Eintrag wurde gelöscht
PIA-Doku-Vereinbarung gem. § 295 Abs. 1b Satz 4 SGB V
-
-
Hallo Herr Katterbach,
ja es gilt auch für P-Patienten, genaueres siehe:
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/48…1b_Satz_4_SGB_V
+ siehe Anlage RS211-12
"Die länderspezifischen Vergütungsregelungen für die einzelnen PIA-Leistungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt."
Grüße
J.K. -
Eintrag wurde gelöscht