Zusatzentgelt ZE2013-98

  • Hallo zusammen,

    ich greife das Thema ebenso nochmal auf. Es gibt bei uns ebenso verschiedene Ansätze und mir dreht sich der Kopf.
    Ich habe da mal ein Beispiel. Wir haben noch einen Fall aus 2013, dieser Patient erhält Fibrinogen 2g und kommt in das ZE - 98 u.a. wegen sekundärer Thrombozytopenie. So unser KIS zieht sich das ZE, aber noch ohne hinterlegten Betrag. Im Moment weiß ich nicht was wir als Kosten für diese 2g haben. Angenommen die Apotheke sagt mir diese 2g für diesen Patienten kosten 500 Euro was passiert dann genau?
    Meine folgenden Thesen: 1) Ich rechne das ZE ab, jedoch mit 600 Euro da bei uns nicht verhandelt .... oder 2) es fällt unter den Tisch.

    Was geschieht? Hilfe ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich hatte echt heute einen Verzweiflungstag, da ich dachte zu wissen wie der Hase läuft. Danke Euch schon mal für Eure Hilfe. ?( ?( ?( ?(

  • Liebes Forum,

    wir haben für einen Patienten das ZE2014-98 einer Krankenkasse in Rechnung stellen. Den Schwellenwert haben wir mit der Gabe von Novoseven überschritten. Die Krankenkasse möchte uns dies nicht bezahlen, da wir es nicht verhandelt haben. (das heißt nur 600,00 €). Argumentation der Krankenkasse ist, dass für jeden Blutgerinnungsfaktor welcher in das ZE 2014-98 fällt, mit der Krankenkassen einen Preis verhandelt werden muss. Bsp. Novoseven 1 kIE 7,00 €. Wir haben den Schwellenwert anhand der Kosten unserer gegeben Blutgerinnungsfaktoren berechnet.

    Meine Frage: hat die Krankenkasse recht? Muss ich in der Bugetverhandlung jede einzelne Prozedur für das ZE 2014-98 verhandeln? Darf ich es erst dann abrechnen?

    Einen schönen Tag noch

    tweety

  • Guten Morgen,

    ich fürchte, Sie können erst nach der Verhandlung abrechnen. Das ZE ist kh-individuell zu vereinbaren. Für den Fall, dass Ihre Budgetverhandlungen schon gelaufen sind, ist das schlecht. Sollten die Verhandlungen noch anstehen, ist das ZE ausgleichsfähig. In diesem Fall ist der Nachweis eine gute Grundlage, da die ZE ja sachgerecht vergütet werden sollen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    in S-H werden die Verhandlungen für die Bluterpräparate zentral vom UKSH durchgeführt und die Preise gelten dann auch für die anderen Häuser im Land, das klappt meiner Erfahrung nach gut und wird auch von den Kassen akzeptiert.

    Es wäre absurd, müßte man prophylaktisch für jedes Präparat in der Budgetverhandlung einen Preis verhandeln, man kann die Bluter und die benötigten Präparate ja nicht wirklich vorhersehen. Und es ist meiner Meinung nach durchaus so, daß man bei entsprechender Gabe diese Patienten auch behandeln kann wenn man nicht Uniklinik ist, insofern sollte man sich auch keine Fehlbelegung i. H. auf den Versorgungsauftrag vorhalten lassen. Wenn möglich, klären wir das bei den i. d. R. elektiven Patienten trotzdem vorher mit dem Kostenträger.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Ich wollte nur noch anmerken, dass dies ein Notfallpatient war und kein angeborener Bluter. Bei diesem Patienten lag eine temporäre Blutgerinnungsstörung vor.

    Ich sehe dass genauso wie Herr Blaschke. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ich mit den Kassen jede einzelne Prozedur die in das ZE 2014-98 führt, preislich verhandeln soll. Ich dachte immer, dass der Schwellenwert ausschlaggebend ist. Diese Überschreitung kann ich anhand unseres patientenbezogenen Materialverbrauch mit den entsprechenden Kosten nachweisen. Ich dachte, dass mit der Einführung dieses ZE's eine Möglichkeit angeboten wurde,auch für Krankenhäuser die keine "Blutervereinbarung" haben, ihr Kosten für solche Fälle geltend zu machen.

