Qualitätssicherung Pneumonie

  • Einen schönen guten Abend,

    ich schwöre, ich hab alle Seiten QS hier durchforstet, bin aber nicht fündig geworden.

    In unserem Haus nehmen wir Patienten auf zur geriatrischen Frühreha.

    Das heißt, es werden zum Beispiel auch Patienten nach Pneumonie aus externen KH zu uns verlegt.

    die Hauptdiagnose unseres geriatrischen Falles ist dann die ursprüngliche Pneumonie...soweit ok.

    Allerdings löst dies immer auch den Bogen der Qualitätssicherung ambulant erworbene Pneumonie aus, den wir ja nun perse nicht mehr ausfüllen können/müssen/dürfen, denn es handelt sich bei uns ja nicht mehr um die Akutbehandlung.

    Außerdem geh ich davon aus, dass das zu uns verlegende KH diesen Bogen ausgefüllt hat.


    Nun hab ich mir den Bogen angeschaut (bei nosokomialen Infektionen kann man ja gleich in der ersten Zeile mit entsprechendem Haken den Bogen "dichtmachen"), das findet sich bei den Pneumonien nicht.

    Allerdings wäre da ein Papierkorb, in den er zu verschieben ginge. Da stellt sich mir die Frage, ist er dann letztendlich wirklich weg oder taucht er am Ende des Jahres als unerledigt wieder irgendwo auf.

    Ich hab heut versucht jemanden an entsprechender Stelle zu erreichen (Ärztekammer), jedoch nicht erreicht und nun eine Mail dorthin geschrieben.

    Nichtsdestotrotz würde mich interessieren, wie das hier gehändelt wird.

    Es gibt doch hier sicher einige - ich will jetzt nicht schreiben "geriatrische Kollegen" :D , also ich mein Kollegen, die`s halt wissen...?

    Einen schönen Abend noch,

    Ivonne

  • Hallo Snow,
    warum ist bei externer Zuverlegung die Pneumonie Hauptdiagnose? Die J18.9 war doch nicht diejenige Diagnose, welche bei Ihnen die stationäre Behandlung hauptsächlich veranlasst hat. Bei interner Verlegung hat ja die Fachbateilung, welche die J18 behandelt hat einen Bogen ausgefüllt. Bei Zuverlegung uas anderem Haus ist ja die geriatrische Problematik die Hauptdiagnose.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    Einmal editiert, zuletzt von gefi (12. Februar 2013 um 08:10) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo Ivonne,

    man kann die Auslösung der QS PNEU mit dem Sekundär-Code U69.00! verhindern. Das stimmt zwar inhaltlich nicht, denn der Text lautet: "... im KH erworbene Pneumonie ...", aber vielleicht kommen Sie damit hin.

    Andere Möglichkeit wäre die Einstellung über den QS-Filter im Systemverwaltungsformular QSF (so heißt es in ORBIS). Allerdings kann es sein, daß diese bundesweite Auslösebedingung nicht bearbeitet werden kann (so in ORBIS).

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Morgen,


    Die Hauptdiagnose aus dem zuverlegenden KH ist im Bereich Geriatrische Komplexbehandlung auch unsere.

    So führt die Schenkelhalsfraktur zum Beispiel im vorherigen KH in eine operative DRG, so denn operiert wurde - und bei uns in die I41Z. Das ist schon korrekt, Die Pneumonie bei uns führt durch die Geriatrische Komplexbehandlung in die E42Z. So ist es gedacht. Rein abrechnungstechnisch sind diese Fälle auch nach MDK immer als richtig beurteilt.

    Aber es wird eben immer dieser Qualitätsbogen mitausgelöst.

  • Hallo Snow,
    das Problem haben wir als Geriatrie auch. Die U69.00 wählen wir nur, wenn die Pneumonie im anderen Haus nosokomial entstanden ist. Wenn sie da Aufnahmegrund war,
    wäre die U69 aus meiner Sicht falsch, auch wenn sie die Auslösung des QS Moduls verhindert.
    Also bleibt einem nichts anderes gesetzeskonformes übrig, als die Bögen schön auszufüllen.
    Manchmal sind die dann abgeleiteten Qualitätsparameter dann eben unsinnig (Anitbiotikagabe, CRP Kontrolle....).
    Genau aus diesem Grund gibt es eben dann den kollegialen Dialog. Dann kann man schön erläutern,warum die Fälle zwar auffällig aber ohne Qualitätsabweichung waren.
    Ob das irgend einer, der den externen QS Berricht liest dann auch wahrnimmt, bleibt eine andere Frage.
    Warum die QS-Auswertung bei den Auswertungen nie auf das Fragefeld "Aufnahme aus anderem Krankenhaus" eingeht, bleibt mir verborgen.

    Also kurze Antwort und Praxis bei uns. Inhaltlich sinnlos aber man muss es ausfüllen.

    Gruss Schmitz

  • Hallo Schmitz,

    ja, hab auch grad noch mal durchprobiert und mir gedacht, dass der Punkt "Aufnahme aus anderm KH" ein Kriterium sein könnte...schade...

    Ich hab gerade die Projektstelle QS der Ärztekammer Sachsen-Anhalt angerufen, die Dame hat meine Mail schon gelesen, konnte noch nichts sagen...schaun wir mal...


    Die Bögen nochmals auszufüllen, obwohl wir nicht die Akutbehandlung durchgeführt haben, find ich nicht so glücklich.

    Zum einen passt es ja wirklich nicht, zum anderen hat ja eben das verlegende KH auch schon dokumentiert...

  • Hallo Snow,

    Die Lösung Ihres Problemes heißt Minimaldatensatz MDS , den Aqua für solche Konstellationen zur Verfügung stellt. Den können Sie anstelle des PNEU-Datensatzes ausfüllen. Wie Ihre Software das anstellt, kann ich nicht sagen.

    Weitere Hinweise finden Sie hier bzw. hier

    Ich hoffe das hilft Ihnen

    Grüße
    AnMa

  • so, nachdem ich nun dachte, wir haben die Lösung...Pustekuchen...

    Die nette Dame der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Beich QS, rief mich soeben zurück und erklärte mir allen Ernstes, dass wir in der Tat die Bögen falsch ausfüllen müssen, so sie denn erzeugt werden.

    Ja, das wäre so, wir sollten uns die gefragten Parameter halt ausdenken, damit wird man dann auffällig und bekommt Post - juhu - und dann dürfen wir Stellung nehmen, sprich erklären, dass wir ein Haus mit Geriatrie sind....ahso, dann wird alles klar sein.

    Das muss man nicht verstehen...zumal die Patienten ja somit doppelt erfasst werden...

    Nicht zu fassen....

  • Hallo zusammen,
    ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, warum hier U69.00! falsch sein sollte.
    In den Hinweisen zum Code steht:
    "Unter einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie versteht man eine Pneumonie, deren Symptome und Befunde die CDC-Kriterien erfüllen und frühestens 48 Std. nach Aufnahme in ein Krankenhaus auftreten oder sich innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus manifestieren."
    Und weiter:
    "Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Pneumonie bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden. (...) Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien."

    Also m.E. U69.00! ist die Lösung.

    Die nette Dame, die Ihnen telefonisch empfohlen hat, die Bögen bewusst falsch auszufüllen, möge es bitte schriftlich bestätigen.

    Gruß
    GenS

    5 Mal editiert, zuletzt von GenS (12. Februar 2013 um 16:28)