Besondere Sicherungsmaßnahme

  • Hallo Forum,

    wollte mal nachfragen, ob sich bei den Sicherungsmaßnahmen 2013 was geändert hat.
    Ist das immer noch die gesetzliche Unterbringung (PsychKG) oder ist auch was anderes gemeint?
    Was heißt individuell?
    Was ist mit:" ...von einer intensivierten Beziehungsarbeit." gemeint. Wie oft pro Tag? Stunden oder Minuten?

    Muß ja etwas mit der Ansicht des MDK einhergehen.
    Da wir nächstes Jahr optieren und wir ja dann mit den Daten von diesem Jahr arbeiten müssen (Entgeltverhandlungen) sollte es ja nicht alles vom MDK gepflückt werden.
    Z.B. 2013 100 Fälle Prä-PEPP P04Z
    2014 50 Fälle abgelehnt da statt 3 Merkmale nur noch 2 Merkmale durchgehen.


    Gruß
    Akim

  • Hallo Akim,

    mit den "besonderen Sicherungsmaßnahmen" ist seit 2012 nicht mehr die gesetzliche Unterbringung gemeint. Die alleinige gesetzliche Unterbringung gilt nicht mehr als Intensivmerkmal.
    Es gibt unterschiedliche Auslegungen, wie die Sicherungsmaßnahmen zu verstehen sind.
    Bei uns werden folgende Vorgaben angewendet:

    "Es finden Maßnahmen statt, die den Freiraum des Patienten einschränken. Dabei kann es sich z.B. handeln um
    eine Sicherung am Ausgang der Station (sog. Potsdamer Tisch)
    Isolierung
    Fixierung
    Ausgangsregelung ausschliesslich in Begleitung von Personal
    Eine alleinige zeitliche Begrenzung des Ausgangs genügt nicht, um dieses Kriterium zu erfüllen.
    Jeder Patient, der auch nur eine Minute alleine oder in Begleitung von Angehörigen die Station verlassen darf, erfüllt dieses Kriterium nicht."


    Individuell heisst, auf den einzelnen bezogen.

    Wie die "intensivierte Beziehungsarbeit" genau aufzufassen ist weiß keiner. Dem MDK wird es vermutlich nie genug sein.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo Akim,

    die besonderen Sicherungsmaßnahmen lassen sich nicht ausschließlich auf eine gesetzliche Unterbringung reduzieren - daher auch der Begriff "individuell".

    An Beispielen lässt sich das aber besser erklären:

    Fall 1) Pat. macht im Aufnahmegespräch suizidale Äußerungen und ist diesbezüglich schlecht einschätzbar. Der aufnehmende Arzt schlägt dem Pat. vor, sich zumindest vorübergehend freiwillig auf einer geschützten Station aufnehmen zu lassen mit dem deutlichen Hinweis, bei Ablehnung aufgrund einer akuten Selbstgefährdung (gesetzl. Betreuer nicht vorhanden) ein Unterbringungsbeschluss nach PsychKG zu erwirken.
    Der Patient lässt sich darauf ein. Obwohl er nun also ohne gesetzliche Unterbringung in der Klinik ist, wird das Merkmal "besondere Sicherungsmaßnahme" für die Intensivbehandlung erfüllt, sofern regelmässige aufsuchende Kontakte/Gespräche dokumentiert sind (die stattfinden müssen, weil der Pat. ja sozusagen "unter besonderer Beobachtung" steht).
    Diese "intensivierte Beziehungsarbeit" wird zurecht nicht nach Anzahl oder Minuten berechnet, da dies keine Qualitätskriterium darstellen würde.

    Fall 2) Pat. hat einen Unterbringungsbeschluss über 6 Wochen erhalten. Bereits nach zwei Wochen hat sich sein Befinden/Verhalten deutlich gebessert. Er erhält stufenweise Ausgang und soll schließlich als Belastungserprobung über eine Nacht zuhause bleiben. Auch wenn zu diesem Termin noch die gesetzliche Unterbringung besteht, ist nach meiner Interpretation kein Merkmal "Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen" erfüllt. Neben der Belastungserprobung würde in unserem Haus z.B. auch ein unbegleiteter Stadtausgang (z.B. für Behördengänge) automatisch ein Wegfallen de Intensivkriterien zur Folge haben.

    Soweit wie NuxVomica, dass ein kurzer alleiniger Ausgang auf dem Krankenhausgelände schon für einen Wegfall der Intensivkriterien ausreicht gehen wir allerdings nicht - vielleicht werden die Hinweise im OPS-Katalog ja irgendwann weiter präzisiert.

    Hilft das weiter?

    Gruß
    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (1. Februar 2013 um 12:00)

  • Hallo Akim.

    Wir leben konzernweit die Intensivmerkmale der Intensivbehandlung 9-61, um eine einheitliche Auslegung zu haben. (Konsens).
    Folgende Regelung trifft bei uns für die besonderen Sicherungsmaßnahmen zu:

    -Pat. hat kein Ausgang,
    oder –nur Ausgang mit Personal,
    -tgl. Doku der intensivierten Beziehungsarbeit mit Pat.: Das ist nicht definiert, aber eine "Kernkompetenz der PSY und PSO Fächer", u.a. Thema Beziehungsarbeit. Wir versuchen zu vermitteln dass hier die Beziehungsarbeit zum Pat. dokumentiert werden sollte.
    -notwendig ev. hierzu: Textbausteine entwerfen, die man dann je nach Bedarf um-und ausbaut. (Wir üben und versuchen Monat für Monat die Doku und uns zu verbessern).
    Ein schönes Wochenende, herzlicher Gruß Sommersprosse. 

  • Hallo,
    habt mir sehr geholfen.
    Man wird sehen wie der MDK es sieht.
    Deshalb sehe ich es sehr kritisch jetzt schon zu optieren, weil vieles Auslegungssache ist. Hoffe das die Häuser die optiert haben uns an ihrem Erfahrungsschatz mit dem MDK teilhaben lassen.
    Wir fangen erst 2014 an mit PEPP´s abzurechnen. Hoffen, dass bis dahin unsere Doku stimmt und wir die Richtung der Gegenseite richtig einordnen können.

    Bis dahin

    Schönes Wochenende

    Gruß
    Akim

  • Guten Morgen Forum,

    ich habe den Thread, aus aktuellem Anlass, erst jetzt gelesen. Auch wir sind dabei, die besonderen Sicherungsmaßnahmen zu definieren, da es noch keine genauen Angaben im OPS Katalog gibt. Wir haben jetzt mal den §88 StVollzG zur Hilfe genommen, dieser beschreibt genau, was zu den besonderen Sicherungsmaßnahmen gehört. Dort ist als Punkt 4 folgendes aufgeführt:

    ... der Entzug oder die Beschränkung des Aufenthaltes im Freien...

    Dies kann man unserer Meinung nach auch auf die besonderen Sicherungsmaßnahmen in der Psychiatrie beziehen, ist ja schließlich Gesetzestext und solange es im OPS Katalog keine genauen Kriterien bzw Ex- und Inklusiva gibt, wollen wir uns daran halten.

    Einen schönen Tag noch... :)