• Offizieller Beitrag

    Hallo ggrimm,

    erster Post und schon naseweiß? :d_zwinker:

    Sie haben natürlich völlig recht. Das war ein Schreibfehler den ich auch in den Vorträgen geändert hatte, nur vergaß, es auch hier nachzuholen. Danke für den Hinweis (entsprechende Info im obigen Post eingefügt).

    Allerdings ist das auch schon 1,5 Jahre her, mittlerweile haben wir die C-Version. Somit kann man die Folien nicht wirklich als aktuell bezeichnen.
    Wie mit der Z99.2 umzugehen ist, ist immer noch nicht geklärt. Anbei eine aktuellere Version dieser DKR-Folie.

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe mit großem Interesse diese Beiträge gelesen und bin nun etwas verwirrt. Gestern hatte ich nämlich folgenden Pat. zu verschlüsseln:
    Pat kam zur Aufnahme wegen Oberbauchschmerzen und starkem Juckreiz. Schon die ersten Laborwerte stellten ein akutes Nierenversagen fest. Bekannt war eine diabetische Nephropathie mit NI. Pat. wurde bei uns 3x dialysiert und blieb auch bei Entlassung dialysepflichtig.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Ich habe nämlich als HD den Diabetes mit Sekundäcode N18 verschlüsselt.
    Ist auch hier eher die Z49.1 Hauptdiagose?
    Damit ich den Fall evtl. noch schnell ändern kann, wäre ich über schnelle Hilfe aus dem Forum sehr dankbar.

    Viele liebe Grüße
    Manuela Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Kunze,

    1401c Dialyse
    Diagnosen
    Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.
    a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose
    Z49.1 Extrakorporale Dialyse.

    Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrundeliegende Krankheit zu kodieren.
    b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse ist als Nebendiagnose anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme speziell zur Dialyse handelt.

    Sie haben weder speziell zur Dialyse aufgenommen, noch dürfte der Patient Sie am nächsten Tag wieder verlassen haben.
    Sie Kodieren den Diabetes mit Nierenkomplikationen als HD.

  • Hallo Herr Selter,
    vielen Dank. Dann ist es ja von meiner Seite doch richtig codiert. Ich war mir jetzt einfach unsicher und brauchte eine Bestätigung bzw. evtl. eine Korektur.
    Ich bin immer wieder begeistert, wieviel man hier erfährt und lernen kann und wie rasch man eine Antwort bekommt.

    Gruß
    Manuela Kunze

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Wie mit der Z99.2 umzugehen ist, ist immer noch nicht geklärt

    In Zukunft schon eher (ICD 2005):

    Z99 Langzeitige Abhängigkeit von unterstützenden Apparaten, medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln, anderenorts nicht klassifiziert
    Hinw.: Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete
    Monate.
    ...
    Z99.2 Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz
    ...


    Die Zeitangaben bei den Prozeduren werden auch geändert, sind aber noch offen. Beispiel OPS 2005:

    8-853 Hämofiltration
    8-853.1 Kontinuierlich, arteriovenös (CAVH)
    .13 Platzhalter für neue Zeiteinteilung
    .14 Platzhalter für neue Zeiteinteilung
    .15 Platzhalter für neue Zeiteinteilung
    8-853.2 Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVH)
    ...

  • Hallo werte Mitstreiter!

    Die Z99.2 wird in unserem Haus grundsätzlich bei interkurrenten Dialysen verschlüsselt. Gemäß DKR 1401c Abs. b) ist die Z49.1 nur bei mehrtägien Aufnahmen zur Dialyse zu verschlüsseln.

    Die Beispiele aus dem Kodierleitfaden der Nephrologen werden genauso codiert.

    Ergo Aufnahme N17.ff bis N19 mehrtägige Behandlung zusätzlich Z49.1.
    Aufnahmegrund nicht N17.ff bis N19 zusätzlich Z99.2.

    Bisher wurde diese Codierung von keiner Kasse angezweifelt.

    Mit freundlichem Gruß
    schönes Wochenende

    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Killmer:
    Gemäß DKR 1401c Abs. b) ist die Z49.1 nur bei mehrtägien Aufnahmen zur Dialyse zu verschlüsseln.

    Hallo Herr Killmer,

    liegt hier ein Mißverständnis vor? Die Z49.1 wird auch bei eintägigen Dialysen kodiert, dann eben als HD.

    1401c Dialyse
    Diagnosen
    Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.
    a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose Z49.1 Extrakorporale Dialyse.
    Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrundeliegende Krankheit zu kodieren.
    ....

    Die Frage nach interkurrenten Dialysen sollte dann zukünftig nicht ausschlaggebender Faktor für Ihre Kodierung sein, sondern primär der geforderte Zeitfaktor. Die Kassen wissen höchstwahrscheinlich über ihre Kunden bescheid (wann zuerst Dialyse ? ).

  • Hallo Herr Selter!

    Selbstverständlich haben Sie recht mit der Codierung der Z49.1. Codiere diese bei allen teilstationären Dialysen natürlich als HD. Habe dies als selbstverständlich vorausgesetzt.

    Schönes Wochenende

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in den DKR 2005 gibt es nun den Hinweis auf die Z99.2 und Z49.1:

    1401d Dialyse
    ...
    b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse und Z99.2 Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz sind nicht zuzuweisen.

  • Hallo,

    zum Thema: Kodierung der Z99.2 noch ein weiterer Aspekt den eine KK ins Spiel gebracht hat: die KK ist der Meinung, dass die Codierung einer Z99.2 als ND dann nicht gerechtfertigt ist (HD ist E11.71) wenn die Dialyse im eigenen Haus durchgeführt wird. Begründung der KK: der erhöhte Aufwand ist bereits durch die Kodierung der Dialyse und der damit erzielten zusätzlichen Erlöse (ZE) abgedeckt.(?)
    Meiner Ansicht nach werden dabei die Regelungen für Diagnosen- und Prozedurencodierung durcheinandergeworfen, der erhöhte Aufwand zur Führung eines stat. Dialysepatienten bleibt unberücksichtigt und es wird eine unzulässige, auf den Einzelfall bezogene Kosten/erlösberechnung durchgeführt. Kennt jemand noch andere gute Argumente?

    Gruß

    M. Thien

  • Hallo Herr Thien,

    die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren richtet sich nach den Vorschriften der DKR und den Hinweisen in den Kodiersystemen. Die Abrechnung von Zusatzentgelten und die Höhe der Erlöse hat keinerlei Einfluß auf die Kodierung! Sowenig ich mir als Krankenhaus einen Fall solange zurechtkodieren darf, bis mir der Erlös \"passt\", darf dies eine Krankenkasse.

    Die Kodierung von Nebendiagnosen richtet sich nach den Vorschriften der DKR D003d, sofern nicht in einer speziellen DKR etwas Abweichendes geregelt ist. Für den ICD-Kode Z99.2 legt DKR 1401d fest, daß dieser Kode nicht kodiert werden darf, falls der Patient speziell zur Dialyse aufgenommen wurde und der Aufenthalt mehr als einen Belegungstag dauert. Falls die Aufnahme aus einem anderen Grund erfolgte und eine Langzeitabhängigkeit von Dialyse besteht, wird Z99.2 als Nebendiagnose kodiert, wenn die allgemeine Nebendiagnosedefinition erfüllt ist - was bei entsprechender Diagnostik und Therapie (Dialyse!) eindeutig der Fall ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach