Zusatzentgelt ZE2013-98

  • Hallo,
    Fall:
    Ablehnung des ZE 2015-97 (im Rahmen dekompensierter leberzirrhose und blutung aus multiplen Ulcera und erosionen)

    bei D68.4(Gerinnungsstörung durch Leberkrankheit)
    Laut FPV steht zur dauerhaft erworbenen Blutgerinnungstörung mittels Fußnote 2) gekennzeichnet: Blutgerinnungstörung, die nur durch eine Lebertransplantion heilbar wären, sind dem ZE2015-97 zuzuordnen.
    Und bei vorliegender Leberzirrhose mit defintiver Zellzerstörung und Funktionsausfall ( laut MDK ja auch fast jedesmal bei HE gleich Leberversagen), ist natürlich die resultierende dauerhaft erworbene Gerinnungstörung durch mangelnde Faktorproduktion eben nur durch ein neues voll funktionsfähiges Organ heilbar - heilbar ist hier auch eindeutig abzugrenzen von eventuellem leichtem Quickanstieg durch Vitamin-K Gabe - was hier in meinem Fall tatsächlich auch gar nicht funktionierte da dauerhaft ein INR größer/gleich 1,4 vorlag und zwar mit oder ohne Konakiongabe
    Im übrigen wäre, wenn man medikamentös irgendwie beeinflussbare Zustände hier ausschließt, ja dann auch die helfende und notwendige Faktorengabe in der Akutsituation selbst ein Ausschlusskriterium zur Abrechnung. (wäre doch absurd)
    Oder Denkfehler ?!

    MfG
    rokka