300 Euro MDK Aufwandspauschale AWP (mal wieder)

  • Guten Morgen liebes Forum,

    mal wieder die AWP : Überprüft wurde die Kodierung , die Aufenthaltsdauer und die Notwendigkeit der Begleitperson.

    DRG und VWD wurden bestätigt , die Begleitperson allerdings nicht anerkannt. Wir haben AWP in Rechnung gestellt und die Kasse lehnt nun die Zahlung ab: Streichung des Begleitpersonenzuschlages liegt eine erlösrelevante Änderung der Rechnung vor. Die AWP ist daher nicht abrechenbar.

    Was halte sie davon...

    Freue mich auf eine Antwort :)

  • Tag,

    nur "Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale von 300,00 EUR zu entrichten"

    Nun könnte man ja lange darüber diskutieren, ob die BGL der gleiche Abrechnungsfall ist. Die Einzelnorm krankt aber m.E. ohnehin seit Jahren an der ständigen Interpretation des o.g., sehr präzisen Satzes.

    Mir träumt eine Gesundheitslandschaft, in der ein solcher Satz in seiner Schönheit von allen bestaunt und in Ruhe gelassen wird.

    Gruß

    merguet

  • ...

    Nun könnte man ja lange darüber diskutieren, ob die BGL der gleiche Abrechnungsfall ist.....

    Hallo,

    nein, da gibt es m.E. nichts zu diskutieren, ja, sie ist Bestandteil der einen Schlussrechnung mit der selben Rechnungsnummer und diese wird gemindert.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    ich denke, da haben Sie keine Chance:

    B 1 KR 24/14 R RNr. 10:

    "Es genügt die Minderung irgendeines Teils (Rechnungsposition) der Abrechnung - insbesondere auch die Minderung von Zuschlägen jeglicher Art -, die durch die MDK-Prüfung der vom Krankenhaus auf Anforderung zur Verfügung gestellten Behandlungsdaten mitbedungen ist."

    Siehe auch B3 KR 5/13 R.


    viele Grüße

    M"

  • Hallo zusammen,

    da würde ich tendenziell auch die Finger von lassen, nachdem das BSG ja bereits mal die Streichung tagesbezogener Zuschläge nach § 7 KHEntgG im Rahmen von nicht DRG-relevanten VWD-Kürzungen als ausreichend angesehen hat. Wenn die Begleitperson zudem in der Prüfanzeige explizit als Prüfgrund benannt wurde, haben Sie da schlechte Karten.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    ich möchte zur AWP auch noch etwas fragen.

    Wir haben jetzt mind. einen Fall, bei dem wir keinen leistungsrechtlichen Entscheid im Rahmen der gesetzlichen Fristen erhalten haben. Ich habe die Kasse informiert, dass wir den Fall als abgeschlossen betrachten. Keine Antwort von der Kasse. Die Rechnung wurde vollständig bezahlt. Kann ich die AWP noch einfordern? Wir hatten ja den Aufwand wie bei jedem MDK-Prüffall.

    Weiter oben habe ich gelesen, dass vereinzelt positiv-Gutachten nicht weitergeleitet werden. Wie wahrscheinlich ist solche Konstellation? Bisher bin ich davon ausgegangen die Verfristung lag beim MDK.

    VG,

    HPetz

  • Hallo HPetz,

    Voraussetzung für die AWP ist, dass Sie einen Aufwand hatten. Typischerweise wird da die Versendung der Akten gewertet.

    Wenn der MDK die Prüfung anzeigt, Sie Akten übersenden und die KK die fristgerechte leistungsrechtliche Mitteilung versäumt, besteht Ihr Anspruch auf die AWP. Maßgeblich ist das Fristversäumnis der KK, das mittelbar auch eintritt, wenn der MDK die zeitgerechte Begutachtung versäumt.

    Im Normalfall muss der MDK Ihnen das Ergebnis (!) der Begutachtung mitzuteilen. Ein Anspruch auf die Einzelheiten besteht nicht.

    Bei dem für uns zuständigen MDK funktioniert das relativ verlässlich.

    Vom sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft erhalten wir das GA immer über die Knappschaft. Der SMD ist rechtlich nicht eigenständig. Dieses Konstrukt ist m.E. fragwürdig.

    Viele Grüße

    M2

  • Vom sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft erhalten wir das GA immer über die Knappschaft. Der SMD ist rechtlich nicht eigenständig. Dieses Konstrukt ist m.E. fragwürdig.

    ...ja und eigene Krankenhäuser (Kinowerbung! ...lang ist's her) haben die auch und prüfen Ihre Versichertenrechnungen dann quasi selbst?(ob gerechte Umverteilung oder nicht?)...wäre mal spannend wie da der Kontakt zu anderen Kassen und MDen ist ;)

    MfG

    rokka