    Dies ist unser erstes ZE2014-98 und vielleicht liege ich mit meiner Interpretation des ZE auch völlig falsch.

    Einen schönen Tag noch

    Tweety

  • Guten Tag,

    Sie liegen vermutlich eher richtig. Dennoch verlangt das ZE der Anlage 4/6 nun einmal die KH-individuelle Vereinbarung. Das Verfahren ist ja noch in der Entwicklung, ich bin gespannt auf den Katalog 2015, in dem ja neue Schwellenwerte für verschiedene Substanzen erwartet werden (ob das so kommt, ist mir noch nicht klar).
    Bei derartigen Präparaten wird Ihnen von den Kassen in der Regel im Rahmen der Budgetvereinbarungen ein Preis angeboten. Damit kann man nicht immer zufrieden sein, ggf. empfiehlt sich ein Abgleich mit den Info-Börsen der KH-Gesellschaften.

    Aber auch die individuelle Vergütung im Einzelfall ist möglich, wenn Sie einen guten Draht zu dem Kostenträgern haben, zumal bei Blutern und elektiven Eingriffen die Kosten unabhängig vom Standort ohnehin entestehen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,
    ich hänge mich hier mal dran. Hat schon jemand den Fall gehabt, dass die Voraussetzungen für ZE97 und ZE98 bei demselben Patienten vorlagen?
    Wir haben das gerade und das Abrechnungssystem verweigert die Erstellung der Rechnung. Haben wir was übersehen oder ist das Teil falsch programmiert?
    Medizinischer Hintergrund: bekannte Thrombopenie (dauerhaft) und jetzt aktuell zusätzlich Probleme mit der plasmatischen Gerinnung.
    Therapie durch TKs und Gerinnungsfaktoren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    leider habe ich hier keine Lösungen und Antworten, vielmehr ein neues Problem:

    Es geht um eine Abrechnung des ZE2016-97. Der Patient hat eine bekannte Leberzirrhose und einen dadurch dauerhaft erworbenen Mangel an Gerinnungsfaktoren. Kodierung D68.4+U69.11 sowie die Angabe der Zirrhose. Die Blutgerinnungsstörung wäre, gem. Fußnote 2) bei der D68.4, nur durch Lebertransplantation heilbar. Ein MDK-Gutachter sagt nun, dass es nicht ausreicht eine "passende" Leberkrankheit zu haben sondern man muss zudem, um es kodieren zu können, den Patienten auf einer Lebertransplantationsliste finden! Wo steht das?
    Kann der MDK damit wirklich Recht haben? Im WWW finde ich keine passende Stellungnahme dazu die eine solche Aussage unterstreichen würde.
    Weiß hier Jemand Rat?
    Vielen Dank und Herzliche Grüße
    Alvonda

    Viele Grüße

    Alvonda

  • Interessante Auffassung... Halte ich für durch nichts gedeckt.

    Der Originaltext lautet:
    "Blutgerinnungsstörungen, die nur durch eine Lebertransplantation heilbar wären, sind dem ZE2016-97 zuzuordnen."

    Das ist doch schon Konjunktiv genug.

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    das ist doch auch medizinisch Unsinn; damit würde alle Patienten, die z.B. aufgrund von Komorbiditäten nicht transplantabel sind, nicht darunter fallen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo nochmal,
    vielen Dank zunächst für die Antworten. Ähnliche Gedankengänge hatten wir auch.
    Wir haben noch voller Erwartung auf die schriftliche Begründung des Gutachters gewartet... nun kam das Gutachten tatsächlich ohne weiteren Bezug worauf sich diese Aussage begründet.
    Schlauer geworden sind wir damit nun alle nicht. Wir bleiben am Ball und melden uns ggf. bei Neuigkeiten hier nochmal zu Wort. Wenn man dazu noch welche hat :)
    Viele Grüße
    Alvonda

    Viele Grüße

    Alvonda