Qualitätssicherung Pneumonie

  • Hallo Ivonne,

    was mir nicht klar ist: warum Ärztekammer? Die Landesgeschäftsstellen sind doch genau so an die Vorgaben von AQUA und G-BA gebunden! In BW setzt die GeQiK dies 1:1 um.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Snow,

    bei uns wird in der Tat Strukturierter Dialog eingeleitet, wenn der Anteil vom MDS-Bögen pro Modul über 5% liegt.

    Wenn Sie jedoch plausibel darlegen können, warum Sie in den konkreten Fällen einen MDS-Bogen gewählt haben, dürfte es weniger problematisch sein, als mit auffälligen Werten bei fehlender Antbiotikagabe usw. im Internet zu stehen.

    Noch zur Hauptdiagnose. Wenn Sie befürchten, dass Sie ohne HD Pneumonie nicht in die DRG E42Z kommen, dann schauen Sie bitte die Definitionshandbuch, insbesondere Tabelle "MDC 04 (Hauptdiagnose) (MDC04-2)" - mit jeder Diagnose aus dieser Tabelle und mit OPS für geriatrische FRE kommen Sie in diese DRG (Besonderheiten gibt es bei Tuberkulose, aber das ist hier nicht das Thema). Bitte verstehen Sie mich nicht falsch - ich will Sie nicht dazu animieren, eine falsche HD zu wählen, aber in manchen Fällen, gerade wenn die Akutbehandlung bereits abgeschlossen ist, hat man einen Spielraum. Es werden doch nicht alle betagten Patienten mit Pneumonie in die geriatrische FRE geschickt, oder?

    sschmitz Es ist sicherlich nicht verkehrt, bei allen Patienten in der FRE bei Aufnahme Sauerstoffsättigung und AF zu messen, sie früh zu mobilisieren und bei Entlassung die klinischen Stabilitätskriterien zu erfassen (habe ich etwas übersehen? auch ja, CRP am 5 Tag ...). Dafür braucht man aber keinen QS-Bogen. Das Problem liegt aus meiner Sicht daran, dass aus einem klinischen Fall zwei Fälle gemacht werden, welche auch mit unterschiedlichen Risikobewertungen in die Gesamtauswertung rein gehen, so dass die Aussagekraft der Gesamtauswertung darunter leidet.

    Gruß
    GenS

    Einmal editiert, zuletzt von GenS (15. Februar 2013 um 15:13)

  • Einen schönen guten Samstagmorgen,

    das Zauberwort in der Diskussion um die Hauptdiagnose bei Zuverlegungen zur geriatrischen oder anderen frührehabilitativen Komplexbehandlung ist der "akutstationäre Bedarf" des Patienten. Andernfalls ergibt jede MDK-Prüfung die AHB als korrekten Weg und streicht damit jede 8-550.- und 8-559.- aus Ihrer Rechnung

    Ist ein akutstationärer Aufenthalt also nicht mehr gegeben, gibt es keinen Grund für eine geri. Frühreha. Damit können Sie im Prinzip keine austherapierten Pneumonien übernehmen, wo wäre da der akutstationäre Behandlungsgrund? Und eine nosokomniale Pneumonie ist es nicht, wenn es eine ambulant erworbene Pneumonie ist.

    In meinem Haus haben wir eine sehr große Geriatrie und eine Vielzahl von geri. FR bei zuverlegten Patienten, von denen es auch immer wieder einige mit ambul. erworbenen Pneumonien gibt. Wir führen in diesen Fällen den MDS aus, der zwar ebenfalls eine Aussage über Qualität treffen soll, jedoch in der Betrachtung zu einem anderen Ergebnis führt als das mutwillig falsch geführte QS-Bögen tun.

    MfG

    nA

  • ...es geht in der Geriatrie ja auch nicht um die "akutstationäre Notwendigkeit"...in erster Linie geht es darum, nach stattgehabter Erkrankung eine drohende Pflegebedürftigeit abzumildern oder eben zu verhindern.

    Damit muss natürlich der Punkt "stationäre Notwendigkeit" erfüllt sein...darüber wird sich seitens MDK ja auch gern gestritten.

