Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Kodierung einer ND:
Ein Patient erleidet eine Kompressionsfraktur LWK 1, 2 und 4. Der CT-Befund weist auf eine weitere frische Fraktur BWK 12 hin. Intraoperativ gelingt eine 2-Segment-Kyphoplastie (BWK 11/12) nicht, da sich herausstellt, dass der Bruch des BWK 12 schon älter ist. Es wird hierzu OPS 5-995 kodiert, aber auch die ND S22.00.
Letzteres stellt der MDK in Abrede, da kein "frischer" WK-Bruch vorgelegen habe. Das Krankenhaus meint jedoch, dass gleichwohl eine Ressourcenverbrauch stattgefunden hat.
Zunächst trifft die ND-Definition D003d schon zu, weil der WK-Bruch vorgelegen hat und hierzu therapeutische Maßnahmen stattgefunden habe (versuchte Kyphoplastie). Allerdings war diese nicht "erforderlich", da (wegen Fehlbefundung) aussichtslos.
Meine Frage daher: Aus welcher Perspektive ist die Frage der Erforderlichkeit zu beurteilen? Oder kommt es aus anderen Gründen darauf nicht an?
Besten Dank!
Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts