    Desweiteren würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll wenn ein Widerspruch angebracht wäre? Gibt's irgendwo Beschreibung zur Vorgehensweise? Bedarf es einer Schriftform? Geht es nur mit einem Fachanwalt? Gibt es irgendwelche Fristen für den Widerspruch die zu beachten sind?

    Auf, last but not least, wie geht man eigentlich am Besten vor um eine Korrektur der Rechnung zu erreichen ohne die Leute vor den Kopf zu stossen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Guten Abend,

    nach m.E. müssen alle ICD und OPS angegeben sein, die Grundlage der Gruppierung sind, und natürlich muss eine Rechnung bei Arztwahlpatienten jede abgerechnete Arztleistung enthalten, sogar mit GOÄ-Ziffer und Erklärung und den Steigerungssatz (bis 2,8fach, bei bis 3,5fach dann mit Erklärung warum teurer!)

    Oder war Ihre Mutter nicht als Wahlarzt-Pat. aufgenommen? man kann auch als Selbstzahler es so machen, dass man lediglich allgemeine Krankenhausleistungen in Anspruch nimmt. Da wird dann nicht jede Leistung aufgeführt, ist aber auch nicht nötig, da sie nicht für die Bezahlung relevant ist.

    Auf jeden Fall haben Sie bzw. die Mutter das Recht, die Rechnung zu überprüfen, und das geht nur mit allen abgerechneten Ziffern.

    Wenn Sie diese haben, fragen Sie doch nochmal nach. Dann erst kann man ja reklamieren. ich würde persönlich dorthin gehen und fragen, wie man zu den einzelnen ICD- und OPS-Ziffern gekommen ist.

    Bevor man diese Informationen hat, wird man nicht Stellung nehmen können. Die Ermittlung der DRG-Zahl ist ja so kompliziert, dass es ohne einen Grouper nicht geht. Da können kleine Details große Änderungen bewirken, andererseits riesige Unterschiede keine Wirkung entfalten, je nach der jeweiligen Konstellation.

    OKIDOCI 8)

  • Vielen Dank für die Rückmeldung!

    Meine Mutter eine Patientin mit Wahlarrztleistungen, sie wurde vom Cherarzt operiert.

    Ich habe um die Zusendung der ICD und OPS Ziffern gebetten, aber ich befürchten, dass die Anfrage unter den Tisch gekehrt wird... Die Auslandspatienten werden mit der Vorkasse behandelt, das Geld ist ja bereits beim Krankenhaus. Daher können Sie sich getost mit der Rückmeldung Zeit lassen...

    Gibt es irgend-eine Widerspruchs-Frist die verstreichen kann bis ich auf die ICD und OPS Ziffern warte?

  • hallo PP!


    hier mein kodierversuch:


    ICD: D33.4 Gutartige Neubildung Rückenmark (HD)
    OPS: 5-035 Exzision von erkranktem Gewebe des Rückenmarks
    >>>5-035.0 Intramedulläres Tumorgewebe
    >>>5-030.60-.62 oder 5-031.30-.32 oder 5-032.40-.42 für den Zugang


    DRG: Diese skelettierte kodierung ergibt im Webgrouper der Uni MS ( http://drg.uni-muenster.de) B18Z / RG 1,939
    - - - tauscht man D33.4 gegen C72.0 (Bösartige Neubildung Rückenmark) aus so ergibt sich B03B / RG 3,026


    Bitte bedenken Sie, das dies eine skelletierte kodierung ist. Wenngleich DRGs mit Z hinten sehr ND-robust sind, im einzelfall erlebt man überraschungen, wie es okidoci schon beschrieb. Keinesfalls sollte man die rechnung ohne den Wirt machen.

    Hier im forum bitte ich um nachbesserung meines kodierversuchs, da ich mich nur noch selten damit beschäftige.


    mfg ET.gkv

  • Mahlzeit, PrivatPatient,


    Sie haben selbstverständlich einen Anspruch auf eine genaue Angabe der ICD und OPS-Codes, ansonsten können Sie die jeweilige DRG auch gar nicht nachvollziehen. Die Eingruppierung in die B03B würde ich am ehesten auf Basis von entweder vielen Nebendiagnosen oder aber aufgrund einer Hochkodierung bei Selbstzahlern vermuten.

    Die Chefarztrechnungen können Sie ebenfalls aufgeschlüsselt verlangen.

    Rufen Sie die Rechnungssteller einfach mal an, wenn es nicht funktioniert, schicken Sie einen Brief and en Vorgesetzten. Schriftform ist bei sowas immer angeraten.

    mfg


    Bern

  • wie ich bereits vermutet habe kam von der Rechnungsstelle die Antwort, dass dies eine Standardrechnung sei und darüber hinaus die nichts mitteilen können.

