• Hallo zusammen,

    eine Frage: Nehme ich zur Berechnung des CM die Relativ- oder die Effektivgewichte( also Relativgewicht unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) meiner DRG`s?
    Mit freundlichen Grüssen
    Sabine Meyer

  • Hallo Frau Meyer,

    ich nehme die Effektivgewichte.
    --
    Mit freundlichem Gruß

    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hermann Scheffer
    Berlin

  • Hallo Saabi,

    nach dem Ausfüllen der E1Plus wird mit den Kassen ein Casemix verhandelt und vertraglich dokumentiert. Dieser beinhaltet das Effektivgewicht abzüglich der Langlieger. Dies soll verhindern, dass über die Langlieger der CM brw. CMI angehoben wird.

    Gruß

    Basti

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich würde die Frage etwas differenzierter beantworten:
    Es kommt darauf an, wofür der CM(I) verwendet wird.

    Für die Berechnung des Basisfallwertes brauche ich die Summe der effektiven Kostengwichte. Die Herausrechnung der Langlieger (>= OGVD) ist eigentlich nicht notwendig. Im Formular B1 ist die Herausrechnung nur deshalb vorgesehen, weil zum Zeitpunkt der Verabschiedung des KHEntG noch nicht klar war, dass die Vergütung der Überlieger ebenfalls über ein Relativgewicht erfolgt (Das wurde erst in der FPVO geregelt).
    Daher gilt

    DRGGesamtbetrag - LangliegerErlös
    --------------------------------- =
    eff.CM - OGVD.CM

    DRGGesamtbetrag
    --------------- = BfW
    eff.CM

    Für den Vergleich mehrerer Kliniken oder anderen statistischen Zwecken kann es jedoch unter Umständen sinnvoll sein, die verweildauerabhängigen CM-Effekte auszuklammern bzw. gesondert zu berücksichtigen. Dafür ist ggf. der reine DRG-CM(I) sinnvoll.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises