Hallo Forum,
folgende Fallkonstellation führt den Anspruch der Bildung von aufwandshomogenen DRG´s nach meinem Dafürhalten ad absurdum.
Patient wird im Alkoholentzugsdelir in unsere Klinik eingeliefert. Am 4. KH Tag Sturz. Diag. prox. Femurmehrfragmentspiralfraktur. Nach einer Nacht in Extension erfolgt die operative Versorgung mittels Nagel mit Gelenkkomponente, 6 Drahtcerclagen, bei drohendem Kompartment Spaltung des lat. Kompartments, tempor. Wundverschluss mit Syspurderm -> Intensivstation, Erys, nach sechs Tagen sek. Wundverschluss.
HD F10.4, ND S72.3, S71.84,T79.6, D68.4, D62 und weitere.
OPS 5-794.AF, 5-851.98, 5-916.7E, 5-900.1E, 8-401.2 und weitere.
Ergebnis DRG V60A RG 0,94700 ( incl. Zuschlag für einen Tag wegen Überschreitung OGV )
(Hätte ) Wäre ( Wenn ) der Pat. vor Aufnahme gestürtzt und ansonsten gleichem Krankheitsbild aufgenommen worden, hätte dies in die DRG W02B mit RG 3,6300 ( incl. Abschlag ) geführt .
Gewundert habe ich mich aber vor allem darüber, dass die oben beschriebene Fallkonstellatin nicht in eine Fehler DRG führt, deshalb meine Frage, ob es sich dabei ev. um einen Systemfehler handelt und wie damit umzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
CoPit
P.S. Nach Verlegung in die Psychiatrie kommt der Pat. am 5 Tag wegen Wundinfekt in unsere Klinik zurück.