Demenz und R63.3

  • Guten Morgen Miteinander, auf der Suche nach Antwort im Forum bin ich zwar auf ein ähnliches Thema gestoßen, allerdings wurde empfohlen ein neues Thema zu erstellen, da die Beiträge dort schon ein paar Tage alt sind.

    Es stellt sich die Frage, ob die Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme auch bei dementen Patienten zu kodieren ist. Die Kasse sieht hier eine logische Folge der Demenz, sprich alle dementen Patienten benötigen Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. "Mein" Patient hat eine Demenz und es wurde regelmäßig das Essen eingegeben, was ich als Mehraufwand sehe und zudem der Meinung bin, dass nicht allen dementen Patienten das Essen eingegeben werden muss (R63.3)...Nun beharrt jeder auf seiner Meinung. Meinungen?

    Vielen Dank im Vorraus

    W.Miller

  • Hallo,

    wir halten die R63.6 für spezifischer, die gibt doch genau an, dass der Patient sich selbst vernachlässigt, die Eigeninitiative zur Nahrungsaufnahme verliert.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    es gibt viele Demente, die selbstständig essen, daher beschreibt der R-Code einen Aufwand, der nicht automatisch und per se bei Dement entsteht.

    OKIDOCI 8)

  • Hallo,

    der MDK und auch die Kassen fordern bei uns schon seit einiger Zeit die nicht CCL relevante R63.3.

    Hinweis SEG 4 Nr. 138:

    "Im o.g. Fall liegt dem Symptom der Essverweigerung, das die PEG-Sondenanlage veranlasst, die dementielle Erkrankung (organisch bedingte zerebrale Erkrankung) zugrunde. Die Demenz wird während des stationären Aufenthaltes nicht behandelt.

    Bis 2009 ist R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung als Hauptdiagnose anzugeben.

    Ab 2010 ist R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person als Hauptdiagnose anzugeben."


    Die Antwort der FoKA:

    "Dissens:

    In Anlehnung an die FoKA-KDE E-013 ist der Grund für die Anlage einer PEG in den meisten Fällen eine Energie-/Eiweiß-Mangelernährung, die mit einem Kode aus E43.-, E44.- oder E46.- zu verschlüsseln ist. Nur wenn weder paraklinische noch klinische Untersuchungen auf eine Mangelernährung hinweisen, kann der Kode R63.6 angewendet werden. "

    Wie gesagt wird bei uns als Standard abgewiesen, wenn R63.3 + F03 o.ä. in einem Datensatz erscheinen und natürlich u.a. hierdurch eine höhere Pauschale erzielt wurde.

    Mal sehen was zu dieser Thematik die Gerichte sage. Wir werden das auch bald angehen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Abend,


    "R63.6 Ungenügende Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit infolge Vernachlässigung der eigenen Person" kann nicht Hauptdiagnose bei Dementen sein. Demente vernachlässigen sich nicht, denn zur Vernachlässigung gehört, dass man auch anders könnte. Das ist bei Dementen nicht der Fall. Und diese "Vernachlässigung" wird ja auch nicht behandelt, weil sie nicht behandelbar ist. Zu einer Behandlung gehört ein zumindest potenziell erreichbares Behandlungsziel, und es ist nicht vorstellbar, dass eine Dementer durch welche Therapie auch immer die postulierte "Vernachlässigung" aufgibt, da es einfach absehbar nicht geht. Daher wird die Vernachlässigung auch nicht behandelt. Behandelt wird auch nicht die Schluckstörung, jedenfalls nicht in der Hauptsache. Behandelt wird das Defizit an Flüssigkeit, Nahrung und Energiezufuhr.

    Davon abgesehen gehören Einstellung der Flüssigkeits-, Nahrungs- und Energiezufuhr zum Sterbeprozess am Ende des Lebens. Die im letzen Post von Wurmdobler erwähnte PEG-Anlage ist bei Dementen in diesem Stadium kontraindiziert, da nach inzwischen seit 10 Jahren bestehender Erkenntnislage der Patient keinen Nutzen davon hat, der die potenziellen Gefahren rechtfertigt. Es gibt keine Evidenz, dass ein Dementer im Endstadium durch eine PEG_Sonde länger oder besser lebt (im Gegenteil) oder dass es zu weniger Aspirationen kommt.

    OKIDOCI 8)