Schlafapnoesyndrom vs. Grunderkrankung als HD

  • Hallo Forum,

    Es gibt eine Reihe von Grunderkrankungen, bei denen schlafgebundene Atmungsstörungen auftreten können. Als Beispiel möchte ich hier nennen das Joubert-Syndrom (Q04.3) sowie die Chiari-Malformation (Q07.0) sowie die Muskeldystrophie Duchenne (G71.0).

    Da das Auftreten von Apnoen beim Joubert-Syndrom und der Chiari-Malformation sowie von nächtlicher alveolärer Hypoventilation bei der Muskeldystrophie klinisch unbemerkt bleiben kann, sind für diese Patienten regelmäßige polysomnographische Untersuchungen empfohlen. Da wir häufig Kinder unter dieser Fragestellung untersuchen, stellt sich die Frage nach der korrekten Kodierung.

    In den Fällen, in denen eine Atmungsstörung nachweisbar ist, erscheint mir die Sachlage klar. Die Grunderkrankung ist bekannt, die Diagnostik erfolgte wegen eines möglichen Symptoms, welches dann durch die Diagnostik verifiziert wurde. In diesen Fällen habe ich bislang immer die Symptom-Diagnose ( z.B. G47.30) als Hauptdiagnose gewählt, die Grunderkrankung wurde als Nebendiagnose kodiert.

    Wie ist aber zu verfahren, wenn keine Pathologie nachweisbar ist ? Hauptdiagnose Grunderkrankung (weil ja aufnahmeveranlassend), Nebendiagnose Z03.8 ? Oder umgekehrt, weil es hier nur um das Symptom Atmungsstörung gehen, welches ausgeschlossen werden sollte ?

    Es gibt auch Kollegen, welche die Ansicht vertreten, dass in diesen Fällen immer die Grunderkrankung Hauptdiagnose sein muss.

    Wie ist ihre Meinung ?

    Mit freundlichen Grüßen

    H.-P. Hammerich

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hans-Peter,

    dann probiere ich es mal mit meiner Meinung :)

    Genaugenommen passt Z03.8 - außer vllt. bei der Muskeldystrophie - etwas schlechter als Z08.3 ((zentrale) Schlafapnoe kommt ja auch aus dem G-Kapitel für neurologische Erkrankungen). Andererseits inkludiert das Kapitel Z03 die "Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind". Wenn ich dich richtig verstanden habe, handelt es sich jedoch um ein gezieltes Screening, um subklinische Patienten rechtzeitig zu erkennen. In diesen Fällen handelt es sich also nicht um einen Verdachtsfall, der unter Z03.- fiele, da kein abnormer Zustand vorlag, der die Polysomnografie notwendig machte. Die Kodes zu speziellen Screeninguntersuchungen finden sich z.B. unter Z13 (Z13.8 ist allerdings auch ziemlich unspezifisch). Der Verschlüsselung der Grunderkrankung als HD steht m.E. z.B. die DKR D004d (Syndrome) im Wege.

    Z03.8 - DRG Z64C
    Z08.3 - DRG B80Z (?!)
    Z13.8 - DRG Z64C


    Das fand ich noch im Forum
    https://www.mydrg.de/forum/index.ph…;threadID=10827
    https://www.mydrg.de/forum/index.ph…;threadID=12928

    Viele Grüße
    Burkhard

    P.S. Interessant, dass die Muskeldystrophie im Kapitel für neurologische Erkrankungen zu finden ist (G71.0). Es ist doch eigentlich eine Erkrankung der Muskeln (Dystrophin) und nicht der Nerven. Oder nicht?

  • Hallo Forum :)

    Folgender Sachverhalt:

    Patient wird stationär (mit schweren kardiologischen Begleiterkrankungen) zur Einstellung des bekannten Schlafapnoe-Syndroms aufgenommen und auf CPAP eingestellt.
    Dadurch bessert sich die Grunderkrankung des Patienten (z. B. schwere Herzinsuffizienz).

    Frage: Ist hier die Grunderkrankung die Hauptdiagnose oder das Schlafapnoe-Syndrom?

    Viele Grüße
    DanieKK

  • Hallo DanieKK,
    da der Patient explizit

    zur Einstellung des bekannten Schlafapnoe-Syndroms aufgenommen und auf CPAP eingestellt.

    wurde, ist hier m.M. nach eindeutig das Schlafapnoe-Syndrom als HD zu kodieren. Eine Herzinsuffiziens als Grunderkrankung für ein Schlafapnoe-Syndrom habe ich in den mir zur Verfügung stehenden Büchern nicht gefunden. Wenn diese sich bessert ist das sicher ein schöner Nebeneffekt, aber eben nicht der Aufnahmegrund.

    MfG findus

    MfG findus

  • Liebes Forum

    Führt die Herzinsuff. zu einer periodischen Atmung (R06.3) und es wird zufällig auch noch ein G47.31 diagnostiziert,
    dann kodiere ich die Herzinsuff als HD.
    (Kommt aber nicht allzu oft vor)

    ... es gibt ja auch noch ein paar andere HD´s, die im Schlaflabor vorkommen können,
    z.B. G47.30, Narkolepsie, E66.2x, J96.11, G25.80 + 81, die Insomnien (F51.0), J35.1 usw.

    siehe auch: http://www.aerzteblatt.de/callback/image.asp?id=9128

    eine Arbeitsreiche Woche ;)

    wünscht Mr.Codi

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr.Codi (8. Dezember 2015 um 09:01)