Guten Morgen!
Wenn eine MDK-Prüfung eine Fallzusammenführung ergibt, kann man dann für den 1. Fall, also für den, der bestehen bleibt, eine 300,00 € Rechnung stellen? Der zweite ist ja verloren, aber bei dem ersten Fall ergibt sich ja keine Verringerung des Rechnungsbetrages. Hat das schon mal jemand versucht?
Einen schönen Tag!