• Hallo zusammen,

    dies ist zwar keine direkte Antwort, aber ich dachte meine Frage passt am besten in diese Diskussionsrunde.
    Ich möchte bei einem Patienten, der zur Anlage eines CAPD Katheters aufgenommen wird als HD die N18.0 nehmen und nciht die Z49.0. Das macht nämlich im Erlös eine ganze Menge aus:
    Bei Z49.0 als HD ist es die DRG Z01A oder B mit cw von 0,878 - 1,447
    Bei N18.0 als HD ist es die DRG L02Z mit cw von 2,638.

    Ist das richtig oder muß ich hier analog verfahren wie bei einer Shuntanlage?

    Ich freue mich schon auf die Antworten :biggrin:

    Morc

  • Hallo N. Bröker,
    danke für die Antwort! Dennoch bin ich nicht ganz zufrieden.
    Ich bin an dieser Stelle spitzfindig:
    1. In DKR 0912c ist die Rede von einem arteriovenösen Shunt und nicht von einem peritonealen Dialysekatheter! Ich habe in den DKR nirgendwo gefunden, daß man beim Peritonealdialysekath. analog verfahren soll.
    2. Die DRG LO2Z heißt laut Fallpauschalenkatalog: Operatives Einbringen eines Peritonealdialysekatheters. Warum heißt die wohl so?

    Und auch in der Sache: das Einbringen eines Peritonealdialysekatheters ist sicherlich vom Aufwand höher zu bewerten als eine Shuntanlage (z.B. Vollnarkose versus Lokalanästhesie).

    Daher denke ich nicht, daß sich hier die Diskussion erübrigt. Wer hat denn diese schon mal z.B. mit MDK und Kassen ausgefochten?

    Ich will es durchaus so versuchen, es sei denn jemand überzeugt mich, daß es sicher nicht gehen wird.

    Schönes WE allen,

    Y. Morcos

  • Hallo Forum,

    da es keinen spezifischen Kode gibt, ist Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse der einzig sinnvolle Kode der übrig bleibt und den Sachverhalt darstellt.
    Also Z49.0 als Hauptdiagnose und 5-549.2 als OPS.
    Damit wird den DKR entsprochen.
    Ein anderes Thema ist es, dass der Grouper uns über den OPS nicht zur L02Z führt.

    Die Anfrage beim INEK läuft.

    mfg

    N. Bröker

  • Hi,

    anbei die Antwort, die ich vom INEK erhalten habe, als ich dort die gleiche Frage gestellt habe:

    \" Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.5.2005.

    Laut den allgemeinen Kodierrichtlinien D002d ist die \"Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist\" die Hauptdiagnose. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist dies die Niereninsuffizienz.

    Die Diagnose Z49.0 \"Vorbereitung auf die Dialyse\" ist laut spezieller Kodierrichtlinie 0912d als Hauptdiagnose zu verschlüsseln bei \"einem niereninsuffizienten Patienten, der speziell zur Anlage eines Dialyseshunts aufgenommen wird\". Dies stellt eine Ausnahme zur DKR D002 dar. Dass darunter auch die Anlage eines Peritonealdialysekatheters fällt, ist aus der genannten speziellen Kodierrichtlinie nicht ersichtlich.

    Falls Sie weitergehende Fragen zur inhaltlich korrekten Zuweisung von OPS- oder ICD-Kodes haben, möchten wir Sie freundlicherweise an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI, http://www.dimdi.de) verweisen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Pflege und Weiterentwicklung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen liegt.

    Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen\"

    Demnach gehe ich davon aus, daß bei Anlage eines Peritionealdialysekatheters die HD mit z.B. N18.0 angegeben werden kann, so daß sich der Fall in die DRG L02Z eingruppiert. Ich will das mal so abrechnen und bin gespannt auf die Raektion von KAsse und MDK.

    MfG
    Morc