Hallo,
Bei KH A ist eine FZF für Fall 1 und 3 klar; Fall 5 fällt zwar in die Frist aber ich erkenne hier keinen Fallzusammenführungsgrund (nicht gleiche Basis-DRG und auch nicht gleiche MDC mit konservativ/andere und operativ). Die Frist alleine reicht nicht.
Im KH B ist die oGVD überschritten, also keine FZF.
Gruß
B.W.