Kodierung eines extern durchgeführten CTs möglich?

  • Hallo,

    kann ich eine, in einem Belegkrankenhaus, durchgeführte externe Leistung wie CT, MRT, Katheter etc, als OPS kodieren?
    Rechtfertigen die zu unseren Lasten gehenden Fahrtkosten die Kodierung?

    Danke vorab für Antworten,
    Tada

    Vielen Dank für die Antworten, aber bei einem Belegkrankenhaus werden die Pat. ja mit Überweisung an den externen Leistungserbringer geschickt, der diese dann als amb. Leistung abrechnet. Soweit ich weiss, fällt diese Konstellation nicht unter Verbringung.

    Einmal editiert, zuletzt von tada (14. Dezember 2012 um 13:17)

  • Moin.

    sofern der Patient bei Ihnen stationär liegt und Leistungen im Wege der Verbringung extern erbracht werdenk können sie nicht, sondern müssen Sie diese Leistungen kodieren. Beachten Sie bitte auch, dass Sie auch für die Qualitätssicherung zuständig sind.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    P016d Verbringung
    Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch die verbringende Klinik kodiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für die Antworten, aber bei einem Belegkrankenhaus werden die Pat. ja mit Überweisung an den externen Leistungserbringer geschickt, der diese dann als amb. Leistung abrechnet. Soweit ich weiss, fällt diese Konstellation nicht unter Verbringung.

  • Hallo Tada,

    in diesem Zusammenhang ist es der erbringenden CT-Klinik nicht gestattet die Leistung ambulant abzurechnen. Es handelt sich hier (trotz Überweisung) um eine Auftragsleistung für Ihr KH.

    Demnach muss das "Belegkrankenhaus" die Leistung mit Ihnen abrechnen. Sie können dann die erbrachten Leistungen kodieren, als hätten Sie diese selbst erbracht.

    Eine andere Möglichkeit ist meiner Meinung nach nicht zulässig.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660