    Dabei sind in der Rechnung lediglich folgede 4 Teilkosten erhalten : DRG-Kode (Gewicht, Verweildauer, Basiswert), ärztliche Leistungen (nur ein Wert, ohne Angabe der Namen und jeweiligen Kosten), Zimmer, Service. Das ist doch viel zu knapp für eine 5-Stellige Rechnung, oder?

    Auch wegen der Eisichtsrechts der Patienten sollte man mehr erfahren dürfen denke ich. Nur wie geht das?

  • Moin.

    Bitten Sie Ihre Mutter darum Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung zuzusenden. Dann können Sie sämtliche Unterlagen zu diesem Fall einsehen.

    könnte so aussehen:

    "Name, Vorname der Mutter
    Geburtsdatum
    Anschrift

    berechtigt

    Ihr Name, Vorname, Anschrift

    sämtliche Behandlungsunterlagen für meinen Aufenthalt [Aufenthaltsdaten im Krankenhaus von bis]

    einzusehen.

    Datum
    Unterschrift"

    Wenn Sie das haben verlangen Sie die Herausgabe des Histologiebefundes. Anhand dessen kann nachvollzogen werden, ob es sich um eine gutartige oder eine bösartig Neubildung handelte.


    An sich würde ich schon mal sagen, dass die Rechnung formal falsch ist. Sind wirklich keine ICD und OPS Kodes genannt (sehen so aus wie die o.g.; also eine Buchstaben / Zahlenkombination und nur Zahlenkombinationen)?

    Die Kodes können Sie dann in dem vorgenannten Webgrouper eingeben (auf das korrekte Jahr achten!).

    Wenn Ihnen die Rechnungsstelle sagt, es gäbe keine "ausführliche" Rechnung ist das Blödsinn. Die Kodes können (und müssen meines Wissens) immer genannt werden.

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Danke, papiertiger_2.

    In der Rechnung ist in der Tat lediglich nur das DRG Kode enthalten, keine ICD/OPS Ziffern. Das würde ich schon erkennen - ich habe mal probeweise mit dem Webgrouper gespielt.

    Es ist auch befremdlich, das auf mein Schreiben auf Deutsch eine Antwort in English kommt. 8|

    Histologie-Bericht sowie Arztbrief liegen vor, im beiden steht es, dass der Tumor gutartig sei.

    Was Schweigepflicht angeht, diese war in meiner Hinsicht schon bei der Aufnahmen aufgehoben (wenn ich mich richtig erinnere). Sämtliche Korrespondenz lief bis jetzt auch über mich.

    So wie ich das jetzt sehe es bleibt nur ein Gang über Anwalt. Davor werde ich ein schriftliches Verlangen der Patienteninformationen wohl mit der Frist und per Einschreiben an das Krankenhaus absenden.

  • hallo Privatpatient!


    vorsicht mit kosten für einen rechtsanwalt. Die aussichten sind nicht gut.


    Man kann den Text von B03B auch so lesen: Eingriffe an Rückenmark mit schweren Komplikationen
    Das heißt, der tumor muss nicht bösartig sein, schwere komplikationen genügen bei einem gutartigen tu.
    Jede ND mit ccl=3 genügt, auch 2 ND mit je ccl=2 reichen


    Geben Sie zb im Münsteraner grouper die obige skelettierte codierung ein und fügen Sie dann die Ihnen bekannten erkrankungen Ihrer mutter hinzu.
    Wenn dann noch B18Z ist, dann rechnen Sie bitte mit den üblichen operativen und postoperativen Verdächtigen. Als da sind:
    D62.0 /ccl=4
    J95.2/ 4
    I50.13/ 4
    E87.6/ 2
    T81.2/ 3
    Die liste läßt sich fortsetzen.
    Wie ich oben schon schrieb, ich kodiere nicht mehr. Alles ohne Gewähr, unbedingt selbst prüfen!!!


    mfg ET.gkv

  • Danke für die Codes, ET.gkv . Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass während der Op noch Komplikationen gab, uns wurde aber davon nichts mitgeteilt, auch im Arztbrief steht nichts dazu. Das einzige postoperative Kompikation war leichtes, für sie unübliches Kopfweh während wenigen Tagen.

    Jedoch wurde die Motorik nicht zu 100% zum vorerkrankten Zustand wiedererwacht, das kann aber nicht als Komplikation gelten, oder? :?:

    Desweiteren wurde die preopative Diagnose "extramedullär" währen der Op auf "intramedullär" geändert, gilt etwas das als Komplikation? :?:

    Ansonste ist sie körperlich fit, hat keine weitere Erkrankungen, macht ab und zu Spaziergänge über mehrere Kilometer.