Behandlung der Hep. C

  • Hallo Forum,

    wir würden gerne die B18.2 in der Sucht verschlüsseln.
    Ist die Behandlung nur auf die Gabe von Interferon begrenzt oder fällt auch z.B. die Vitamin gabe dort hinein. Oder was gibt es noch für Behandlungen die in der Psychatrie gemacht werden können.
    Sonst müssten wir die Z22.5 nehmen.

    Verschneiter Gruß
    Akim

  • Hallo Akim,
    da es in der Psychiatrie bislang keine speziellen Kodierrichtlinien zur Bahndlung von *Irgendetwas* gibt, können Sie sich einfach auf die Regelungen für Nebendiagnosen (PD003c) beziehen.

    Zitat

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten bzw. Störungen interpretiert
    werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der
    folgenden Faktoren erforderlich ist:
    ï‚· therapeutische Maßnahmen
    ï‚· diagnostische Maßnahmen
    ï‚· erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Akim,

    gemäß den von B.Gohr korrekt genannten Regelungen für Nebendiagnosen erfassen wir z.B. immer dann eine B18.2, wenn eine serologische Untersuchung mit entsprechender Befundkonstellation erfolgt ist (= diagnostische Massnahme).

    Eine Vitamingabe dürfte m.E. für eine Kodierung B18.2 nicht ausreichen.

    Auch die Z22.5 müsste demnach einer serologischen Untersuchung bedürfen, wenn sie als Nebendiagnose erfasst wird.

    Gruß
    Anyway

  • Hallo Akim,

    wir kodieren die B18.2 immer, wenn die Diagnose gesichert ist. Sei es durch eine serologische Untersuchung bei uns oder vorbekannt durch den Hausarzt o.ä.
    Eine Hep C wird zumindest einen höheren Betreuungs- und/oder Pflegeaufwand erzeugen (höherer Verbrauch an Einmalhanschuhen z.B.).

    Gruß
    f_2

    Auch das geht vorbei.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weil hier auch wieder der Verbrauch von Handschuhen thematisiert ist. Wir hatte das Thema schon öfter, bitte z. B. hier schauen (noch alte myDRG-Version aus den guten alten Tagen...):

    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=7219&start=1&seuser=&sepost=Z22.5#0

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo nochmals,

    wir haben das Problem nochmals intern besprochen und hätten mal ne Frage.
    Bei uns im Haus gibt es Gruppen mit Informationen rund um die Hep. C (Ernährung, Ansteckungsgefahr,......)
    Diese stellen einen erheblichen Aufwand dar, sind therapeutisch sinnvoll und werden von den Pat. gut angenommen.
    Können wir damit die B18.2 mit verschlüsseln?

    Gruß
    Akim

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    damit haben Sie einnen erhöhten Ressourcenaufwand für die Kodierung der Z22.5. Auch diese kann nur angegeben werden, wenn ein entsprechender Aufwand besteht. Warum nicht B18.2 zu kodieren ist, ist bereits oben (Link) dargestellt.

  • Hallo Hr. Selter,

    dann kommen m.E. 90% der Pat. in der Suchtabt. in der Psychiatrie in die "B" PEPP. Der Rest ist in der Psychosomatik.
    Ist nicht zu viel Somatik in den PEPP´s.
    Es soll doch ein Entgelt für die Psychiatrie sein.
    Bei einer Fortbildung sagte mir ein Refferent dass die COPD nur triggert wenn man ein Lungenfunktionstest macht und die Werte (wie in der Somatik) unter 50% und exazerbiert sind.
    Welche reine Psychiatrie hat einen Lungenfunktionmessplatz, und der Pat. wäre sowieso in der falschen Klinik.

    M.E. sollte in der Sucht z.B. der Polytox. höher eingestuft werden wie z.B. einer der Hasch raucht. Wenn schon nicht die TE`s zum tragen kommen.

    Schönes Wochenende
    Akim