Zusatzentgelt ZE2013-98

  • Hallo Forum,

    ich hoffe, ich habe das Thema nicht beim Suchen übersehen, aber hier folgende Frage zum neuen ZE:

    Bei den Fussnoten zum o.g. ZE ist unter 11) aufgeführt:
    "Für das Jahr 2013 ist der Schwellenwert in Höhe von 15 000 Euro für das ZE 2013-98 vorgegeben. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfakror angefallene Betrag abzurehnen. Ab dem Katalog 2014 wird der Schwellenwert duch das InEK ermittelt."

    Verstehe ich das richtig: Angenommen man hat mit den Kassen ein ZE von (völlig imaginären) 5000 Euro verhandelt und es kommt ein solcher Patient ins Haus, der auch entsprechend mit GF therapiert wird. Egal ob meine (durch Rechnungen) nachweisbaren Kosten für die GF bei 1500 Euro oder bei 14 000 Euro liegen, ich rechne das ZE von 5000 Euro ab. Liegen sie bei (nachgewiesenen) 15 001 Euro oder darüber, rechne ich nicht das ZE ab, sondern die tatsächlichen Kosten?

    Wenn ich in den Budgetverhandlungen kein ZE vereinbare und der Patient erhält GF für weniger als 15 000 Euro, kann man nichts abrechnen. Wenn aber ein Patient GF für mehr als 15 000 Euro erhält, kann dann trotz fehlender ZE-Vereinbarung die komplette Summe abgerechnet werden?

    Viele Grüße und Dank im Voraus

    Essen

  • Hallo Essen,

    also ich verstehe die neuen Bluterentgelte anders:

    Es wird getrennt nach Blutern und nicht Blutern anhand der entsprechenden ICD im Katalog. Bei Blutern gibt es das ZE2013-97 für die nicht Bluter die ZE2013-98 (siehe Anhang 7 Entgeltkatalog). Der Schwellenwert bezieht sich meines Wissens auf die nicht Bluter und dem ZE2013-98. Hier wird das ZE erst Abrechnungsfähig, wenn mindestens 15.000€ dieses Zusatzentgeltes zusammen kommen.

    Zu Ihrem Beispiel: Summe ZE2013-98 von 5000€ -> kein Erlös, 15.001 € -> Erlös 15.001€

    Ich lass mcih an dieser Stelle auch gerne korrigieren.

  • Hallo Herr MarkusHe,

    danke.
    Ich hab jetzt nochmal ganz genau nachgelesen und denke Sie haben Recht.
    Mich hatte nur zwischenzeitlich die Fussnote 8) bzgl. der Zahlung des alten Bluter-ZE bis zu neuen Budgetvereinbarungen verwirrt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Essen

  • Hallo Essen,

    in der Tat ein Dilemma.
    Marcumarpatient (Vorhofflimmern) blutet aus Magenulcus, erhält auf Intensivstation EK's, Thrombo's, Plasma ua. auch PPSB.
    Kodierung jetzt D68.4 mit 8-812.5....; früher ZE 30 und jetzt ZE 2013-98 wegen der Kombinationsdefinition und kein Geld?

    Wie ist die Meinung bei den anderen - oder sind wir die Einzigen?

    Viele Grüße
    Doctom99

  • Hallo doctom99,

    wenn ich ehrlich bin, hatte ich über das Problem noch gar nicht nachgedacht.
    Bei Patienten mit der Diagnose D68.4 und der Gabe von PPSB stellt sich die Frage aber primär glaub ich nicht, denn die Gabe von PPSB führt nicht in das ZE2013-98, nur die Gabe von div. Gerinnungsfaktoren oder Fibrinogen.

    Aber trotzdem frage ich mich jetzt: Was ist denn mit Patienten, die bluten wegen irreperabler Lebergrunderkrankungen (haben wir immer mal wieder)?
    Da diese ja eigentliche "nur duch eine Lebertransplantation" geheilt werden könnten, müsste hier die Kodierung einer entsprechenden Gerinnungsstörung und die Gabe von PPSB tatsächlich zum ZE 2013-97 führen.
    Dort ist ausdrücklich vermerkt (Fussnote 9), dass ZE 2013-97 und ZE 30 nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen. Das ist ja auch logisch.
    Aber - was ist denn, wenn das ZE 2013-97 gar nicht vereinbart ist - so wie in unserem Haus bisher?
    Können die Kassen sagen: Pech gehabt, die Kriterien für das ZE2013-97 sind erfüllt (transplantationsbedürftige Lebererkrankung und Gabe von PPSB), darum muss das auch kodiert werden und dann kann ich eben weder das ZE 2013-97 (weil nicht vereinbart) noch das ZE 30 (weil ausgeschlossen) abrechnen?
    Gedacht ist das sicherlich so nicht, aber könnten (würden) die Kassen diese Argumentation erfolgreich versuchen?
    Oder denke ich zu kompliziert?

