Wie berechnet Ihr Zwei-Drittel-DRGs?

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich zu der Frage hier noch nichts konkretes gefunden.

    Es ist für den Bereich Entgeltverhandlung und -vereinbarung zum Teil ja nicht ganz unwichtig 2/3-DRGs (=Sachkosten >=66,67%) zu identifizieren.

    Wir machen das natürlich auch aber ich frage mich, ob es dafür eine "offizielle" Tabelle oder zumindest Rechenregeln dafür gibt.

    Unser Vorgehen ist für die anstehende Verhandlung folgendes:

    Ich suche mir im DRG-Browser Version 2013 die Kostenstruktur raus. Dabei würde ich die Kostenbereiche wie folgt einordnen:

    - Kostenbereich 1 bis 3 sind eindeutig Personalkosten

    - Kostenbereich 4 bis 6 sind eindeutig Sachkosten

    - Kostenbereich 7 und 8 sind Personal- und Sachkosten gemischt. Es ist aus meiner Sicht nicht möglich rauszukriegen welcher Anteil nun PK und welcher Anteil SK ist. Daher nehm ich sie nicht als Sachkosten mit rein. Falsch? Gut, dass stellt mich unter Umständen bei der ein oder anderen DRG schlechter aber mit welcher Höhe soll ich die Kosten mit reinrechen? In voller Höhe wäre ja genauso falsch wie gar nicht.

    Also ist meine Rechnung beispielsweise bei der 901A folgende:

    449,71€ + 683,74€ + 424,20€ + 1.033,26€ + 541,04€ = 3.131,95€ wirkliche Sachkosten

    13.880,32€ sind die Gesamtkosten. Macht einen SK-Anteil von 22,56%.

    Ist mein Vorgehen so korrekt oder hab ich einen Schnitzer drin? Wie macht Ihr das so?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Gruß D.M.

    P.S. Falls es doch schon ein Thema dazu gibt, bitte ich das Doppelposting zu entschuldigen und wäre für einen Link dankbar.