Zuweisung der Strukturkategorie "Psychosomatik"

  • Hallo zusammen,

    unser Haus hat u.a. eine Allgemeinpsychiatrie und eine Psychosomatik. Leider aber noch keinen Grouper, wir können also nicht viel ausprobieren.
    Nicht wenige Fälle werden allgemeinpsychiatrisch aufgenommen und im Verlauf in die PSM verlegt.

    Ich frage mich, wie die Zuweisung der SK "PSM" bei intern verlegten Patienten erfolgt.

    Der "Abschlussbericht" sagt:
    Psychosomatik: Alle weiteren Fälle mit dem Fachabteilungsschlüssel Psychosomatik

    Das Definitionshandbuch sagt:
    Fachabteilung Psychosomatik (SKPSO-0)

    Aber welcher Fachabteilungsschlüssel ist gemeint? Der bei Aufnahme, der bei Entlassung oder der "längste" (meiste Berechnungstage)?

    Beste Grüße - NV

  • Guten Morgen NuxVomica,

    ich versuche mich mal daran, Ihre Fragen zu beantworten:

    • Zunächst einmal müssen auch interne Verlegungen, die einen Fachabteilungswechsel bedingen, gemäß § 301 SGB V gemeldet werden (s. u.a. S. 184 der "Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V").
    • Das PEPP-Definitionshandbuch 2013 sagt auf S. 5 f. zur SK-Zuordnung: "Diese Zuordnung erfolgt primär anhand (...) der verwendeten Fachabteilungsschlüssel. Die Zuordnung erfolgt hierarchisch..." Auf S. 6 des Definitionshandbuchs sehen Sie dann in der entsprechenden Grafik, dass die SK "Psychosomatik, vollstationär" (Fachabteilungsschlüssel 31xx) der SK "Psychiatrie, vollstationär" (Fachabteilungsschlüssel 29xx) vorgeschaltet, also hierachisch überstellt, ist. M.a.W.: Fällt in einen Aufenthalt ein Wechsel in die Fachabteilung "Psychosomatik, vollstationär" an, so wird der gesamte Aufenthalt dieser SK, BPEPP und PEPP zugeordnet.
    • Mit Fachabteilungsschlüssel sind (natürlich) die Schlüssel gem. § 301 SGB V gemeint (s. u.a. S. 101 der "Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V").
    • Dies können Sie auch ganz aktuell mit dem PEPP-WebGrouper für die Versionen 2012/13, 2013 selbst testen.


    Ich hoffe, meine Anmerkungen helfen Ihnen weiter.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    vielen Dank!
    Beim Hinweis "Fällt in einen Aufenthalt ein Wechsel in die Fachabteilung "Psychosomatik, vollstationär" an, so wird der gesamte Aufenthalt dieser SK, BPEPP und PEPP zugeordnet." ist der Groschen gefallen.
    Den WEPP-peb-Grouper :D kannte ich gestern noch nicht, aber da wird es deutlich.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo zusammen,

    bevor ich jetzt anfange zu recherchieren, vielleicht weiß das ja jemand aus dem Stehgreif:
    Wie bekommt man eigentlich Fachabteiungsschlüssel? Wir haben "nur" die Schlüssel der KJP und der Allgemeinpsychiatrie, haben aber auch ein ein psychosomatisches Angebot. Kann man Fachabteilungsschlüssel beantragen? Wenn ja wo?

    Danke!, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    na ja, zunächst einmal muss das Haus ja über den Krankenhausplan des Bundeslandes (§ 6 KHG i.V.m. landeseigene Krankenhausgesetze) entsprechende Planbetten für die psych. Fachrichtungen bewilligt bekommen haben. Im Anschluss verwendet man dann die entsprechenden Fachabteilungsschlüssel der "Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V" (S.101 ff.).

    Oder habe ich Ihre Frage nicht hinreichend verstanden? ?(

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    im Landeskrankenhausplan haben wir zwar den Schwerpunkt "PS" also Psychosomatik bei den Betten der Fachrichtung Erwachsenenpsychiatrie, aber keine Betten der Fachrichtung Psychosomatik.
    Das heißt wir müssten zusätzliche Betten Psychosomatik bekommen - bzw. realistischer - die Umwidmung bestehender Betten der Psychiatrie in Psychosomatik beantragen. Wenn Betten im Landeskrankenhausplan mit Fachrichtung Psychosomatik ausgewiesen sind könnte auch der entsprechende Fachabteilungsschlüssel genutzt werden. Diese Patienten würden dann in die PEPPs der Strukturkategorie Psychosomatik fallen.
    Verstehe ich das so richtig?

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    welchen Fachabteilungsschlüssel nutzen Sie denn jetzt schon? Fachabteilungsschlüssel (mit Differenzierung nach Schwerpunkten) 2931 - Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Psychosomatik/Psychotherapie?
    Denn dann würden Sie ja auch jetzt schon die SK "Psychosomatik, vollstationär", BPEPP's und PEPP's ansprechen (s. S. 129 und S. 153 des PEPP-Definitionshandbuchs Version 2013) und könnten sich Überlegungen zur Planbettenstruktur, die ja nicht ohne Weiteres zu verändern ist, sparen...

    Ansonsten (bei Nutzung eines "Psychiatrie"-Fachabteilungsschlüssels, z.B. 2900) hätten Sie meiner Meinung nach alles richtig verstanden.

    Konnte ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen?


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    Sie haben mir auf jeden Fall weitergeholfen!
    Wir nutzen aktuell nur die Schlüssel 2900 und 3000, sowie die jeweiligen Schlüssel für die tagesklinische Behandlung.
    Da wir im Landeskrankenhausplan mit dem Schwerpunkt Psychosomatik eingetragen sind, sehen ich keinen Grund warum wir nicht auch den Schlüssel 2931 nutzen können.
    Das heißt unsere psychosomatischen Patienten würden im neuen Entgeltsystem auch die psychosomatischen PEPPs auslösen.
    (Ob das allerdings ein Vorteil ist weiß ich auch noch nicht....)

    Danke und Grüße, helmutwg

  • Hallo zusammen,
    mich interessiert, in welchen Behandlungsbereich der PsychPV die Psychosomatik eingeordnet wird, wenn der Umstieg auf PEPP noch nicht erfolgt ist.

    Danke und beste Grüße
    NaSchu

  • Hallo!

    Gar keinen! die Psych-PV gilt nur für die Psychiatrie:


    § 1 Anwendungsbereich


    (1) Diese Verordnung regelt die Maßstäbe und Grundsätze zur Ermittlung des Personalbedarfs für Ärzte, Krankenpflegepersonal und sonstiges therapeutisches Fachpersonal in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche stationäre oder teilstationäre Behandlung der Patienten zu gewährleisten, die einer Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bedürfen.

    (2) Psychiatrische Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind

    • psychiatrische Krankenhäuser,
    • selbständige, gebietsärztlich geleitete psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern,

    soweit auf sie die Pflegesatzvorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und die Bundespflegesatzverordnung Anwendung finden.

    Gruß

  • Hallo GW,
    vielen Dank für Ihre Hinweise.
    Ich stehe hier noch ein bisschen auf dem Schlauch.
    Bei Krankenhäusern, die noch nicht umgestiegen sind und eine Psychosomatik haben,
    bekommen die Patienten den Fachabteilungsschlüssel für die Psychosomatik und werden dann in den Behandlungsbereich Psychotherapie oder Allgemeine Psychiatrie eingestuft???


    Gruß