Aufwandspauschale bei Privatkassen

  • Moin liebe Gemeinde,

    wie sieht es eigentlich aus, wenn Privatkassen bzw. -versicherungen die Abrechnung überprüfen und sich keine Rechnungskorrektur ergeben hat. Diese prüfen durchaus auch ohne MDK.
    Kann man hier auch die 300€ in Rechnung stellen?

    Bisher habe ich nur etwas über GKV und MDK gefunden.

    Beste Grüße
    A. Schütt

  • Hallo Forum,

    das für private KKen kein SGB V anwendbar ist, das ist schon klar. Was aber ist mit Fristen? Irgendwelche Fristen für die Anzeige einer Prüfung muss es doch auch für private geben. Im konkreten Fall will eine private Kasse eine Abrechnung nach über 2 Jahren prüfen. Müssen wir darauf wirklich noch eingehen?

    Was für Recht gilt hier?

    Mille

  • Hallo Mille,

    es gelten die "ganz normalen" Fristen nach dem BGB, bzw. wenn dort Fristen vorgegeben sind auch die der FPV, Krankenhausentgeltgesetz, VVG etc. Eben alle außer dem SGB V.

    Viele Grüße

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Dr. Holzwarth,

    wissen Sie denn vielleicht auch welche das konkret wären?

    Ich kann außer Verjährungsfristen nichts mutmaßlich anwendbares im BGB finden. Und auch da bin ich nicht sicher, welche hier greifen würden.

    Wie gesagt, hier wird nach mehr als 2 Jahren der Prüfauftrag angezeigt.

    Viele Grüße

    Mille :)

  • Ich kann außer Verjährungsfristen nichts mutmaßlich anwendbares im BGB finden. Und auch da bin ich nicht sicher, welche hier greifen würden.


    Hallo,

    wenn es keine speziellen Regelungen gibt, so greifen die "normalen" Verjährungsfristen nach BGB.

    Viele Grüße

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Wie gesagt, hier wird nach mehr als 2 Jahren der Prüfauftrag angezeigt.

    Viele Grüße

    Mille :)

    Hallo,
    auch in diesem Rechtsverhältnis gilt TREU und GLAUBE. Daher sind für mich zwei Jahre deutlich zu lang.
    Nehmen Sie doch mal Kontakt mit einem Juristen auf. ggf. sprechen Sie doch mal Ihre Landeskrankenhausgesellschaft an.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)