Hallo,
bei meiner Mutter wurde ein intramedulläres (im Rückenmark) Melanozytom (Melanocytoma) diagnostiziert und herausoperiert (teilweise). Diagnose vor der Op lautete auf "extramedulleres Meningiom".
Für die Abrechnung wurde der DRG-Kode B03B (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie) zur Grunde gelegt.
Melanocytom ist jedoch ein gutartiges Tumor. Es ist zwar extrem selten, aber so wie ich das verstehe auch nicht komplizierter zu operieren, als andere intramedulläre Tumore. Es lag auch keine Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie vor.Die Op dauerte 1-3 Stunden, eigentlich etwas kürzer als uns vorausgesagt wurde. Komplikationen traten auch keine auf. Insgesamt blieb sie 9 Tage im Krankenhaus.
Daher gehe eigentlich davon aus, dass DRG-Kode B18Z (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes) richtiger wäre.
Was ist eure Meinung dazu?
Die Kostendifferenz ist nicht unerheblich, da meine Mutter wohnt im Ausland und ist nicht versichert. Ich muss also für die sämtliche Kosten privat aufkommen.
Auch die Abrechnungsform an sich ist ziemlich knapp - es sind weder einzelne IPS/OPS codes, die Beatmungszeit, noch die Wahlleistungen einzelner Ärzte aufgeschlüsselt. Können wir Herausgabe dieser Informationen verlangen?
Desweiteren würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll wenn ein Widerspruch angebracht wäre? Gibt's irgendwo Beschreibung zur Vorgehensweise? Bedarf es einer Schriftform? Geht es nur mit einem Fachanwalt? Gibt es irgendwelche Fristen für den Widerspruch die zu beachten sind?
Auf, last but not least, wie geht man eigentlich am Besten vor um eine Korrektur der Rechnung zu erreichen ohne die Leute vor den Kopf zu stossen?
Vielen Dank für die Hilfe!