Erhöhter Betreuungsaufwand

  • Hallo und Guten Tag!
    Ich hatte eigentlich beschlossen, eine 1:1 Betreuung grundsätzlich nur an dem Tag zu kodieren, an dem die Maßnahme endet. Ansonsten wäre ja z.B. bei Maßnahmenbeginn z.B. ab 23 Uhr die Stunde bis Mitternacht verloren, was wiederum unlogisch und unsinnig wäre.

    Bsp.A - 1:1 Betreuung am 1.12. von 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag
    Kodiervariante 1 (tageweise): 1.12. Fehlanzeige, da es für eine Stunde keinen Kode gibt - 2.12. 9-640.00 (da 6 h....uuups, die eine Stunde mehr wäre doch so wichtig gewesen und wurde doch auch erbracht???)
    Kodiervariante 2 (Anyway): 2.12. 9-640.01 (da 7 h am Stück) - Prima!


    Leider sieht das bei folgendem Beispiel aber völlig anders aus:

    Bsp.B - 1:1 Betreuung vom 1.12. von 7 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag (2.12.), ab 5 Uhr erneut 1:1 Betreuung bis 23 Uhr (alles am 2.12)
    Kodiervariante 1 (tageweise): 1.12. 9-640.02 (da 17 h) - 2.12. 9-640.03 (da 1+18 h)
    Kodiervariante 2 (Anyway): 2.12. 9-640.03 (da 36 h.... uuups, da geht mir doch glatt der erste Tag verloren)

    Für die "Funktion Mäßig erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung" nutzt mir die 9-640.00 nun mal nichts. Die sture "pro Tag"-Zählweise wäre hier doch ausgesprochen ungerecht. Stehe ich da gedanklich auf dem Schlauch oder gibt es eine klare Zählweise ?(

  • Hallo Anyway,

    ich meine der OPS Kode ist hier eindeutig formuliert. 9-640 bezieht sich immer nur auf einen Tag. Entweder man kommt auf mehr als 6h oder nicht. Das Kriterium Sinnhaftigkeit sollte man meiner Ansicht nach sowohl beim OPS Kodes, als auch beim PEPP Katalog nicht zu sehr strapazieren...
    Wir werden definitiv nicht optieren, aber Kalkulationshaus bleiben. Dann hat man eine Menge Zeit sich die Entwicklung anzuschauen.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    das würde im theoretischen Extremfall dann also bedeuten, dass eine 1:1 Betreuung von exakt 22:01 Uhr bis 01:59 Uhr nicht kodiert werden könnte (obwohl zusammenhängend über 3 Stunden).

    Noch extremer: eine 1:1 Betreuung von 18 Uhr bis 6 Uhr könnte demnach lediglich mit zweimal 9-640.00 kodiert werden und wäre trotz zusammenhängender 12 Stunden für die "Funktion Mäßig erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung" nicht verwertbar - irgendwie sträube ich mich, dass zu glauben...!

    Gruß, Anyway

  • Hallo Anyway,

    ich würde das auch so sehen. Diese Extrembeispiele fallen durch das Raster. Da die Hürden für die PEPP 003 aber sowieso sehr hoch sind, wird das in der Praxis ních allzuviel ausmachen. Bei uns hätten nur 14% der in 2012 zeitweise 1:1 betreuten erwachsenen Patienten die Bedingungen erfüllt.

    Aber reichen Sie doch das Problem beim DIMDI ein. Dort gibt es doch auch ein Vorschlagsverfahren.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    selbstverständlich werde ich dieses Problem weiterreichen - ich wollte lediglich vorher sichergehen, ob ich da nicht einem Denkfehler aufgesessen bin.

    Besten Dank für den kurzen Austausch!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Guten Tag,

    die Hürde in die PEPP P003 zu kommen halte ich für extrem hoch. Ich bin mir auch nicht sicher, wie die Formulierung für den OPS 9-640 ausgelegt wird.


    Zitat

    "1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird."


    Mich würde sehr interessieren, wie die Kliniken

    Zitat


    "individuell zusammenhängend" und "ohne Unterbrechung fortlaufend"

    definieren. Bei uns gingen wir bei einer 1:1 Betreuung immer von kontinuirlicher Betreuung aus, will heißen "Sitzwache" (unschönes Wort).


    Herzlichen Gruß

    B. Häring

  • Hallo Herr Häring,

    wir interpretieren das so:

    Die Maßnahme erfolgt bei Selbst- und Fremdgefährdung infolge einer psychiatrischen Erkrankung (z.B. Desorientierung, Weglaufgefährdung, Realitätsverkennung).
    Die Schutzmaßnahme / Überwachung steht im Vordergrund (im Gegensatz zur Therapieeinheit).
    Die betreuenden Pflegekräfte sind durch die Maßnahme vollständig gebunden und erledigen keine zusätzlichen Tätigkeiten.
    Überwachung per Kamera oder durch ein Sichtfenster genügt nicht.

    Beste Grüße - NV

  • Guten Abend zusammen,

    ich kann mich, was unser Haus anbelangt, NuxVomica nur 1:1 anschließen.

    Was die überlappenden Zeiten anbelangt: es soll ja beim PEPP eine tagesgenaue Bewertung stattfinden. Von 0 bis 24 Uhr. Somit gelten nun mal die Zeiten von 23 bis 24 Uhr nicht oder andere Zeiträume, die die 3 Stunden pro 0 bis 24 Uhr nicht überschreiten. Ich halte das für eine von den etwas klareren Vorgaben.

    Nichtsdestotrotz halte ich sie für nicht richtig! Die "Sitzwache" (den Begriff finde ich gar nicht so falsch, weil er sich klar von der Videoüberwachung abgrenzt und auch den Aufwand klarer macht) ist derart personalintensiv (vor allem, wenn man ihn abrechnen will, und das kann man nur, wenn 3-jährig-examiniertes Personal ihn durchführt!!), dass ich nur hoffen kann, dass diese Vorgaben innerhalb des "lernenden Systems" bald geändert werden.

    Freundliche Grüße

    Jorge