S-Kode oder T-Kode bei Wiederaufnahme mit inf. Wundheilungsstörung einer Laparotomienaht

  • Beim ersten Aufenthalt wurde ein Patient zum sekundären Wundverschluss bei Laparostoma nach perforierter Appendizitis aufgenommen. Der operative Wundverschluss erfolgte, die Wundheilung verlief aber protrahiert und es zeigte sich eine Nahtdehiszenz im caudalen Nahtbereich.
    Damit wurde der Patient entlassen.
    Zwei Tage später kam er wieder in die Notaufnahme, weil die Umgebung der Nahtdehiszenz leicht gerötet war und sich trübes Sekret entleerte.
    Es erfolgte die erneute stationäre Aufnahme.
    Ohne die Möglichkeit einer denkbaren Fallzusammenführung zu berücksichtigen, würde ich gerne wissen, wer in dem zweiten Fall die S31.1 als korrekte HD wählen würde.

    Vielen Dank für eine Antwort!

  • Hallo DRG-Neuling 2,

    die S31.. ist hier falsch, denn die offene Wunde in diesem Fall ist einer Wundheilungsstörung, bzw. einem Wundinfekt zuzuschreiben und nicht einem Trauma. Deshalb wäre hier ein T-Kode zu verwenden.

    MfG findus

    MfG findus

  • S-Kodes eignen sich nur für traumatische Diagnosen. Die von Ihnen beschriebene postoperative Wundinfektion ist also als Komplikation mit einem T-Kode (hier a. e. T81.4) zu kodieren. Für Wundinfektionen als Folge eines Traumas, also Wundheilungsstörungen von Frakturen u. a. gibt es wiederum gesonderte T-Kodes.

  • Hallo,
    Da es hier zu einer Wiederaufnahme innerhalb von zwei Tagen kam und der Patient mit einer nicht reizlosen Wunde entlassen wurde, wird der MdK wohl eine Fallzusammenführung fordern.
    LG Carla

  • Hallo zusammen,

    nehme diesen alten Thread noch mal auf zu der Frage, welche ICD bei postoperativer Wundheilungsstörung die Korrekte ist.
    Wiederaufnahme (außerhalb der OGVD!) einer Pat. mit suprasymphysärer Wundinfektion nach lap. Sigmaresektion > Abszessexzision, Kürrettage, VAC.
    Hauptdiagnose :?:
    T81.4 postoperative infektiöse Wundheilungsstörung
    oder
    (weil spezifischer!) L02.2 Abszess Rumpf und (als Hinweis auf den Zusammenhang!) T81.4 als ND ?(:?:

    Bin gespannt ^^

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,
    die Verwendung von T-Kodes anstelle bzw. neben Organkodes ist immer wieder strittig und ich habe insoweit schon Gutachten in alle Richtungen erlebt, eine klare Linie der Sozialgerichte steht noch aus, derzeit sind m.W. an mehreren LSG entsprechende Verfahren anhängig...
    MfG, RA Berbuir

  • Hallo riol,
    wenn ich mir die Inklusiva unter T81.4:

    Inkl.:
    Abszess: intraabdominal nach medizinischen Maßnahmen
    Abszess: Naht- nach medizinischen Maßnahmen
    Abszess: subphrenisch nach medizinischen Maßnahmen
    Abszess: Wund- nach medizinischen Maßnahmen
    Sepsis nach medizinischen Maßnahmen

    so ansehe, dann wäre m.M. nach der T-Code ausnahmsweise doch mal genauer als der S-Code.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    und genau deshalb, weil unter T81.4 "so viele" Inklusiva aufgeführt sind,
    erscheint die Verwendung des etwas "spezifischeren" L02.0 (1.Rumpf 2.Haut) doch sinnvoller als der T-Kode, der aber als Informationsergänzung dient (nach med. Maßnahmen), was man aber auch weg lassen könnte.

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Guten Tag!

    Nach Netzplastik bei Narbenhernie Wiederaufnahme mit einem Wundabszess. Wunddebridement mit Netzentfernung . VAC-Therapie.

    Ich bin mir nicht sicher ob L02.2 oder T81.4 die korrekte HD ist.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg