Aufnahme zur Kontrolluntersuchung

  • Guten Tag,
    wünsche allen einen schönen Tagund hoffe auf Ihre Hilfe.
    Patient leidet an einer chronischer Pankreatitis.Zusätzlich hat er eine Pseudozyste des Pankreas welche eine Magenausgangsstenose verursacht. Dieser Patient wird in gewissen Abständen zur diag. Ösophagogastroduodenoskopie aufgenommen. Verweildauer 2 Tage. Unsere Doktoren kodieren wie folgt:
    HD: K81.1 chro. Pankreatitis
    ND: K86.3 Pseudozyste des Pankreas
    K31.1 Magenausgangsstenose
    Prozedur:
    1-632 diag. Ösophagogastroduodenoskopie
    Damit fällt dieser Fall in die DRG H62A mit einem RG 1,4.
    Wer hat einen Vorschlag?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Johanna

  • Hallo Johanna,

    die chron. Pankreatitis ist mit K85 zu codieren. Sonst wüßte ich nicht, wie dem hohen Rechnungsbetrag abzuhelfen wäre. Die Prozedur ist sicher nicht ganz problemlos durchzuführen bei der Stenose. Insofern ist das Entgelt wahrscheinlich gerechtfertigt.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    nun muss ich meinen Senf aber auch noch dazugeben :look:
    Die chron. Pankreatitis wird meiner Ansicht nach mit
    K86.1 Sonstige chronische Pankreatitis kodiert - bin mir aber sicher die anderen Schlüsselangaben waren eher ein Versehen :D

    Ansonsten scheint mir die Kodierung recht plausibel und ich habe auch keine besseren Vorschläge.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Sorry, Johanna, Herr Graf, Sie haben recht. Wenn man mal in Eile nicht genau hinsieht.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    ich bin's nochmal. Mir ist gerade noch ein "Gedankenblitz" gekommen. Folgender Ansatz: Wenn der Pat. in erster Linie zur Kontrolle der Magenausgangsstenose aufgenommen wird, bedingt durch die anamn. bekannte Pseudozyste des Pankreas und bekannter chron. Pankreatitis, dann wäre die K31.1 Magenausgangsstenose als HD zu kodieren.

    In Anlehnung an die DKR §D002b Hauptdiagnose/ Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose

    "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren (siehe Beispiel 4).

    Beispiel 4
    Ein Patient wird mit Ösophagusvarizenblutung bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur die Ösophagusvarizenblutung behandelt.
    Hauptdiagnose: Ösophagusvarizenblutung
    Nebendiagnose(n): Leberzirrhose"

    Diese Kodierung führt zu einem RG von 0,909 und in die DRG G42A andere Gastro bei schweren KH der Verdauungsorgane

    Zu klären wäre also was Hauptaufnahme-/ Behandlungsgrund ist.

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,
    die Magenausgangsstenose als HD zu kodieren erscheint mir auch am sinnvollsten. Die Patienten werden zweimal im Jahr zu Kontrolluntersuchung aufgenommen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Krankenkassen eine ambulante Untgersuchung fordern. Wäre auch sinnvoll, aber es gibt bei uns in der Nähe keinen Arzt der diese Untersuchung ambulant durchführt.
    Wünsche noch einen schönen Tag
    Johanna