Vakuumversiegelung 2013

  • Hallo werte Forumsteilnehmer,

    ich habe folgendes Kodierproblem:


    Die VAC-Anlage erfolgte unter OP-Bedingungen, hier habe ich den 5er-Schlüssel verwendet und die Dauer mit dem 8-190.22. Im Verlauf wurde das system mehrfach gewechselt, aber ohne OP-Bedingungen. Also verwende ich jedes Mal den 8-190.22.

    Mein KIS meldet nun den Fehler, dass "die kontinuierliche Sogbehandlung in Tagen mit nur einem Kode anzugeben ist." Das bringt mich in ein Dilemma. Kann ich die "Plausi" einfach ignorieren oder gibt es eine andere Lösung?

    Vielen Dank für Ihre Antworten,

    mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Fr. Mertens,

    ihre Plausi hat schon recht, der Kode darf nur einmal angegeben werden und dient nur dazu die Dauer der Therapie anzugeben. (d.h. auch intermittierend Tage zusammen zählen)

    Wurde evtl. noch debridiert? Dann können Sie 1x pro Aufenthalt die 8-192.-- angeben. (Falls Sie sie Entfernung des Systems nicht damit abgebildet haben // siehe Inklusivum)

    Sonst sehe ich keine weitere Kodierungsmöglichkeit.

    Viele Grüße

    SchoKa

  • Hallo zusammen
    Ich habe einen Patienten zu kodieren, der drei Tage eine Vakuumversiegelung mittels Schwamm+Redon und danach eine 5 tägige Behandlung mittels Vakuumpumpe erhalten hat.
    Ich werde aus den Antworten bislang nicht schlau. Sorry.
    Kodiere ich nun:

    8-190.20 Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumversiegelung, bis 7 Tage
    +
    8-190.30 Kontinuierliche Sogbehandlung mit sonstigen Systemen bei einer Vakuumversiegelung, bis 7 Tage


    Das Problem ist, dass ich 8 Tage Vakuumtherapie brauche um die I98Z (Komplexe Vakuumbehandlung....) abrechnen zu können.


    Wie würden Sie entscheiden?


    Mit bestem Dank vorab,

    Kaiuwe

  • Hallo,

    aus meiner Sicht ist die Kodierung doch eindeutig.
    Durchgeführt wurde unter 7 Tage die Sogbehandlung mit Pumpensystem und unter 7 Tage die Sogbehandlung mit sonstigem System, also beide Kodes.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    ob das so im Sinne der Erfinder ist? Sollte eine VAC-Therapie mit einem System durchgeführt worden sein, dann wird die die Dauer auf jeden Fall erreicht, beim Wechsel werden die Zeiten aber nicht addiert und die Zeitgrenze wird nicht erreicht.

    DRG-Systemtechnisch sehe ich hier keinen Unterschied zur Problematik bei der ITV-Komplexbehandlung wo beim Wechsel zwischen zwei Verfahren ein Verfahren durchgängig betrachtet wird, um die (Gesamt-)Punktzahl zu erreichen.

    Ich würde das Problem an das DIMDI herantragen - oder haben die sich schon geäussert? In den FAQ habe ich dazu nichts gefunden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mit der neuen Kodedifferenzierung ist ja gerade beabsichtigt, das teurere Verfahren mit Pumpe von der billigen Variante mit Redon abzugrenzen. Den geschilderten Sachverhalt mit der neuen Unterscheidung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung gleichsetzen zu wollen, mag vielleicht prinzipiell funktionieren, im Ergebnis sehe ich da aber einen erheblichen Unterschied. Wenn man noch nicht mal 8 Tage mit Pumpe therapiert hat, dann hat dieser Fall vom meinem rein ökonomischen Verständnis her auch nichts in der I98Z zu suchen. Sie können natürlich das beim DIMDI ansprechen, ich würde aber nicht wirklich mit einer anderen Antwort rechnen.

  • Hallo zusammen



    Das Problem ist, dass ich 8 Tage Vakuumtherapie brauche um die I98Z (Komplexe Vakuumbehandlung....) abrechnen zu können.Kaiuwe

    Es geht doch nicht darum in die I98Z zu kommen bzw. die Kodierung in diese Richtung zu konstruieren, sondern darum den Fall sachgerecht abzubilden. Sehe es hier ähnlich wie Kollege Hr. Selter, es ist nicht im Sinne des Erfinders, das "billige" Verfahren mit der teuren DRG abzubilden.

    Ergebnis:
    Beide Kodes sind zu kodieren, somit kein Anspruch auf eine hochwertige VAC-DRG.

    Wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo,
    das hier die teuren von den "billigen" getrennt werden sollen ist mir auch klar.
    Wenn ich aber nun 8 Tage nur die Redon hinhänge (und keinen einzigen Tag die Pumpe) bekomme ich im DRG-System 2013 die Vakuum-DRG. Das ist irgendwo aber auch nicht konsequent.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen

    @Hr. Horndasch
    Das ist wohl wahr. Die aktuelle Systematik ist in diesem Punkt inkonzequent. Sie haben ja vor, diesen Sachverhalt an das DIMDI heranzutragen. Bin sehr gespannt wie man sich da äußert.

    @all
    Wünsche Ihnen allen einen erfolgreichen Arbeitstag.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist nicht inkonsequent, sondern konsequent, das Teure vom Billigen zu trennen. Genauso könnten sie dann argumentieren, dass in 2013 bei Verwendung des OPS-Kodes 8-192 (z. B. Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde: Großflächig: Oberschenkel und Knie) eine ca. 1.000 € teurere DRG operative DRG resultiert, als die medizinische DRG in 2013 und somit dies inkonsequent sei. Aber auch das ist es nichtt. Aber, wie gesagt, können Sie die Frage an das DIMDI richten. Allerdings ist sehr stark damit zu rechnen, dass keinerlei Notwendigkeit gesehen wird, eine übergangsmäßige Zähl- und Dokumentationsweise wie bei der int. Komp.beh. einzuführen. Eine FAQ diesbezüglich müsste in der AG-OPS gefunden werden. Da ich dort Mitglied bin, ist meine persönliche Einschätzung, dass ein solcher Konsens nicht gefunden werden würde.