standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment

  • Hallo an alle,

    als Mindestmerkmal bei palliativmedizinischer Komplexbehandlung wird u.a. ein standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment gefordert. Dieser Kode erfordert die Untersuchung von mindestens 5 Bereichen der Palliativversorgung mit standardiserten Messverfahren.
    Gibt es hierzu speziell Formulare/Bogen, welche bei einer MDK Überprüfung zwingend vorliegen müssen, damit dieser Kode letztendlich anerkannt wird?

    Danke und herzliche Grüße

  • Hallo, MedCo_Dia

    grundsätzlich muss der MDK das PBA als Voraussetzung für 8-982 anerkennen, wenn Sie die Inhalte wie im OPS 1-774 beschrieben erfüllen. Gerne wird hier wie bei anderen Komplexcodes auch nach "Fehlern" des Krankenhauses in Strich und Komma gesucht, die es ermöglichen, den Code aus formalen Gründen abzulehnen.

    Hilfreich - aber eben keine Bedingung - ist es daher, sich Assessments aus den Vorschlägen der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin auszuwählen und diese dann standardisiert zu Beginn der Behandlung zu dokumentieren. Eventuell hilft Ihnen das hier.

    Grüße

    AnMa

  • Hallo,

    ich möchte mich hier noch einmal anschließen.

    Ist der Hope-Basisbogen im Sinne dieses geforderten Assessments ausreichend?

    Hier werden u.a. z.B.

    • die Schmerzsituation
    • die Stimmung
    • die soziale Situation
    • die Selbsthilfefähigkeit
    • die Mobilität

    standardisiert erfasst.

    Vielen Dank

    Medman2

  • Hallo Medman 2,

    Sollte meiner Einschätzung nach ausreichen, schauen Sie sich dazu doch die Seite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin an, speziell die Dokumentationshilfe PBA und zum Hope Basisbogen besonders den Punkt 4.1.1.

    Grüße

  • Hallo,

    Ich hatte auch immer gerdacht die empfohlenen und ausdruckbare Dokumentation der fachgesellschaften würde reichen, aber da kommt der MDK und prüft auf die letzte Sekunde genau, darf er ja.

    Aus Erfahrung: besser gleich MDK einbestellen und vor Ort Struktur und Doku prüfen und absegnen lassen (klappt zumindest bis zum Gutachterwechsel...so erlebt!!! dann musste alles wieder neu "und noch besser und noch genauer")

    MfG
    rokka

  • Hallo Medman 2,

    Sollte meiner Einschätzung nach ausreichen, schauen Sie sich dazu doch die Seite der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin an, speziell die Dokumentationshilfe PBA und zum Hope Basisbogen besonders den Punkt 4.1.1.

    Grüße

    Hallo Margherita,

    die Ausführungen der DGP in der Dokumentationshilfe PBA sind nach meinem Verständnis weder nachvollziehbar noch konsistent.

    • "Das Palliativmedizinische Basisassessment (PBA) wurde in den OPS-Katalog aufgenommen, um den spezifischen Arbeitsaufwand, der für die ... Ersteinschätzung ... der ... Lebenssituation ... benötigt wird, angemessen beschreiben und abbilden zu können."

    Eine diagnostische Maßnahme soll aufgenommen worden sein, um Arbeitsaufwand abzubilden!?!

    Obwohl der Kode 1-774 als Exklusivum die Palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982) enthält, sollen die Ausführungen zu 1-774 maßgeblich für den OPS 8-982 sein !?!


    Obwohl nach Aussage der DGP der Hope-Basisbogen den Kerndatensatz der DGP enthält, der gemäß DGP wiederum mehr als fünf Bereiche der Palliativversorgung erfasst (nach meinem Verständnis auch mit standardisierten Messmethoden), fordert die DGP - verpflichtend - weitere Erhebungen (Instrument zur Beschreibung der Belastungsintensität, weiteres zur Beschreibung der sozialen Situation)!?!


    Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Oder übersehe ich da etwas?


    Viele Grüße


    Medman2

  • Hallo Medman2,

    ist schon ein Weilchen her, dass ich mich mit dem Thema mal genauer auseinandergesetzt hatte und die Seite aufgesucht und mir Notizen dazu gemacht hatte (neulich bin ich nur nochmal "drübergeflogen").
    U.a. waren mein Notizen, dass die Auswahl und die Kombination der aufgezählten Verfahren den Institutionen überlassen bliebe sowie die Empfehlung der DGP folgender Instrumente für das PBA zu verwenden: Kerndatensatz, Selbsterfassungsinstrument, Genogramm, bei Bedarf auch weitere.
    Nun liest sich das aber tatsächlich etwas anders als ich es in Erinnerung habe (evtl. wegen Stand 1/2016 der Seite?) allerdings sind die "verpflichtenden" Komponenten ja (weiterhin) mit "Empfehlung der DGP" überschrieben.
    Weiter unten heißt es aber nur bei den Daten des Kerndatensatzes, dass dieser unverzichtbar für ein PBA ist.

    Das Exklusivum bei der 1-774 ist meiner Meinung ja nur so zu deuten, dass der Code nicht bei der Durchführung der Komplexbehandlung nochmal extra dazukodiert werden darf, da darin beinhaltet.

    Also am Text der 1-774 hat sich ja nichts geändert, so sollte ja nach Auslegung des "strengen Wortlauts" wohl reichen, wenn das PBA eben die geforderten fünf Bereiche umfasst.
    Zudem sind ja auch bei den Messinstrumenten durchaus sehr gängige dabei wie NRS und Barthel.
    Freundliche Grüße

  • Hallo Margherita,

    vielen Dank für Ihre Mühe.

    Das Exklusivum bei der 1-774 ist meiner Meinung ja nur so zu deuten, dass der Code nicht bei der Durchführung der Komplexbehandlung nochmal extra dazukodiert werden darf, da darin beinhaltet.

    Wie ein Exklusivum zu verstehen ist, wird in den DKR definiert. Dort wird festgelegt, dass das im Exklusivum bezeichnete eben nicht mit dem Vorgenannten identisch ist.

    Wenn der Hope-Basisbogen den Kerndatensatz der DGP enthält, der gemäß DGP wiederum mehr als fünf Bereiche der Palliativversorgung erfasst, wären aber allein damit die Anforderungen des OPS 1-774 erfüllt.


    Viele Grüße


    Medman 2