    Was ist die Forumsmeinung?

    Viele Grüße
    Essen

  • Erhält man dass ZE2013-97 nicht nur dann, wenn ein hereditärer Mangel an Gerinnungsfaktoren in Kombination mit der Subsitution des fehlenden Gerinnungsmangels vorliegt? Eine erworbene Gerinnungsstörung dürfte hier doch keine Relevanz haben, oder täusche ich mich?

  • Hallo Forum,

    die neuen ZEs 97/98 Anlage 4/6 verstehe ich so..:

    97 - "extra -Budget" sofern vereinbart.... wenn in 2013 noch nicht vereinbart, dann gem. ZE 2012-27 i.S. der Anlage 4/6 DRG-EKV 2012

    98 - "intra-Budget", ab 2013 Schwellenwert 15.000,00 Euro - Kasse muss dann zahlen, auch wenn nicht vereinbart

    Jetzt zur Anlage 7 FPV 2013

    ICD-Kodes ZE2013-97 - Tabelle 1

    ICD-Kodes ZE2013-98 - Tabelle 2

    Differenzierung "dauerhaft/temporär" erworbene Blutgerinnungsstörungen

    ICD-Kodes - Tabelle 3(auch D68.4 "durch Leberkrankheit")... Zuordnung zum ZE über den Ausrufezeichenkode U99.0!/U99.1!


    ?( ?( Jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter.

    B. Schrader

  • Hallo not Arzt,

    in das ZE 2013-97 kann man m.E. geraten, wenn man Kodes aus der Anlage 7 Tab 3 kodiert und PPSB gibt. Bsp. wäre eine D68.4 bei irreversibler Leberschädigung oder eine D68.8 voarausgesetzt, es handelt sich um eine dauerhaft erworbene Blutgerinungsstörung.

    viele Grüße
    Essen

  • Hallo Essen,

    vielen Dank für die Information. Bisher ging ich davon aus, dass ein solches ZE ausschließlich von angeborenen Gerinnungsstörungen ausgelöst werden.

    MfG
    nA

  • Guten Tag allerseits.


    Greife den Thread nochmal auf, da es bei uns unterschiedliche Meinungen bezüglich der neuen ZE 2013-97 und 2013-98 gibt.

    Der Grouper verbindet eine Kodierung aus ICD D68.4(z.B. abgefallender Quick-Wert unter Marcumar) in Verbindung mit der Gabe von PPSB (8-812.5*) mit dem neuen ZE 97 bzw 98.

    Ich verstehe den Sachverhalt folgend:

    Unter der Fußnote 9 in Anlage 6 wird erklärt, dass das neue ZE 2013-97 nur bei Blutern abrechenbar ist. Eine zusätzliche Kodierung in Form von U99.* habe ich bewußt vermieden. Demnach dachte ich immer, dass ich in das alt bekannte ZE 30 kommen würde, weil ich ja keine Angaben zur dauerhaften bzw. temporären Blutgerinnungsstörung gemacht habe.

    Anders gefragt: Wie komme ich bei erniedrigtem Quick- Wert und PPSB Gabe in das alte ZE 30?


    Vielen Danke für einen regen Austausch.

    MfG

    Matzel

  • Hallo Matzel2,

    unser Grouper löst bei solchen u.ä. Kombinationen ebenfalls das ZE 2013-97 aus, zusätzlich aber auch noch das ZE 30.
    Da man ja beide ZE gleichzeitig nicht abrechenn darf, nehmen wir aus dem ZE 2013-97 die Bewertung heraus und haben dann keine Probleme mit der Abrechnung des ZE 30.
    Wenn Ihr Grouper das ZE 30 aber gar nicht mehr auslöst, weiss ich auch keine einfache Lösung.

    Viele Grüße
    Essen