    Haben wir einen ganz niedrigen Barthel, den es zu erhöhen gilt (im ambulanten Sektor nicht unbedingt machbar), dann heißt es, der oder die Patientin hätte eh kein Potential gehabt...ist der Barthel entsprechend höher, wir die stationäre Notwendigkeit überhaupt in Frage gestellt...wie man es macht...

    Es ist auch von den Begutachtern abhängig, eine klare Linie ist mitunter nicht erkennbar.

    Das heißt, ich glaub, das hab ich schon mal geschrieben, natürlich handelt es sich bei uns um eine Behandlung einer Pneumonie und deren Folgen, jedoch nicht um eine Akutbehandlung.

    Und ja, um eine Geriatrische Frühreha stationär abzurechnen befarf es einer stationären Notwendigkeit, ansonsten wäre auch eine teilstationäre Reha oder eben die ambulante Form Physio/Ergo usw. denkbar.

    Wir füllen diese Bögen auch nicht in dem Sinne falsch aus...ist möglicherweise falsch rübergekommen, jedoch wird mit dem Ausfüllen unserer Bögen der eigentliche Sinn und Zweck in Frage gestellt, denn sie beziehen sich nun mal auf akutstationäre Behandlung.

    Wir werden auch den Dialog führen, erste Schritte sind getan, natürlich in der Hoffnung, dass sich irgendwo mal ein Splitting finden läßt.

    Für alle Denkanstöße und Hinweise sei hiermit herzlichst gedankt :)

  • Guten Morgen, Snow,

    eine Auskunft des Aqua-Institutes möchte ich Ihnen nicht voranthalten, damit sollte Ihre Eingangsfrage abschließend beantwortet sein.


    Sehr geehrte Frau ,

    in diesen Fällen greift die Alternative MDS, sofern der Fall im 1. KH komplett dokumentiert wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    AQUA - Institut für angewandte Qualitätsförderung
    und Forschung im Gesundheitswesen GmbH

    Maschmühlenweg 8-10
    37073 Göttingen


    Betreff: Ext. QS §137 Modul PNEU

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir haben eine Frage zum Modul "ambulant erworbene Pneumonie". Es gibt Konstellationen, in denen Patienten mit einer ambulant erworbenen Pneumonie in ein anderes Krankenhaus z.B. zur geriatrischen Frührehabilitation verlegt werden. Hauptdiagnose im 2. KH bleibt die Pneumonie, da diese der Rehablitationsanlass ist, obwohl die Akutbehandlung weitgehend abgeschlossen ist oder z.B. durch Physiotherapie und Fortsetzung der Antibiotikagabe beendet wird.

    Die Hauptdiagnose Pneumonie löst folgerichtig das Modul PNEU aus, jedoch können in dieser Behandlungsphase nicht alle Fragen sinnvoll beantwortet werden, so dass häufig Auffälligkeiten in der Indikatorenbewertung resultieren.

    Muss trotzdem das Modul PNEU ausgefüllt werden oder greift hier die von Ihnen auf Ihrer Homepage erläuterte Alternative MDS ?

    Umgehen könnte man das Modul nur, wenn zusätzliche U69.00! kodiert würde, was aus unserer Sicht aber auch fachlich für diese Konstellationen nicht korrekt erscheint.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo AnMa
    von wann resultiert diese Antwort?
    Ich habe mal eine andere bekommen und wie oben div. Menschen geschildert haben, haben auch div. LQS Geschäftsstellen andere Antworten gegeben.
    Danke Schmitz

  • Hallo, SSchmitz,

    die Antort ist vom letzten Freitag. Ich hatte die Anfrage aufgrund der Forumsdiskussion aktuell gestellt.

    Grüße
    AnMa

  • Auch wenn die Diskussion schon etwas zurück liegt... MDS-Bögen bei mehr als 5% der Fälle führen
    zur Aufforderung, eine Stellungnahme im Strukturierten Dialog abzugeben. Noch mehr Arbeit ohne
    jeden Sinn.
    Vielleicht sollte man die Möglichkeiten eines Änderungsvorschlags diskutieren? Es müsste doch auch
    möglich sein, die Filterregeln für die Bogenauslösung entsprechend anzupassen...?!

    Gruß, timma

  • Hallo und guten Abend,
    also ich kann nur sagen, trotz aller Bemühungen eine Lösung zu finden, lief schlussendlich alles auf den strukturierten Dialog hinaus....