Komplexbehandlung in der Psychosomatik

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Kann mir einer schreiben, wieviel Therapieeinheiten bei der Komplexbehandlung durch den Arzt

    erbracht werden müssen.und ob diese Therapieeinheiten von Arzt/Psychologe zusammen addiert

    werden können? bzw einen Hinweis geben wo ich das finden kann.

    Vielen Dank

  • Hallo Coalitio,

    laut OPS 9-63 sind ärztliche und psychologische Therapieeinheiten austauschbar.
    "...Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro
    Woche umfassen...."

    Trotzdem werden sie gesondert kodiert (9-630 und 9-631).

    Da die Codes nicht 3 TE darstellen können sondern nur z.B. "mehr als 2 bis 4" bleibt es auch mir etwas nebulös, wie die 3 TE nachweisbar bzw. für den Grouper auswertbar sein sollen.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,
    da habe ich dazu auch noch mal eine Frage.
    Wenn ich beim kontrollieren der Akte feststelle das eine Psychologin mehrere Wochen lang über 3 TE´s pro Woche erbracht hat, kann ich dass im nachhinein als Komplexbehandlung kodieren oder muss die Indikation schon im Vorfeld geklärt werden?
    Wie wird dies in anderen Kliniken gehandhabt?

    Gruß Thomas.

  • Hallo Thomas,

    in den Hinweisen steht: "Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt [...] oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden". Damit ist klar, dass die Indikation vorher gestellt werden muss und für den Patienten ausdrücklich eine psychotherapeutische Behandlung vorgesehen wird. Ein Vorgehen in dem Sinne, dass man im Behandlungsverlauf zufällig Wochen hat, an denen die drei TE überschritten werden und diese dann als PKB kennzeichnet, ist so laut OPS-Katalog nicht vorgesehen und wird in unserer Klinik auch nicht so gehandhabt.

    Viele Grüße

    Antonella

  • Hallo Antonella,

    das steht nur bei der Psychotherapeutischen Kompleybehandlung, nicht aber bei der psychosomatischen Komplexbehandlung.
    Hier reicht es die Mindestmerkmale bei Diagnostik und Therapie zu erfüllen.
    Grüße, helmutwg

  • Hallo


    Nur nochmal kurz fürs Verständnis. Sehe ich das richtig, daß es lediglich für die Psychosomatik einen PräPEPP für psychotherapeutische komplexbehandlung gibt? Somit bestehen für die Psychiatrie nur die PräPEPPs bezüglich der Betreuungsintensität und den Intensivmerkmalen 3 oder mehr.

  • Hallo hankey,

    aus meiner Sicht gibt es überhaupt keine PPEPP "psychotherapeutische komplexbehandlung".
    Für die Kliniken, die einen Psychosomatischen Fachabteilungsschlüssel haben (siehe PEPP Def. Handbuch S. 143) gibt es eine BPEPP "Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung".
    In Psychiatrien ist es zwar möglich OPS Kodes aus "9-62 Psychotherapeutische Komplexbehandlung" zu kodieren, das ist für die PEPPs aber irrelevant.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo zusammen,

    das bedeutet doch, dass ein Facharzt oder ein Psychologe
    die Indikation stellen und dementsprechend dokumentieren muss, oder?
    Andernfalls wäre eine Einstufung in die Komplexbehandlung evtl.
    nicht haltbar. D.h. sich ausschliesslich an den TE zu orientieren wäre nicht korrekt.
    Sehe ich das richtig?

  • Guten Tag bjoerndalen,

    3 TE pro Woche reichen alleine nicht aus die psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-62) zu kodieren.
    Aus den Mindestmerkmalen lassen sich Dokumentationsanforderungen erkennen.

    Zitat

    Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein.

    Das sollte mMn (irgendwo) in der ärztlichen Dokumentation festgehalten sein.

    Zitat

    Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden

    Die Aufzählung der Fachärzte in den Klammern enthält kein „z.B.“ wie in den Berufsgruppen, die vorhanden sein sollen. Damit wäre die Liste meiner Ansicht nach abschließend. Alternativ kann die Indikation vom psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden. Eine Indikation durch den Psychologen dürfte nicht haltbar sein, weil ein Psychotherapeut noch eine weitere Ausbildung nach dem Psychologiestudium vorweisen muss (bei Interesse s. http://www.psychotherapeutenkammer.de/allgemeines.html)


    Dann kommen die erwähnten durch Ärzte oder Psychologen erbrachten 3 TE/Behandlungswoche.


    Zitat

    Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)

    Für eine belastbare Dokumentation würde ich das Ziel der Therapie zu Beginn der Behandlung nennen.

    Viele Grüße,

    TWaK